BT-Drucksache 14/7511

Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Minderheitenschutz durch die Bundesregierung

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7511
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann,
Ulrich Irmer, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus
Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Dirk Niebel, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard
Schwaetzer, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Minderheitenschutz
durch die Bundesregierung

Trotz der von allen Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflich-
tungen zum Minderheitenschutz werden Minderheiten in vielen europäischen
Staaten nach wie vor zum Teil massiv verletzt. Die vom Europarat verabschie-
dete Rahmenkonvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Min-
derheiten war u. a. auch das Ergebnis des erfolgreichen KSZE/OSZE-Prozesses
(Konferenz/Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), der
mit ursächlich für die Aufhebung des Ost-West-Konfliktes und die Herstellung
der deutschen Einheit war. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher in ganz
besonderem Maße verpflichtet daran mitzuwirken, die Rahmenbedingungen für
die Verwirklichung der Rechte von Minderheiten in Europa zu verbessern. In
Anbetracht weiterhin vorhandener gravierender Defizite sind daher verstärkte
Anstrengungen der Bundesregierung erforderlich, um Menschenrechtsverlet-
zungen an nationalen und religiösen Minderheiten auf Grund staatlicher wie
nichtstaatlicher Verfolgung und Vertreibung in Europa zu verhindern.
Die Durchsetzung der Rechte von Minderheiten sowie die Verbesserung des
politischen, rechtlichen und institutionellen Schutzes für die Opfer von Verfol-
gungen und Diskriminierungen muss zu einer Querschnittsaufgabe deutscher
Politik werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der

Situation von Minderheiten in Europa und welche Beiträge leistet die Bun-
desregierung dazu, den Schutz und die Förderung der Rechte von Minder-
heiten zu verbessern?

2. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung insbesondere zur Durch-
setzung der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutze von Minder-
heiten?

3. Welche Politik verfolgt die Bundesregierung darüber hinaus im Rahmen der
Europäischen Union, der OSZE und der NATO, um weitere Verletzungen
der Rechte von Minderheiten in Europa zu verhindern?

Drucksache 14/7511 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Welche konzeptionellen Ansätze zur friedlichen Überwindung von Kon-
flikten um Minderheitenrechte verfolgt die Bundesregierung vor dem Hin-
tergrund ihrer Selbstverpflichtung, die Menschenrechte zum Schwerpunkt
ihrer Außenpolitik zu machen, und welche Schwerpunkte ergeben sich
daraus für ihre Europapolitik?

5. Welche Instrumente und welche Institutionen stehen der Bundesregierung
zur Verbesserung des Minderheitenschutzes zur Verfügung und wie setzt
sie Empfehlungen aus wissenschaftlichen Institutionen und Einrichtungen
der Politberatung in diesem Bereich um?

6. Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um erkenn-
baren Trends der Verschärfung von innergesellschaftlichen und zwischen-
staatlichen Konflikten infolge der Diskriminierung und Unterdrückung von
Minderheiten entgegenzuwirken?

7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum präventiven Schutz der
Rechte von Minderheiten zur Rehabilitierung und Entschädigung von Op-
fern sowie zur Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechte getroffen?

8. Welche Politik verfolgt die Bundesregierung zur langfristigen Sicherung
der Rechte der in Deutschland lebenden Minderheiten und welchen Schutz
gewährt sie den Opfern staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung von
Minderheiten?

9. Welches sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Risiken für
die Wahrung der Rechte von Minderheiten weltweit und welche Initiativen
gedenkt sie zu ergreifen, um diese Risiken zu verringern?

10. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Öffentlichkeit über
die Umsetzung ihrer völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen
zum Schutze von Minderheiten zu unterrichten, und ist sie insbesondere
dazu bereit, dem Deutschen Bundestag hierüber in regelmäßigen Abstän-
den einen Bericht vorzulegen?

Berlin, den 13. November 2001
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Irmer
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Esse
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Klaus Haupt
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Dirk Niebel
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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