BT-Drucksache 14/7447

zu dem Antrag der Bundesregierung -14/7296- Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reatktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7447
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 14/7296 –

Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der
gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA
auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und
des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001)
und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

A. Problem
Am 11. September 2001 verübten Terroristen mit vier entführten Zivilluftfahr-
zeugen Anschläge in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), bei denen
viele tausend Menschen ihr Leben verloren, die zwei Hauptgebäude des „World
Trade Centers“ zerstört und das Pentagon stark beschädigt wurden. Am
12. September 2001 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
die Resolution 1368 (2001), die die Anschläge als Bedrohung für den interna-
tionalen Frieden und die internationale Sicherheit qualifiziert. Die Resolution
unterstreicht die Notwendigkeit, alle erforderlichen Schritte gegen solche
Bedrohungen zu unternehmen und betont das Recht zur individuellen und
kollektiven Selbstverteidigung. Sie wurde durch eine weitere am 28. September
2001 verabschiedete Resolution 1373 (2001) ergänzt.
Am 12. September 2001 beschloss der NATO-Rat, dass die Terrorangriffe – so-
fern sie von außen gegen die USA gerichtet waren – als Angriff auf alle
Bündnispartner im Sinne der Beistandsverpflichtung des Artikels 5 des Nord-
atlantikvertrages zu betrachten seien. Am 2. Oktober 2001 legten die USA im
NATO-Rat dar, dass die Angriffe nachweislich von außen gegen die USA
gerichtet waren. Daraufhin bekräftigte und präzisierte der NATO-Rat am 4. Ok-
tober 2001 die Beistandsverpflichtung aus Artikel 5. Damit ist auch die
Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, im Rahmen der kollektiven Selbst-
verteidigung zu Maßnahmen der Bündnispartner gegen den Terrorismus beizu-
tragen.
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 19. September 2001 die Ver-
pflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Artikel 5 Nordatlantik-
vertrag bekräftigt und die Bereitstellung militärischer Fähigkeiten in Aussicht
gestellt. Indem die deutschen Streitkräfte sich an der Bekämpfung des interna-
tionalen Terrorismus beteiligen, handeln sie in Wahrnehmung des Rechts zur
individuellen und kollektiven Selbstverteidigung im Rahmen und nach den

Drucksache 14/7447 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Arti-
kels 24 Abs. 2 Grundgesetz.
Der Bundesminister der Verteidigung soll ermächtigt werden, im Einverneh-
men mit dem Bundesminister des Auswärtigen deutsche Streitkräfte im Rah-
men der Operation ENDURING FREEDOM einzusetzen. Hierfür sollen bis zu
3 900 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung bereitgestellt werden. Die
Dauer der bereits am 7. Oktober 2001 begonnenen Operation richtet sich nach
den Erfordernissen der vielfältigen internationalen Bemühungen als Reaktion
auf terroristische Angriffe gegen die USA. Die Beteiligung der deutschen
Streitkräfte an der Operation ENDURING FREEDOM ist zunächst auf zwölf
Monate begrenzt.

B. Lösung
Zustimmung zum Antrag auf Drucksache 14/7296.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt in einer gesonderten Beschlussempfehlung zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7447

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
dem Antrag auf Drucksache 14/7296 zuzustimmen.

Berlin, den 14. November 2001

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Drucksache 14/7447 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Karl Lamers,
Rita Grießhaber, Ulrich Irmer und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 14/7296 in seiner 198. Sitzung am 7. November
2001 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend, an den Rechtsausschuss, den Verteidigungsausschuss,
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Mitberatung sowie an den Haushalts-
ausschuss gemäß § 96 GO überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 105. Sitzung
am 14. November 2001 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der PDS die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
89. Sitzung am 14. November 2001 beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 74. Sitzung am 14. November
2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimme der Fraktion der PDS die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 69. Sitzung am
14. November beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimme der Fraktion der PDS die
Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 84. Sitzung am
7. November 2001 den Antrag in einem ersten Durchgang
beraten.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat in der 85. Sit-
zung des Auswärtigen Ausschusses am 14. November 2001
einleitend im Namen der Bundesregierung folgende Erklä-
rung zu Protokoll gegeben:
„Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag
und den beteiligten Ausschüssen kontinuierliche Unterrich-
tung über alle den Einsatz bewaffneter deutscher Streit-
kräfte im Rahmen dieses Mandats betreffende Fragen zu.
Spätestens nach der Hälfte des in Ziffer 4 des Antrags der

Bundesregierung genannten Zeitraums wird die Bundes-
regierung dem Deutschen Bundestag einen bilanzierenden
Gesamtbericht über den Einsatz der bewaffneten deutschen
Streitkräfte vorlegen.
Zu Ziffer 3 des Antrags stellt die Bundesregierung klar, dass
die dort genannten Operationsziele sich allein gegen das
terroristische Netzwerk Bin Ladens, Al Quaida, und diejeni-
gen, die es beherbergen oder unterstützen, richten.
Für den Fall einer wesentlichen Abweichung der zahlenmä-
ßigen Aufgliederung der eingesetzten bewaffneten deutschen
Streitkräfte von den in Ziffer 5 des Antrags genannten
Werten wird die Bundesregierung die Fraktionen oder – in
Sitzungswochen – Fachausschüsse des Deutschen Bundes-
tages vorher konsultieren. Dabei umfasst die Aufgabe der
Spezialkräfte polizeilich-militärische Aufgaben wie z. B.
Geiselbefreiung, Verhaftungen o. Ä.
Zu Ziffer 7 des Antrags weist die Bundesregierung darauf
hin, dass das Einsatzgebiet weit gefasst werden musste, um
Transport-, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im Gebiet
gemäß Artikel 6 des Nordatlantikvertrags und den Seegebie-
ten Nord-Ost-Afrikas sowie eine flexible Stationierung der
bewaffneten deutschen Streitkräfte in der Nähe des Konflikt-
herdes zu ermöglichen. Der Stationierungsort muss dabei
keineswegs identisch sein mit dem möglichen operativen
militärischen Einsatzgebiet. Es ist nicht beabsichtigt, in
Ländern außerhalb Afghanistans, in denen es derzeit keine
Regierung gibt, deutsche bewaffnete Streitkräfte ohne Be-
fassung des Deutschen Bundestages einzusetzen.
Zu Ziffer 8 des Antrags versichert die Bundesregierung,
dass der Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte mit Aus-
nahme der im Rahmen von Austauschprogrammen bei den
Streitkräften anderer NATO-Nationen verwendeten deut-
schen Soldaten (Ziffer 5 letzter Absatz des Antrags) unter
deutschem Kommando stattfinden wird. Die letztendliche
Entscheidung über den konkreten Einsatz der deutschen
bewaffneten Streitkräfte liegt ausschließlich bei der Bundes-
regierung.“
Der Auswärtige Ausschuss hat diese Erklärung zustim-
mend zur Kenntnis genommen und sie in die Beratung des
Antrags der Bundesregierung auf Drucksache 14/7296 ein-
bezogen. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimme der Fraktion der PDS die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss wird gemäß § 96 GO gesondert zu
den Kosten Stellung nehmen.

Berlin, den 14. November 2001
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.