BT-Drucksache 14/7435

"Wir sind bereit": Versprechen der Bundesregierung - Anspruch und Wirklichkeit

Vom 7. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7435
14. Wahlperiode 07. 11. 2001

Große Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Gudrun Kopp, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

„Wir sind bereit“: Versprechen der Bundesregierung – Anspruch und Wirklichkeit

Die rot-grüne Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vom
20. Oktober 1998 „Aufbruch und Erneuerung“ und eine entschlossene Reform-
politik angekündigt mit den Zielen wirtschaftliche Stabilität, soziale Gerechtig-
keit, ökologische Modernisierung, außenpolitische Verlässlichkeit, innere
Sicherheit und Stärkung der Bürgerrechte und Gleichberechtigung von Frauen.
Nach der Wahlkampfaussage der SPD „Wir sind bereit“ hat Bundeskanzler
Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 10. November 1998 aus-
geführt, dass die Menschen erwarteten, dass in Deutschland eine bessere Poli-
tik gemacht wird. Dabei hat er angekündigt, Staat und Wirtschaft zu moder-
nisieren, soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen und zu sichern, das
europäische Haus wirtschaftlich, sozial und politisch so auszubauen, dass die
gemeinsame Währung ein Erfolg werden kann, die innere Einheit Deutschlands
voranzutreiben und „vor allem und bei allem“ dafür zu sorgen, dass die Ar-
beitslosigkeit zurückgedrängt wird, dass bestehende Arbeitsplätze erhalten
bleiben und neue Beschäftigung entsteht. Jede Maßnahme und jedes Instrument
solle „auf den Prüfstand kommen, um festzustellen, ob es vorhandene Arbeit
sichert oder neue Arbeit schafft“.
Die Bundesregierung hat viel versprochen. Die Bürgerinnen und Bürger sehen
die Politik der Bundesregierung zunehmend kritisch. Sie haben einen Anspruch
darauf, zu erfahren, ob die gemachten Versprechen eingehalten wurden oder
nicht. Dies zu klären, ist Ziel dieser Großen Anfrage.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung zu der von ihr ange-

kündigten Mitgestaltung des Wandels der internationalen Beziehungen vor-
gelegt, welche dieser Initiativen sind umgesetzt worden?

2. Wann gedenkt die Bundesregierung die Anfang der neunziger Jahre verab-
schiedeten Lateinamerika- und Asienkonzepte zu überarbeiten und den ge-
wandelten internationalen Beziehungen anzupassen, und wann ist mit der

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Umsetzung der von der Bundesregierung wiederholt angekündigten regio-
nalen Afrikakonzepte zu rechnen?

3. In welcher Weise ist die Schließung von über zwanzig Auslandsvertretun-
gen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere von fünf Botschaften
in afrikanischen Krisenregionen, mit dem Auftrag des Koalitionsvertrages
in Einklang zu bringen, mit der Außen- und Sicherheitspolitik einen Bei-
trag zur globalen Zukunftssicherung zu leisten und mit aller Kraft wirk-
same Instrumente der Krisenprävention und wirksame Strategien und
Instrumente der friedlichen Konfliktregelung zu entwickeln?

4. Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass Aufgaben der
NATO jenseits der Bündnisverteidigung an die Normen und Standards von
VN und OSZE zu binden sind?

5. Welche Initiativen hat die Bundesregierung für die von ihr angekündigte
Pflege und den Ausbau der deutsch-amerikanischen und europäisch-ameri-
kanischen Beziehungen unternommen?

6. Welche Initiativen hat die Bundesregierung insbesondere für eine zügige
Umsetzung der transatlantischen wirtschaftlichen Partnerschaft, für eine
weitere Handelsliberalisierung in allen Bereichen und für gegenseitige An-
erkennung von Prüfverfahren und Standards durchgeführt?

7. Welche euro-atlantischen Initiativen hat die Bundesregierung angestoßen,
um im Rahmen der bevorstehenden weiteren WTO-Welthandelsrunde
internationale Wettbewerbsregeln zu vereinbaren und zur Vermeidung zu-
künftiger transatlantischer Handelskonflikte für beide Seiten verbindliche
WTO-konforme Streitschlichtungsmechanismen zu etablieren?

8. Wie ist die Ankündigung der Bundesregierung, die deutsch-amerikani-
schen Beziehungen auszubauen, mit den Kürzungen der Haushaltsmittel
für den deutsch-amerikanischen zivilgesellschaftlichen Dialog und für den
Schüler- und Studentenaustausch in Einklang zu bringen?

9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu der von ihr angekündig-
ten besseren personellen und finanziellen Ausstattung der OSZE einge-
leitet?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die völkerrechtliche Stel-
lung der OSZE als VN-Regionalorganisation weiter gestärkt werden sollte,
und welche konkreten Schritte hat sie hierfür eingeleitet?

11. In welcher Weise ist die Bundesregierung ihrer im Koalitionsvertrag fest-
gelegten „besonderen Aufgabe“ gerecht geworden, die Vereinten Nationen
politisch und finanziell zu stärken, und welche Initiativen hat sie ergriffen,
um die Kompetenz- und Mittelausstattung der Vereinten Nationen zu ver-
bessern?

12. Wie ist die von der Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt vorgenommene
Streichung freiwilliger Beiträge für eine Reihe von VN-Organisationen
und -Sonderorganisationen im humanitären und entwicklungspolitischen
Bereich mit dem Ziel der finanziellen Stärkung der Vereinten Nationen in
Einklang zu bringen?

13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung der deutschen
Kandidatur für einen ständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat geschaffen, und
welche Initiativen hat sie entfaltet, um die Unterstützung dieser Kandidatur
durch die VN-Generalversammlung sicherzustellen?

14. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung sich inter-
national um abgestimmte Strategien zur Bekämpfung von Menschen-
rechtsverletzungen und ihren Ursachen sowie ihrer Prävention bemüht?

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15. Welche Fortschritte sind insbesondere durch den Menschenrechtsdialog
mit der Volksrepublik China für die Verbesserung der Menschenrechte in
China erreicht worden?

16. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet,
um Staaten zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen zu
bewegen?

17. Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass
der vertrauensvolle politische Dialog mit der Regierung der Russischen
Föderation einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der dramatischen
Menschenrechtslage in Tschetschenien geleistet hat?

18. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass sie, entgegen der
Vorgabe des Koalitionsvertrages, den „Abwärtstrend des Entwicklungs-
haushaltes“ umzukehren, die Haushaltsmittel für die entwicklungspoliti-
sche Zusammenarbeit sukzessive real und proportional gekürzt hat?

19. Sieht sich die Bundesregierung weiterhin verpflichtet, dem international
vereinbarten 0,7-Prozent-Ziel näherzukommen, und wie erklärt die Bun-
desregierung vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass sich die Bundes-
republik Deutschland gegenwärtig von diesem Ziel weiter entfernt hat als
je zuvor?

20. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Verpflichtungser-
mächtigung kontinuierlich reduziert, anstatt sie, wie im Koalitionsvertrag
vorgesehen, kontinuierlich zu erhöhen?

21. Was sind die Kernpunkte der von der Bundesregierung im Koalitionsver-
trag angekündigten Reform der Außenwirtschaftsförderung?

22. In welcher Weise hat die Bundesregierung die der deutschen Außenwirt-
schaft zur Verfügung stehenden Fördermittel verstärkt und welche perso-
nalpolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung der
deutschen Außenwirtschaft im Bereich des Auswärtigen Amts getroffen?

23. Wie ist die Schließung von Goethe-Instituten und die Streichung der Mittel
für deutsche Auslandsschulen mit dem Ziel des Koalitionsvertrages in Ein-
klang zu bringen, den interkulturellen Dialog zu fördern?

24. Inwieweit ist die Bundesregierung dem Ziel näher gekommen, für mehr
Demokratie in der Europäischen Union und für die Stärkung des Europäi-
schen Parlaments zu sorgen?
Genügt der Vertragsentwurf von Nizza dem Anspruch, den europäischen
Institutionen zu mehr demokratischer Legitimität zu verhelfen?
Inwieweit ist insbesondere das Europäische Parlament auf demWeg voran-
gekommen, zu einer echten demokratischen Vertretung der Unionsbürger
zu werden?

25. Welche konkreten Schritte sind unternommen worden, der Überreglemen-
tierung und Bürokratisierung in der Europäischen Union entgegenzuwir-
ken?

26. Ist durch den Vertrag von Nizza das Ziel erreicht worden, die Europäische
Union durch interne Reformen erweiterungsfähig zu machen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Europäische Union durch
den Vertragsentwurf von Nizza institutionell ausreichend auf die Erweite-
rung vorbereitet worden ist?
Wird die Europäische Union insbesondere vor dem Hintergrund des Aus-
bleibens einer wesentlichen Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen,
des Anhebens der Schwelle für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen und

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des komplizierten Abstimmungsmechanismus bei einer Mitgliederzahl von
bis zu 27 in der Lage sein, ihre Handlungsfähigkeit und Effizienz zu
bewahren?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, in der Ausformulierung
des Mandates für den Europäischen Rat in Laeken die Defizite des Vertra-
ges von Nizza auszubügeln?

27. Ist die Europäische Union durch die auf dem Europäischen Rat von Berlin
im Dezember 1998 verabschiedete „Agenda 2000“ in finanzieller Hinsicht
auf die Erweiterung vorbereitet?
Ist das Festhalten an dem Kohäsionsfonds, für den die Grundlage mit dem
Beitritt der betroffenen Länder zur WWU (Wirtschafts- und Währungs-
union) weggefallen ist, kompatibel mit dem Ziel des effizienten und zielge-
richteten Mitteleinsatzes?
Wie ist die gemeinsame Agrarpolitik nach der Erweiterung der EU im Rah-
men der „Agenda 2000“ finanzierbar?

28. Worin bestehen die Fortschritte in der angestrebten grundlegenden Reform
der gemeinsamen Agrarpolitik?
Worin liegen die Ansätze dafür, die Ausgaben der Europäischen Union für
die gemeinsame Agrarpolitik im Zeitablauf zurückzuführen?

29. Inwieweit ist die Europäische Union dem von der Bundesregierung ange-
strebten Ziel von mehr Beitragsgerechtigkeit unter den Mitgliedstaaten
näher gekommen?

30. Wie hat die Bundesregierung die Instrumente und Mechanismen der ge-
meinsamen Außen- und Sicherheitspolitik genutzt, um die Europäische
Union auf dem Feld der internationalen Politik handlungsfähig zu machen?
Welche Erfolge sind in diesem Bereich eingetreten?

31. Welche Initiativen zur vollständigen Abschaffung aller Massenvernich-
tungswaffen hat die Bundesregierung ergriffen?

32. In welcher Form hat die Bundesregierung aktiv dazu beigetragen, die inter-
nationalen Regimes zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
zu stärken?

33. Was hat die Bundesregierung zur Stärkung einer präventiven Rüstungskon-
trolle unternommen?

34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um im Rahmen
der KSE-Verhandlungen (Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Eu-
ropa) die Rüstungsobergrenzen deutlich unter das Niveau von 1998 zu
senken?

35. Welche Initiativen hat die Bundesregierung zur Ächtung von Landminen
unternommen?

36. Hat sich die Bundesregierung für den Verzicht auf den Ersteinsatz von
Atomwaffen eingesetzt?

37. Wie und wo hat die Bundesregierung Bemühungen zur Schaffung atom-
waffenfreier Zonen unterstützt?

38. Hat die Bundesregierung eine Initiative zur Kontrolle und Begrenzung von
Kleinwaffen ergriffen?

39. Welche Verträge hat die Bundesregierung im Bereich der militärischen
Ausstattungshilfe abgeschlossen?

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40. Welche Maßnahmen zur Demokratisierungshilfe hat die Bundesregierung
gefördert, und welche zusätzlichen Mittel hat sie seit 1998 dafür bereit-
gestellt?

41. In welcher Form hat die Bundesregierung den Zusammenschluss der euro-
päischen Luft- und Raumfahrtindustrie unterstützt?

42. Welche Maßnahmen der Rüstungskonversion hat die Bundesregierung ein-
geleitet?

43. Was waren die Gründe der Bundesregierung, die von der Kommission
„Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ erarbeiteten Vor-
schläge bez. Neuausrichtung der Streitkräfte, Personalumfang, Wehrpflicht
und Anschubfinanzierung zu verwerfen?

44. Wie gedenkt die Bundesregierung die bei den Vereinten Nationen, der Eu-
ropäischen Union und der NATO eingegangenen Verpflichtungen zu erfül-
len, ohne den Einzelplan 14 deutlich zu erhöhen und die Bundeswehr auf-
tragsgerecht zu strukturieren?

45. Wie gedenkt die Bundesregierung, Dienst- und Wehrungerechtigkeit wirk-
sam zu begegnen?

46. Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Bun-
deswehr die Schere zwischen STAN- (Stärke- und Ausrüstungsnachwei-
sung) und Haushaltsstellen zu schließen?

47. Wie und bis wann gedenkt die Bundesregierung, den Beförderungsstau bei
der Bundeswehr aufzulösen?

48. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung im Bündnis für Arbeit
auf Gewerkschaften und Unternehmen eingewirkt, damit sie den Grundsät-
zen der Koalitionsvereinbarung gemäß die Arbeit so organisieren, dass
dem Flexibilisierungsbedarf der Betriebe und dem Wunsch der Beschäftig-
ten nach mehr Zeitsouveränität Rechnung getragen wird?

