BT-Drucksache 14/7502

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -14/7094, 14/7472- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG-ÄndG)

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7502
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Birgit Homburger, Horst Friedrich
(Bayreuth), Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther
(Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer,
Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7094, 14/7472 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungs-
gesetzes (AFBG-ÄndG)

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In der mittelständischen Industrie und dem Handwerk steht ein Generations-
wechsel an. In über 380 000 Unternehmen werden in den nächsten fünf Jahren
die Führungsstrukturen völlig ausgetauscht bzw. die Betriebe werden von
neuen Eigentümern übernommen.
Der hierfür benötigte Nachwuchs steht nicht in vollem Umfang zur Verfügung.
Eine rückläufige Entwicklung von klein- und mittelständischen Unternehmen
ist nicht akzeptabel. Ein Rückgang selbständiger Existenzen wäre ein Schlag
gegen die Kultur der Selbständigkeit, einer der tragenden Säulen unserer sozia-
len Marktwirtschaft.
Kleine und mittelständische Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur
Stärkung des Bruttosozialprodukts, zur Schaffung von neuen Ausbildungs- und
Arbeitsplätzen und damit auch für das Funktionieren unserer sozialen Siche-
rungssysteme.
Die mittelständischen Unternehmen schaffen 69,3 % der Arbeitsplätze und
80 % der Ausbildungsplätze in Deutschland.
Mit der seit 1996 eingeführten Aufstiegsausbildungsförderung ist ein Rechts-
anspruch auf Förderung einer beruflichen Höherqualifizierung gesetzlich ge-

Drucksache 14/7502 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

sichert worden. Das so genannte Meister-BAföG hebt sich deutlich von der
früheren Versicherungsleistung ab, die aus der Arbeitslosigkeit herausführen
sollte. Mit dem AFBG wurde Neuland betreten. In der Durchführung zeigten
sich jedoch strukturelle und technische Defizite des Gesetzes. Die prognosti-
zierte Antragsflut blieb aus. Die Gefördertenzahl entwickelte sich von 1996
(43 166 Geförderte) bis heute (etwa 50 000 Geförderte) nur sehr langsam. Im
Bericht über die Umsetzung und Inanspruchnahme des Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetzes (AFBG) im Sommer 1999 hat die Bundesregierung eine
umfassende Analyse vorgelegt.
Mit dem vorliegenden Gesetz möchte die Bundesregierung in den nächsten drei
Jahren die Zahl von 60 000 Geförderten erreichen.
Leider setzte die Bundesregierung die Änderungsvorschläge, die von den Sach-
verständigen während der Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung unterbreitet wurden, nicht konsequent im Ge-
setzentwurf um. Die öffentliche Erwartung ist groß, und dennoch hat die Bun-
desregierung nicht den Mut aufgebracht, die im eigenen Bericht aufgezeigten
Defizite vollständig zu beheben.
Es hat sich gezeigt, dass das Gesetz hinter diesen Vorschlägen zurückbleibt.
Die Bundesregierung hat bereits zu Beginn der 14. Legislaturperiode die Finan-
zierung des AFBG dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
übertragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in den
zurückliegenden drei Jahren den Titel „Förderung der beruflichen Aufstiegs-
fortbildung“ als Steinbruch genutzt. So sanken die Haushaltsmittel für das
AFBG von 166,7 Mio. DM im Jahr 1998, auf 90 Mio. DM im Jahre 1999, auf
78 Mio. DM im Jahre 2000 und im laufenden Haushaltsjahr auf 70 Mio. DM ab.
Jetzt werden für das AFBG im Haushalt des BMBF Epl. 30 und im Haushalt
des BMWi Epl. 09 149 Mio. DM eingestellt. Damit ist der Stand von 1998 noch
nicht wieder erreicht.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
l Das Antrags- und Bewilligungsverfahren soll durch den Wegfall der Vermö-

gensanrechnung und einer damit verbundenen Offenlegung der Vermögens-
verhältnisse und einer komplizierten Bewertung des Sachvermögens deut-
lich vereinfacht werden.

l Den Empfehlungen des Bundesrates zum Entwurf des AFBG-ÄndG sollte
das Gesetz insofern Rechnung tragen, als das das Vermögen des Antragstel-
lers nicht mehr angerechnet wird, um so den Teilnehmern von Aufstiegsfort-
bildungsmaßnahmen Rücklagen für Existenzgründungen und Betriebsüber-
nahmen zu erleichtern.

l Die Kosten für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprü-
fung des Handwerks sowie vergleichbare Arbeiten in anderen Wirtschafts-
bereichen sollen künftig in halber Höhe ohne Begrenzung in den Maßnah-
mebeitrag einfließen können.

l Die Zeit für die Anfertigung des „Meisterstücks“ oder einer moderneren
Form der praktischen Prüfung muss im Rahmen der Gesamtförderungsdauer
als Ausbildungszeit der Maßnahme angerechnet werden. Somit können auch
für diesen wichtigen Zeitraum die Leistungen von den Lehrgangsteilneh-
mern weiter in Anspruch genommen werden.

l Die Teilnehmer an der Aufstiegsfortbildung sollen generell einen Zuschuss
in Höhe von 50 % des Unterhaltsbeitrages erhalten, um die Benachteiligung
gegenüber den BAföG-Empfängern aufzuheben und um mit diesem Schritt

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7502

ein deutliches Signal zum Abbau des bestehenden Fachkräftemangels und
für Unternehmensgründungen zu setzen.

l Der Maßnahmebeitrag, der sich aus der Förderung der Lehrgangs- und Prü-
fungsgebühren, der Förderung der Erstellung der fachpraktischen Arbeit in
der Meisterprüfung des Handwerks sowie vergleichbare Arbeiten in anderen
Wirtschaftsbereichen und einem Zuschuss zu den notwendigen Kosten der
Kinderbetreuung zusammensetzt, wird künftig zu 50 % als Zuschuss geleistet.

l Das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird dem Darlehens-
nehmer vollständig erlassen, wenn der junge Unternehmer innerhalb von
zwei Jahren nach Existenzgründung am Ende des zweiten Jahres mindestens
einen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig eingestellt hat.

Berlin, den 14. November 2001
Cornelia Pieper
Ulrike Flach
Birgit Homburger
Horst Friedrich (Bayreuth)
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Walter Hirche
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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