BT-Drucksache 14/7558

zu dem Antrag der Abgeordneten Höll, Luft, Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS -14/6112- Wiedererhebung der Vermögensteuer

Vom 22. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7558
14. Wahlperiode 22. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft,
Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/6112 –

Wiedererhebung der Vermögensteuer

A. Problem
Nach Auffassung der Fraktion der PDS werden Einkommensstarke und Vermö-
gende nicht entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert.
Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzent-
wurf zur Erhebung der Vermögensteuer vorzulegen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei
Abwesenheit der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/7558 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/6112 – abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2001

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Simone Violka
Berichterstatterin

Heinz Seiffert
Berichterstatter

Dr. Barbera Höll
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7558

Bericht der Abgeordneten Simone Violka, Heinz Seiffert und Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf
Der Antrag der Fraktion der PDS zur Wiedererhebung der
Vermögensteuer – Drucksache 14/6112 – ist dem Finanz-
ausschuss in der 182. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 5. Juli 2001 zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Arbeit und Sozialordnung und dem Haushaltsausschuss
zur Mitberatung überwiesen worden. Der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und der Ausschuss für Arbeit
und Sozialordnung haben sich in ihren Sitzungen am
10. Oktober 2001 mit der Vorlage befasst. Der Haushalts-
ausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 11. Oktober
2001 beraten. Im Finanzausschuss ist die Vorlage am
7. November 2001 behandelt worden.

2. Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion der PDS hat zum Ziel, die Bundes-
regierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Wieder-
erhebung der Vermögensteuer aufzufordern. Dieser Antrag
wird damit begründet, dass Einkommensstarke und Vermö-
gende nicht entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungs-
fähigkeit besteuert würden. Zwar habe der Schwerpunkt der
tariflichen Entlastungen durch die Bundesregierung in den
Jahren 1999 und 2000 bei niedrigen und mittleren Einkom-
men gelegen, allerdings seien auch Spitzenverdiener in er-
heblichen Maße entlastet worden. Zudem kämen insbeson-
dere ertragsstarke Unternehmen in den Genuss einer
weiterhin sinkenden Steuerlast. Ein Verzicht der Bundes-
regierung auf die Wiedererhebung der Vermögensteuer
würde die nach Auffassung der Fraktion der PDS vorhan-
dene verteilungspolitische Schieflage weiter verschärfen
und hätte die Konsequenz, dass sich Vermögende und
Besserverdienende zukünftig noch weniger an der Finanzie-
rung gesellschaftlicher Aufgaben wie Bildung, Ausbildung,
Kultur, soziale Fürsorge oder innere Sicherheit beteiligten.
Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Ge-
setzentwurf zur Erhebung der Vermögensteuer vorzulegen,
der u. a. folgende Grundsätze beachtet:
– Verfassungsgemäße und sachgerechte Bewertung des

Grundvermögens.
– Bewertung der zu einem land- und forstwirtschaftlichen

Wirtschaftsteil gehörenden Wohngebäude wie Grund-
vermögen.

– Steuerfreiheit selbstgenutzten Wohneigentums.
– Freibetrag in Höhe von 1 Mio. DM für Betriebsver-

mögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der
Anteilseigner am Nennkapital dieser Gesellschaft zu
mehr als 25 v. H. beteiligt ist. Der den Freibetrag über-
steigende Teil soll mit 85 v. H. angesetzt werden.

– Individualisierung des Vermögensteuerrechts durch Ein-
zelveranlagung aller Steuerpflichtigen.

– Einführung neuer Freibeträge und eines Vermögensteu-
ertarifs mit progressiver Staffelung.

– Plafondierung der Steuerschuld durch Herabsetzung der
Vermögensteuer auf Antrag, soweit die Vermögensteuer
eines Steuerpflichtigen zusammen mit der Einkommen-
steuer in einem Veranlagungszeitraum 60 v. H. der
Summe der Einkünfte übersteigt.

3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koaliti-
onsfraktionen und der Fraktionen der CDU/CSU und der
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt
gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der PDS mit
den Stimmen der übrigen Mitglieder des Ausschusses die
Ablehnung des Antrags.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Ablehnung des An-
trags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktionen der CDU/CSU und der FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS.
4. Ausschussempfehlung
Bei der Beratung der Vorlage im Finanzausschuss hat die
Fraktion der PDS ausdrücklich betont, dass die Wiederein-
führung der Vermögensteuer nicht die Besitzer von kleine-
ren Vermögen wie Einfamilienhäusern treffen solle, sondern
die Besitzer größerer Vermögen, die durch die Steuerpolitik
der Regierung in den letzten Jahren stark entlastet worden
seien. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer solle
sicherstellen, dass diese vermögenden Personen einen finan-
ziellen Beitrag für das Gemeinwohl leisteten. Damit könne
wieder eine sozial gerechtere Lastenverteilung erreicht wer-
den. Aus diesen Gründen dürften sich die Koalitionsfraktio-
nen diesem Antrag nicht verschließen. Die Einnahmen aus
der Vermögensteuer seien darüber hinaus ein besseres
Finanzierungsmittel zur Terrorbekämpfung als die jetzt von
der Bundesregierung geplanten Steuererhöhungen.
Die Koalitionsfraktionen haben demgegenüber betont, dass
von der Bundesregierung über 70 steuerliche Sondertat-
bestände abgeschafft worden seien, die ausschließlich hohe
Einkommen betroffen hätten. Sie haben außerdem darauf
hingewiesen, dass rechtmäßig erworbene Vermögen bereits
versteuert seien und dass das Bundesverfassungsgericht die
Besteuerung dieses Vermögens mit der Konsequenz einer
Gesamtsteuerlast aus Einkommen- und Vermögensteuer von
über 50 v. H. für verfassungswidrig erklärt habe. Darüber
hinaus gehöre die Vermögensteuer in vollem Umfang zum
Steueraufkommen der Länder und könne deshalb nicht zur
Terrorbekämpfung, die den Bund in besonderem Maße for-
dere, verwendet werden.
Die Fraktion der PDS hat den Einwand der Koalitionsfrakti-
onen, das Vermögensteueraufkommen fließe den Ländern
zu und sei deshalb nicht zur Finanzierung der Terror-
bekämpfung verwendbar, zurückgewiesen. Diese Mittel
könnten für eine bessere Ausstattung der Polizei in den Län-
dern und in der Folge wirksam für die Terrorbekämpfung
eingesetzt werden.

Drucksache 14/7558 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Fraktion der CDU/CSU hat daran erinnert, dass sie sich
immer mit den von den Koalitionsfraktionen heute verwen-
deten Argumenten gegen eine Wiedererhebung der Ver-
mögensteuer oder die Einführung einer Vermögensabgabe
ausgesprochen habe.
Der Antrag der Fraktion der PDS zur Wiedererhebung der
Vermögensteuer (Drucksache 14/6112) ist im Finanzaus-
schuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS bei Abwesenheit der Fraktion der FDP abgelehnt
worden.

Berlin, den 7. November 2001
Simone Violka
Berichterstatterin

Heinz Seiffert
Berichterstatter

Dr. Barbera Höll
Berichterstatterin

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