49. Durch welche konkreten, im Bündnis für Arbeit vereinbarten Absprachen
haben die Beschäftigten mehr Zeitsouveränität erhalten, und wurde der Ar-
beitsmarkt im Sinne der Betriebe tatsächlich flexibilisiert?

50. Was versteht die Bundesregierung unter „öffentlichen Zukunftsinvestitio-
nen“ im Sinne der Koalitionsvereinbarung (s. Seite 5)?

51. Wie haben sich die „öffentlichen Zukunftsinvestitionen“ in diesem Sinne
seit 1998 entwickelt?

52. Womit kann die Bundesregierung belegen, dass sich die „öffentlichen
Zukunftsinvestitionen“ tatsächlich seit 1998 verstetigt haben?

53. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den
Zugang zur selbständigen Tätigkeit im Handwerk, wie in der Koalitions-
vereinbarung vorgesehen, zu erleichtern?

54. In wie vielen Fällen konnte seit 1998 der Meisterbrief tatsächlich nach der
Existenzgründung berufsbegleitend erworben werden, wie es in der Koali-
tionsvereinbarung vereinbart wurde?

55. Was gedenkt die Bundesregierung weiter zu tun, um den Zugang zur selb-
ständigen Tätigkeit im Handwerk zu erleichtern?

56. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei den Auf-
bauhilfen für die neuen Länder eine erhöhte Zielgenauigkeit und Effizienz
zu erreichen?

57. Woran misst die Bundesregierung die erhöhte Zielgenauigkeit und Effi-
zienz der Aufbauhilfen?

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58. Welche Ergebnisse haben die Bemühungen der Bundesregierung, die Auf-
bauhilfen zielgenau und effizienter zu gestalten, bisher erbracht?

59. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der neuesten Daten zur wirt-
schaftlichen Entwicklung die zusätzlichen Belastungen, die durch das Ge-
setz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-
Vorschaltgesetz), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Öko-
steuer verursacht werden, und wie hoch schätzt sie die zusätzlichen Kosten
für die Sondertarifkunden (Industrie) bzw. Tarifabnehmer (private Haus-
halte)?

60. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres Versprechens
„eine kostengerechte Energieversorgung sicherzustellen“ (Koali-
tionsvertrag vom 20. Oktober 1998), die Kostenentwicklung bei den in
Deutschland verfügbaren Energieträgern?

61. Warum hat die Bundesregierung von einer beihilferechtlichen Notifizie-
rung des KWK-Vorschaltgesetzes abgesehen, und beabsichtigt sie, dieses
auch bei dem KWK-Fördergesetz zu tun?

62. Inwieweit korrespondiert das EEG und das KWK-Vorschaltgesetz mit eu-
ropapolitischen Vorgaben, und inwieweit hat die Bundesregierung ihre
Vorhaben mit der EU-Kommission und den EU-Partnerstaaten abge-
stimmt?

63. Mit welchem Resultat hat die Bundesregierung die „Vereinbarung zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen
Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung derKraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9. No-
vember 2000“ vor dem Hintergrund der dort vorgesehenen Weiterwäl-
zungsregelungen auf Verfassungskonformität geprüft?

64. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass durch die vertrag-
liche Regelung, insbesondere durch die Ungleichbehandlung von kommu-
nalen und industriellen KWK-Anlagen, dem Ziel eines effizienten Klima-
schutzes nur suboptimal entsprochen wird und die kommunalen Anlagen
privilegiert werden?

65. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erreichung der klimapolitischen
Ziele vor dem Hintergrund der Vereinbarung zum Atomenergieausstieg
in Deutschland?

66. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der Koalitionsverein-
barung genannten klimapolitischen Ziele sowie die Zielgrößen, die auf-
grund der internationalen klimapolitischen Vereinbarungen zugesagt wor-
den sind, fristgerecht und in festgesetzter Höhe eingehalten werden?
Wenn nein, welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um
ihre Ziele zu erreichen?

67. Wann wird die Bundesregierung ihr für diese Legislaturperiode angekün-
digtes energiepolitisches Konzept vorlegen, das auf der Grundlage der
Leitlinien zur Energiepolitik vom 5. Juni 2000 erarbeitet werden soll?

68. Inwieweit spielen langfristige strukturpolitische Überlegungen bei der
Neustrukturierung der Kohlebeihilfen eine Rolle, und wie groß ist die Be-
reitschaft der Bundesregierung, die Produktionshilfen umzuwidmen?

69. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der veränderten Or-
ganisationsstruktur des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolo-
gie (BMWi) im Bereich der Energiepolitik bei Gesetzgebungsverfahren
bzw. im Rahmen der Verhandlungen mit der Wirtschaft zum Atomenergie-
ausstieg bzw. zur KWK-Förderung?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/7435

70. Hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel fest, die Wettbewerbs-
fähigkeit der Landwirtschaft einschließlich der vor- und nachgelagerten
Bereiche gleichzeitig zu stärken?

71. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt
und welche sind in Planung, die die Landwirtschaft und die vor- und nach-
gelagerten Bereiche in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken sollen?

72. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nationale Alleingänge – wie
z. B. die Festlegung einer Zielvorgabe von 20 Prozent zur Durchsetzung
des organischen Landbaus – geeignet sind, um die Wettbewerbsfähigkeit
der konventionellen und organisch wirtschaftenden Betriebe in Deutsch-
land zu verbessern, und wenn ja, weshalb?

73. Welche Verbesserungen wurden für den ländlichen Raum und die Land-
wirtschaft durch die Einbeziehung in das Bündnis für Arbeit erzielt?

74. Wie ist die Forderung nach einer Sicherung der Finanzierung und der Qua-
lität der Verbraucherberatung mit der Tatsache zu vereinbaren, dass die
Haushaltsmittel für die „Stiftung Warentest“ gekürzt und nur nach Inter-
vention der Fraktion der FDP wieder aufgestockt wurden?

75. Welche im Besitz des Bundes befindlichen Wälder wurden auf naturnahe
Waldwirtschaft umgestellt?

76. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung verwirklicht bzw. sind in
Vorbereitung, um sichere und faire Rahmenbedingungen für die ostdeut-
sche Landwirtschaft zu schaffen?

77. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der abrupte Abbruch der
„Kanzler-Runde“ zur Grünen Gentechnik der Nutzung und Förderung zu-
kunftsfähiger Technologien dient oder zur Stärkung der Wettbewerbsfähig-
keit der Landwirtschaft einschließlich der vor- und nachgelagerten Berei-
che beiträgt?

78. Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die
„Kanzler-Runde“ zur Grünen Gentechnik mit dem Ziel eines grossflächi-
geren Anbaus im Jahr 2002 wieder aufleben zu lassen?

79. Beabsichtigt die Bundesregierung, die so genannte Trinkgeldbesteuerung,
wie das die tourismuspolitische Sprecherin der Fraktion der SPD, Bruni
Irber, im „stern“ 38/2000 vom 13. September 2000 angekündigt hatte, noch
in der laufenden Legislaturperiode abzuschaffen?
Wenn nein, weshalb nicht?

80. Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Herstellung von Chancengleichheit
innerhalb der EU den verminderten Mehrwertsteuersatz für Leistungen der
Hotellerie einzuführen?

81. Wird die Bundesregierung die parlamentarische Initiative der Fraktion der
FDP für liberalere Sperrzeiten und längere Öffnungszeiten in der Außen-
gastronomie in der eingebrachten Form unterstützen?
Wenn nein, welche Änderungsvorschläge zur Belebung der Innenstädte im
Interesse der Verbraucher und der Tourismusbranche beabsichtigt die
Bundesregierung?

82. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer „Green Card“ für
die Gastronomie, der laut Branchenangaben bis zu 100 000 qualifizierte
Fachkräfte fehlen, zur Behebung des Arbeitskräftebedarfs, ähnlich wie in
der IT-Branche?
Wenn nein, in welchen Punkten bestehen die entscheidenden Unterschiede
zur Vorgehensweise in der IT-Branche?

Drucksache 14/7435 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

83. Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen zur Abschaffung der
Arbeitserlaubnispflicht für legal in Deutschland lebende Ausländer, um
insbesondere die Unternehmen der Tourismuswirtschaft, die auf deren
Arbeitsleistung angewiesen sind, zu unterstützen?

84. Erwartet die Bundesregierung von der Ökosteuer, der Neuregelung der
630-DM-Jobs, dem Teilzeitgesetz und der Novelle des Betriebsverfas-
sungsgesetzes eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit für die Unterneh-
men der Tourismusbranche?

85. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die unterschiedliche Spit-
zenbelastung von Körperschaften einerseits und Personengesellschaften
andererseits mit Körperschafts-, Gewerbe- bzw. Einkommensteuer unge-
recht ist?

86. Welche Maßnahmen zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts sind
seit dem Amtsantritt der Bundesregierung beschlossen worden?

87. Gibt es von der Bundesregierung vorgeschlagene und vom Deutschen Bun-
destag beschlossene steuerrechtliche Maßnahmen, die von der Finanzge-
richtsbarkeit als nicht mit der Verfassung vereinbar eingestuft worden
sind?

88. Wenn ja, welche?
89. Hat die Bundesregierung eine parlamentarische oder außerparlamentari-

sche Enquete-Kommission beauftragt, die notwendige Neuordnung der
Finanzverfassung ab dem Jahr 2005 vorzubereiten?

90. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Finanzkraft
der Gemeinden zu stärken?

91. Hat die Bundesregierung das Gemeindefinanzsystem einer umfassenden
Prüfung unterzogen?

92. In welcher Form wird das Aufkommen aus der ökologischen Steuerreform
an die Bürger zurückgegeben?

93. Wurden Finanzmittel aus der ökologischen Steuerreform an Arbeitslose,
Sozialhilfeempfänger, Rentner, Studenten und Beamte zurückgegeben, und
wenn ja, in welcher Form?

94. Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand unter dem
Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit?

95. Wie hoch beziffert sich die Staatsverschuldung seit 1995?
96. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die angestrebte Normalneu-

verschuldung in Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP), und wie be-
gründet sie diese?

97. Wie hoch ist der Anteil der Zinsausgaben (einschl. der Zinserstattung) an
den Gesamtausgaben (Zinslastquote) sowie der Anteil der Zinsausgaben
(einschl. der Zinserstattung) an den Steuereinnahmen (Zinssteuerquote) in
den Jahren 1995 bis 2001 des Bundes, der Länder und der Gemeinden
(getrennt nach Ost und West)?

98. Wie hoch sind die Zinsausgaben (einschl. der Zinserstattung) des Bundes,
der Länder und der Gemeinden (getrennt nach Ost und West) in absoluten
Zahlen für die Jahre 1995 bis 2001?

99. Wie entwickelte sich in den Jahren 1995 bis 2001 die Gesamtverschuldung
des öffentlichen Gesamthaushalts, und wie stellte sich die Schuldenstand-
quote des öffentlichen Gesamthaushalts in den jeweiligen Jahren dar?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/7435

100. Wie entwickelte sich das Verhältnis der investiven zu den konsumtiven
Ausgaben seit 1995 unter Berücksichtigung des aktuellen Finanzplans
(bis 2005)?

101. Wie haben sich die Beitragssätze in den einzelnen Sozialversicherungs-
zweigen ab 1995 bis heute entwickelt, und wie sieht die Prognose unter
welchen Annahmen für das Jahr 2002 und folgende aus?

102. Wie hat sich die Steuerquote seit 1995 bis zum Jahr 2001 entwickelt?
103. Wie haben sich die von der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen

Gesetze hinsichtlich Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen (aufgeschlüs-
selt nach Gesetzen) für die Länder und Gemeinden ausgewirkt?

104. Trifft es zu, dass mit dem am 4. März 1999 verabschiedeten Gesetz zur
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse – wie die
Daten des sozioökonomischen Panels ergeben – die Zahl der geringfügig
Nebenerwerbstätigen deutlich zurückgegangen ist?

105. Wie steht die Bundesregierung zu der von Experten geäußerten Vermu-
tung, dass es hier zu Ausweichreaktionen der Betroffenen in die Schatten-
wirtschaft oder in die Grauzone der Privathaushalte gekommen ist?

106. Worin sieht die Bundesregierung die von ihr erklärte existenzsichernde
Verbesserung, wenn es zutrifft, dass durch die Neuregelung jemand, der
pro Monat für 630 DM arbeitet, dafür später 4,22 DM Rente im Monat
erhält?

107. Trifft es zu, dass es einen erheblichen bürokratischen Aufwand für Unter-
nehmer und Privatpersonen gibt (Betriebsnummer, Steuerfreistellungs-
bescheid, Meldebogen Sozialversicherung), die Personen mit monatlich
630 DM beschäftigen?

108. Sieht die Bundesregierung hier die Notwendigkeit für Verfahrenserleich-
terungen?

109. Wie beurteilt die Bundesregierung die registrierte Arbeitslosenzahl von
rd. 3,743 Millionen (September 2001) und aus welchen Gründen konnten
die Versprechungen zur Senkung der Arbeitslosenzahlen nicht eingehal-
ten werden?

110. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zur Bundestagswahl
im Jahr 2002, um die Zahl der Arbeitslosen doch noch erheblich reduzie-
ren zu können?

111. Ist die Bundesregierung bereit, aus der Tatsache, dass die Mehrheit der
Arbeitslosen innerhalb von zehn Monaten eine Stelle findet, die notwen-
dige Konsequenz einer Neujustierung der Bezugsdauer des Arbeitslosen-
geldes zu ziehen und deutlichere Anreize für die Rückkehr in das
Erwerbsleben und für die Eigenverantwortung zu setzen?

112. Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, jetzt Arbeitslosenhilfe voll-
ständig mit der Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung, mit kla-
ren Zuständigkeiten, eingleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung
zusammenzufassen?

113. Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, die Sozialhilfe so auszuge-
stalten, dass sie einerseits den tatsächlich Bedürftigen ein Leben in Würde
ermöglicht, andererseits aber zugleich die Selbständigkeit aller Hilfeemp-
fänger stärkt und damit den Leistungsmissbrauch vermeiden hilft: also
etwa die Freibeträge in der Sozialhilfe zu erhöhen, die Anrechnungssätze
langsamer ansteigen zu lassen und den Eingangssteuersatz bereits 2002
auf 15 Prozent zu senken?

Drucksache 14/7435 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

114. Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Intention, den Anstieg der Bei-
tragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stoppen
und die Beiträge dauerhaft zu stabilisieren, mit den Beitragssatzerhöhun-
gen der letzten Zeit, die bei der AOK Hessen z. B. immerhin einen ganzen
Prozentpunkt ausmachen?

115. Wie weit sind die Arbeiten zur Modifizierung der Krankenversicherten-
karte gediehen, mit der nicht begründete Arztwechsel eingedämmt wer-
den sollten?

116. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung ergriffen bzw. eingeleitet,
um den Grundsatz des Vorrangs der Rehabilitation vor Frühverrentung
und Pflege zu gewährleisten?

117. In welchem Maße ist die Zahl der Drogenkranken und Drogentoten durch
die Aktivitäten der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zurück-
gegangen?

118. Aus welchen Gründen war die Bundesregierung bisher nicht bereit, mehr
finanzielle Mittel für Aids-Kampagnen in Deutschland zur Verfügung zu
stellen?

119. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Bildung
des angestrebten Teilkapitalstocks in der Pflegeversicherung zu reali-
sieren?

120. Wie weit ist die Prüfung der Notwendigkeit einer Neuregelung der vor-
handenen sozialrechtlichen Abgrenzung und Aufgabenteilung zwischen
der Pflegeversicherung und der Krankenvericherung bzw. dem Sozial-
hilferecht gediehen?

121. Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass die medizinische
Behandlungspflege in den Pflegeheimen von der Pflegeversicherung auf
die Krankenversicherung verlagert werden soll, und wie stellt sie sich vor,
dass dann die Beitragssatzstabilität in der Krankenversicherung gewähr-
leistet bleiben soll?

122. Wie hat sich die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen, besonders in den
neuen Bundesländern, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundeslän-
dern, seit 1998 entwickelt?

123. Welche Auswirkungen hatte das Sofortprogramm „Jump“ hierbei?
124. Wie viele Jugendliche konnten, auch nach Absolvierung des Sonderpro-

gramms, auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden?
125. Inwieweit hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Förde-

rung der politischen Partizipation von Jugendlichen vorangetrieben?
126. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Ankündigung in der Koali-

tionsvereinbarung, die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende zu ver-
bessern, trotz der Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages umzusetzen?

127. Was hat die Bundesregierung in den letzten Jahren unternommen, damit
Kinderbetreuungsangebote für Kinder in allen Altersgruppen ausgebaut
werden können?

128. Sind Gespräche in dieser Angelegenheit mit den Ländern geführt worden,
und wenn ja, zu welchem Ergebnis haben diese geführt?

129. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung von ihrem in den Koali-
tionsvereinbarungen aufgeführten Ziel, das Erziehungsgeld nach dem
Bundeserziehungsgeld zu einem Elterngeld weiterzuentwickeln, abge-
lassen?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/7435

130. Hält die Bundesregierung an einem Gleichstellungsgesetz für Frauen für
die Privatwirtschaft fest, und wenn nein, wie will sie ohne ein solches Ge-
setz verbindliche Regelungen zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft
einführen?

131. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen einer Novellie-
rung des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) eine gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen in der aktiven Arbeitsförderung durchzusetzen?

132. Wie hat sich die Bereitschaft von Frauen zu Existenzgründungen in den
letzten fünf Jahren entwickelt?

133. Liegen der Bundesregierung Daten und Zahlen vor, inwieweit sich die
Neuregelung zur Scheinselbständigkeit und der 630-DM-Beschäftigun-
gen auf die Existenzgründungen, insbesondere von Frauen, ausgewirkt
hat?

134. Liegen der Bundesregierung inzwischen Daten und Zahlen über die Häu-
figkeit der Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit seit
Inkrafttreten des dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungs-
geldgesetzes und dem Teilzeitarbeitsgesetz vor?

135. Wie viele Frauen, im Verhältnis zu Männern, nehmen diesen Anspruch
wahr?

136. Wie will die Bundesregierung Dienstleistungsagenturen trotz der abge-
schafften Abzugsfähigkeit von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsver-
hältnissen fördern?

137. Ist als Kompensation eine anderweitige Regelung geplant?
138. Wie sieht die Bundesregierung konkret die Umsetzung der EU-Richt-

linien zur Lohndiskriminierung nach dem Grundsatz „gleicher Lohn für
gleichwertige Arbeit“ vor?

139. Hält die Bundesregierung es für vernünftig und notwendig, eine solche
Bestandsaufnahme vorzunehmen?
Wenn ja, warum liegt sie bis dato noch nicht vor?

140. Wie ist eine sachgerechte Kulturpolitik des Bundes, die in der Bündelung
der kulturpolitischen Zuständigkeiten und Kompetenzen im Amt eines
Staatsministers für kulturelle Angelegenheiten bestehen soll, ohne eine
vorherige vollständige Überprüfung der kulturpolitischen Maßnahmen
möglich?

141. Wann gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekün-
digte „vollständige Bestandsaufnahme der kulturpolitischen Aktivitäten
des Bundes“ vorzulegen?

142. Gibt es Erhebungen über die Auswirkungen der Novellierung des Stif-
tungssteuerrechts auf die Stiftungskultur in Deutschland?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen die Untersuchungen?

143. In welchem Umfang haben die Stiftungsneugründungen zugenommen?
144. Wie steht die Bundesregierung zu dem von der Fraktion der FDP vorge-

legten Gesetzentwurf für eine Novellierung des Stiftungszivilrechts?
145. Wenn sie diesen ablehnt, aus welchen Gründen?
146. Wann wird die Bundesregierung einen eigenen Entwurf für den notwen-

digen zweiten Teil der Novellierung des Stiftungsrechts, die Reform des
Stiftungszivilrechts, in den Deutschen Bundestag einbringen?

Drucksache 14/7435 – 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

147. In welchen Punkten wird sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung
von dem der Fraktion der FDP unterscheiden?

148. Wie steht die Bundesregierung zu den ablehnenden Äußerungen der ge-
samten Verlagsbranche und der weitgreifenden Existenzangst bei kleine-
ren und mittleren Verlagen gegenüber dem Regierungsentwurf zur Ände-
rung des Urheberrechtsgesetzes?

149. Wie will die Bundesregierung bei einem Produkt wie dem Buch, dessen
Kosten durch zahlreiche individuelle Faktoren wie Ausstattung, Erschei-
nungstermin, Qualität des Lektorats, Einsatz von Werbemitteln usw. be-
stimmt werden, den Begriff der „angemessenen Vergütung“ definieren
und deren Höhe bestimmen?

150. Wird die Bundesregierung auch in anderen Bereichen den Rechtsgrund-
satz der Vertragsfreiheit durch die Einführung eines Anspruchs auf „ange-
messene Vergütung“ zur „Korrektur des strukturellen Ungleichgewichts“
ersetzen?

151. Was ist der aktuelle Stand der Bemühungen der Bundesregierung, sich bei
den Institutionen der EU für die Erhaltung der Buchpreisbindung einzu-
setzen?

152. Welchen Einfluss auf den Erhalt der Buchpreisbindung hat das im Juli
2001 angestrengte Verfahren der EU-Kommission gegen den Börsen-
verein des Deutschen Buchhandels und mehrere deutsche Verlage und
Buchgroßhändler?

153. Gibt es Untersuchungen über die Auswirkungen der Novellierung des
Künstlersozialversicherungsgesetzes?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen die Untersuchungen?

154. Welche konkreten Beratungsergebnisse haben der am 26. Juli 2000 einge-
richtete Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung sowie der
am 21. Februar 2001 berufene Rat für nachhaltige Entwicklung im Sinne
der Erarbeitung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie bisher erreicht,
und inwiefern wurde das diesbezügliche Beratungswesen „neu geordnet
und gestrafft“?

155. Welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um –
gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern – das „zersplitterte
Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch zusammenzuführen“, und wie
bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Zielvorstel-
lung aus der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 das „Gesetz
zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und
weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz“?

156. Weshalb hat die Bundesregierung die bestehende Sommersmogverord-
nung auslaufen lassen und entgegen ihrer Absichtserklärung in der Koali-
tionsvereinbarung darauf verzichtet, eine Novelle der Sommersmogver-
ordnung vorzulegen?

157. Inwiefern hat die Bundesregierung die „Verpackungsverordnung mit dem
System des Grünen Punktes ökologisch und ökonomisch sinnvoll umge-
staltet“ sowie im Bereich der Abfallpolitik „Wettbewerb, Vielfalt und
Innovation“ gestärkt?

158. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag Initiativen
zur Neuordnung der deutschen Abfallpolitik vorzulegen, um diesbezüg-
lich die Koalitionsvereinbarung zu realisieren?

159. Wenn nein, weshalb nicht?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 – Drucksache 14/7435

Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Vorlage entsprechender
Initiativen zu rechnen, und welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen
dabei gesetzt werden?

160. In welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregie-
rung, den Börsenhandel mit Emissionsrechten für Treibhausgase in
Deutschland einzuführen?

161. Gedenkt die Bundesregierung, die Elemente ihres so genannten Klima-
schutzprogramms, insbesondere die so genannte Ökosteuer, mit einer
deutschen Implementierung und Anwendung der Flexiblen Mechanismen
des Kyotoprotokolls auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu ver-
binden, und in welcher Form sowie in welchem zeitlichen Rahmen soll
dies gegebenenfalls geschehen?

162. Weshalb ist die Bundesregierung von ihrer Absichtserklärung in der Koa-
litionsvereinbarung, wonach „der Einsatz regenerativer Energieträger
durch die ökologische Steuerreform nicht belastet werden“ sollte, abge-
wichen, indem das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien um
genau jenen Beitrag von 100 Mio. DM gekürzt worden ist, der aus der
Besteuerung erneuerbarer Energieträger eingenommen wurde?

163. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Glaubwürdigkeit der so
genannten ökologischen Steuerreform sowie den Konflikt zwischen Len-
kungsziel und Finanzierungswirkung, wenn durch die Besteuerung einer-
seits umweltbelastende Aktivitäten zurückgedrängt werden sollen,
andererseits jedoch die Einnahmen aus einer solchen Besteuerung an an-
derer Stelle bereits fest eingeplant sind?

164. Welche Fortschritte wurden bei der Erstellung des in der Koalitionsver-
einbarung projektierten „nationalen Entsorgungsplans für radioaktive Ab-
fälle“ bisher erzielt, und welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregie-
rung hinsichtlich der Eignung des Salzstocks in Gorleben sowie der
Eignung weiterer Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen im Rah-
men eines umfassenden Standortvergleichs zwischenzeitlich gewonnen?

165. Worin besteht das umfassende Verkehrskonzept, in das laut Koalitions-
vereinbarung die Investitionen in Verkehrswege und Umschlagplätze
integriert werden sollten?

166. Wie weit ist die angekündigte zügige Überarbeitung des Bundesverkehrs-
wegeplans gekommen, insbesondere die aktualisierende Verkehrs- und
Preisprognose, die Überarbeitung der Bewertungsmaßstäbe und die Be-
rücksichtigung der verkehrsübergreifenden Integrationseffekte?

167. In welcher Weise wurden die besonderen Anforderungen an die Mobilität
im ländlichen Raum berücksichtigt?

168. Welche der angekündigten Möglichkeiten zur Senkung der Trassenpreise
der Deutsche Bahn AG wurden genutzt?

169. Durch welche Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung den ver-
einbarten fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb auf der Schiene?

170. Welchen Erfolg hatte die Bundesregierung mit ihrer Absicht, wonach die
gesetzlich festgelegten Mittelanteile für Schienen-Nahverkehrsprojekte
bestimmungsgemäß eingesetzt werden sollten?

171. In welcher Weise wurden die öffentlichen Verkehrssysteme zuverlässiger,
schneller, behindertengerecht und attraktiver, und durch welche Maßstäbe
und Kennzeichen ist dies zu belegen?

Drucksache 14/7435 – 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

172. Wie wurde durch Aktivitäten der Bundesregierung den besonderen Belan-
gen von Frauen Rechnung getragen?

173. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Finanzie-
rung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Regionalisie-
rungsmittel und durch Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs-
gesetz zu sichern?

174. Welches Gesamtkonzept wurde erarbeitet, um den modernen, umweltver-
träglichen Individualverkehr zu sichern?

175. Wie viele so genannte Drei-Liter-Autos sind seit der Regierungsüber-
nahme in Deutschland zugelassen worden?

176. Wie hat die Bundesregierung die Ankündigung umgesetzt, den Schutz vor
Verkehrslärm auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage zu stellen?

177. Durch welche konkreten Schritte wurden die vorhandenen Harmonisie-
rungsdefizite zu Lasten der deutschen Verkehrsunternehmen im Straßen-
und Schienengüterverkehr sowie in der Binnenschifffahrt abgebaut?

178. Zu welchem Erfolg führte die Absicht, sich auf EU-Ebene nachdrücklich
für eine Kerosinbesteuerung im innereuropäischen Luftverkehr und für
die Aufhebung und die Umsatzsteuerbefreiung im grenzüberschreitenden
Luftverkehr einzusetzen?

179. Wie hat sich seit 1999 der Modal Split – die Anteile der Verkehrsträger
am Gesamtverkehr – verändert?

180. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen, um ein wirk-
sames Konzept zum Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt und vor dem
Missbrauch durch Vertrauenspersonen zu entwickeln?

181. Hat es strafrechtliche Initiativen gegeben, die einen solchen Schutz der
Kinder verstärkt haben?

182. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen hat die Bundesregierung unter-
nommen, um Kinder- und Jugendkriminalität zu bekämpfen?

183. Inwieweit hat die Bundesregierung Schritte unternommen, um das Be-
treuungsrecht zu novellieren?

184. Was ist seitens der Regierung unternommen worden, um eine konse-
quente Verfolgung von Tätern, die Gewalt gegenüber Frauen ausüben, zu
erreichen?
Sind in diesem Zusammenhang Gesetze verkündet worden?

185. Beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin, den § 179 Strafgesetzbuch
(StGB) – sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen – aufzu-
heben?

186. Aus welchen Bereichen und durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen
hat die Bundesregierung die politischen Beteiligungsrechte der Bürger
ausgebaut?

187. Welche Straftatbestände sind zur Bekämpfung der organisierten Krimi-
nalität verbessert worden?

188. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Be-
kämpfung von Korruption zu verbessern?

189. Inwieweit sind die Regelungen zur Einziehung und zum Verfall kriminell
erworbenen Vermögens modernisiert worden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/7435

190. Welche Verbesserungen hat es bei der Abschöpfung von Vermögensvor-
teilen aus Straftaten gegeben?

191. In welcher Weise ist eine verbesserte Bekämpfung der Umweltkrimina-
lität durch die Bundesregierung ermöglicht worden?

192. Inwieweit ist das Umweltstrafrecht verbessert worden?
193. Inwieweit haben sich Veränderungen bei der Bekämpfung von Alltags-

kriminalität und bei der Wiedergutmachung für die Opfer aufgrund ge-
setzgeberischer Initiativen ergeben?

194. Hält die Bundesregierung den Umfang der Entschädigung und Rehabi-
litierung von DDR-Unrecht für ausreichend?

195. Welche Verbesserungen hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht,
um im Bereich der neuen Medien das Urheberrecht zu verbessern?

196. Wieso hat die Bundesregierung bisher kein Jugendstrafvollzugsgesetz
vorgelegt?

197. Hat die Bundesregierung entgegen ihrer ursprünglichen Absicht und ent-
gegen eines bereits vorgelegten Entwurfs davon Abstand genommen, ein
Untersuchungshaftvollzugsgesetz in dieser Legislaturperiode zu schaf-
fen?

198. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie mit der bisherigen Zivil-
prozessreform und den anderen angekündigten Reformen der Gerichts-
barkeiten eine umfassende Justizreform noch in dieser Legislaturperiode
durchsetzen kann?

199. Wieso hat die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung in den letz-
ten drei Jahren keinen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung
vorgelegt?

200. Hält die Bundesregierung dennoch daran fest, noch in dieser Legislatur-
periode die Fortbildung der Juristen zu reformieren?

201. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
nationale und internationale Bekämpfung der organisierten Kriminalität
zu intensivieren und zu verbessern?

202. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur verbesserten
Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten vorlegen?

203. Plant die Bundesregierung über die im Jahr 2000 beschlossenen Maßnah-
men hinaus weitere Initiativen zur Bekämpfung des politischen Extremis-
mus?

204. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene
zum Ausbau des Europäischen Polizeiamtes (Europol) unter Gewährleis-
tung der gerichtlichen Kontrolle und der Befassungsrechte des Europäi-
schen Parlaments ergriffen?

205. Auf welche Weise ist die Bundesregierung der Aufforderung des Deut-
schen Bundestages aus dem Jahr 1998 nachgekommen, die Frage der Ge-
währung von Immunitäten nicht nur bei Europol, sondern auch bei ande-
ren internationalen Einrichtungen zu überprüfen?

206. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Dauer der Abschiebe-
haft und des Flughafenverfahrens im Asylrecht im Lichte des Verhältnis-
mäßigkeitsgrundsatzes überprüft und welche Folgerungen zieht die Bun-
desregierung daraus?

Drucksache 14/7435 – 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

207. Wann plant die Bundesregierung die Einführung des kommunalen Wahl-
rechts für Nicht-EU-Ausländer?

208. Wann wird die Bundesregierung Vorschläge zur Änderung des Grund-
gesetzes vorlegen, mit denen die demokratischen Beteiligungsrechte der
Bürger gestärkt und auf Bundesebene Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheide eingeführt werden?

209. Wann wird die Bundesregierung die angekündigte zweite Stufe der
Datenschutznovellierung durch Vorlage eines entsprechenden Gesetzent-
wurfes umsetzen?

210. Wann wird die Bundesregierung den Entwurf eines Informationsfreiheits-
gesetzes beschließen?

211. Welche Zukunftsinvestitionen in Forschung und Wissenschaft sind aus
der Sicht der Bundesregierung mit einem deutlich verstärkten finanziellen
Mitteleinsatz gefördert worden, um ein Klima des geistigen Aufbruchs zu
schaffen?

212. Warum hat die Bundesregierung ihr Versprechen, die Mittelzuweisungen
an die großen deutschen Forschungsgesellschaften und -gemeinschaften
bis 2002 um jeweils fünf Prozent zu erhöhen, nicht eingehalten?

213. Um welche Zeiträume verkürzt sich die Ausbildung des wissenschaft-
lichen Nachwuchses für die Hochschulen durch die Einführung von
Juniorprofessoren, wie sie in Gesetzentwürfen zur Novellierung des
Hochschulrahmengesetzes (HRG) vorgesehen sind?

214. Welche einschneidenden Maßnahmen hat die Bundesregierung einge-
leitet, um die Studienbedingungen für Studierende an den Hochschulen
zu verbessern und die Studiendauer zu senken?

215. Ist eine umfassende BAföG-Struktur-Reform (Bundesausbildungsförde-
rungsgesetz) immer noch ein Ziel dieser Bundesregierung?

216. Sieht die Bundesregierung noch eine Chance für eine Systemumstellung
des BAföG, hin zu einer Mischform aus allgemeiner und individueller
Ausbildungsförderung?

217. Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode ein
Verbot von Studiengebühren und die damit verbundene Festschreibung
im HRG umzusetzen?

218. Wann hat die Bundesregierung Gespräche mit den Bundesländern über
eine staatsvertragliche Lösung über Studiengebühren geführt?

219. Aus welchem Grund reicht der Bundesregierung der Beschluss der Kul-
tusministerkonferenz (KMK) über einen Gebührenverzicht für das Erst-
studium nicht aus?

220. Mit welcher Begründung beabsichtigt die Bundesregierung, die Kompe-
tenzen der Bundesländer und der Hochschulen einzuengen?

221. Sieht die Bundesregierung das von der Fraktion der FDP eingebrachte
Bildungsscheckmodell nicht auch als einen sinnvollen Ansatz für eine
umfassende Reform der Bildungsfinanzierung, auch unter dem Aspekt
der Chancengleichheit, der Qualitätsverbesserung des Bildungsangebots
und des Wettbewerbs der Hochschulen an?

222. Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um ausländische Stu-
dierende in Deutschland vor diskriminierenden Bestimmungen, die ihnen
einen Verbleib in Deutschland nach ihrem Studium fast unmöglich ma-
chen, zu schützen?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17 – Drucksache 14/7435

223. Werden diese jungen Wissenschaftler zur Sicherung des wissenschaftlich-
technischen Nachwuchses in Deutschland gebraucht?

224. Hat die Initiative „Bündnis für Arbeit“ der Bundesregierung ihr Ziel der
Sicherung einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen und der
Integration erwerbsloser Jugendlicher in den Arbeitsmarkt erreicht?

225. Welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung gegen Jugendarbeits-
losigkeit durchgeführt worden, und wer hat die finanziellen Mittel in wel-
cher Höhe bereitgestellt?

226. Wie hoch ist die Zahl der Jugendlichen unter 25 Jahren, die derzeit ohne
berufliche Ausbildung sind?

227. Wie hoch ist derzeit die Zahl der Jugendlichen, die keinen Arbeitsplatz
haben?

228. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die großen
Niveauunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bei der Bereit-
stellung von Ausbildungsstellen zu beseitigen, und welche Erfolge wur-
den in den Jahren 1999, 2000 und 2001 erreicht?

229. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine grund-
legende Strukturreform der beruflichen Bildung, die auf heutige Verhält-
nisse in den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen eingeht, einzu-
leiten?

230. Wie erreicht die Bundesregierung mit ihrer Hinwendung zu einer ver-
stärkten Förderung der projektorientierten Forschung ihr Ziel, den For-
schungseinrichtungen genügend Spielraum für eine eigenverantwortliche
Grundlagenforschung zu geben?

231. Welchen Spielraum lässt aus der Sicht der Bundesregierung die projekt-
orientierte Forschung den Wissenschaftseinrichtungen mit Blick auf die
Interdisziplinarität?

232. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Entbüro-
kratisierung der Forschungsförderung zu erreichen?

233. Aus welchen Gründen haben die Bundesregierung und die sie tragenden
Parteien keine Verringerung der Zahl der Parlamentarischen Staatssekre-
täre vorgenommen, wie sie es vor der Bundestagswahl versprochen
haben?

234. Wie hoch ist der jährliche Pensionsanspruch der seit der Bundestagswahl
aus der aktuellen Bundesregierung ausgeschiedenen Bundesminister und
Parlamentarischen Staatssekretäre?

235. Wie viele beamtete Mitarbeiter wurden seit der Bundestagswahl aus der
aktuellen Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt, und
wie hoch ist der jährliche Gesamtbetrag der Pensionsansprüche?

236. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Bundesregierung seit der
Bundestagswahl für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben hat?

237. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Bundesregierung seit der
Bundestagswahl für Meinungsforschung ausgegeben hat?

238. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Bundesregierung im Wahl-
jahr 2002 für Öffentlichkeitsarbeit ausgeben will?

239. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Vorschläge aus dem
Schröder/Blair-Papier nicht in Deutschland in praktische Politik umge-
setzt?

Drucksache 14/7435 – 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

240. Tritt Bundeskanzler Gerhard Schröder für die Fortsetzung der Öko-Steuer
nach dem Jahr 2002 ein?

241. Welche politischen Forderungen des rot-grünen Koalitionsvertrages las-
sen sich aus heutiger Sicht der Bundesregierung nicht verwirklichen?

242. Ist Bundeskanzler Gerhard Schröder der Auffassung, dass seine Ankün-
digung in der Regierungserklärung vom 10. November 1998 nach Umbau
des Sozialstaats erreicht worden ist oder noch bis Ende der Legislatur-
periode erreicht werden kann?

243. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die in der
Regierungserklärung vom 10. November 1998 gemachte Aussage des
Bundeskanzlers Gerhard Schröder, „der Missbrauch staatlicher Leistun-
gen muss eingedämmt werden“ zu erreichen?

244. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, damit „die tiefe
soziale, geographische, aber auch gedanklich-kulturelle Spaltung, in die
unser Land geraten ist“, wie der Bundeskanzler Gerhard Schröder in
seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998 behauptet hat,
überwunden wird?

245. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die schöpferi-
schen Kräfte in Deutschland zur Entfaltung zu bringen, wie der Bundes-
kanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 10. No-
vember 1998 versprochen hat?

246. Welche Maßnahmen und welche Instrumente hat die Bundesregierung auf
den Prüfstand gestellt, wie der Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner
Regierungserklärung vom 10. November 1998 angekündigt hat, um vor-
handene Arbeit zu sichern und neue Arbeit zu schaffen?

247. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie die Anliegen des Mittel-
standes berücksichtigt hat, wie Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner
Regierungserklärung am 10. November 1998 versprochen hat, und wenn
ja, welche politischen Maßnahmen haben den Mittelstand berücksichtigt?

248. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Regie-
rungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 10. November
1998 zu verwirklichen, in der er erklärte: „Moderne Mittelstandspolitik
ist für uns weniger Bürokratie, schnellere Innovation, besserer Zugang zu
den neuen Technologien, effizientere Vermarktung sowie Hilfe und
Unterstützung auf internationalen Märkten.“?

249. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Verspre-
chen von Bundeskanzler Gerhard Schröder einzulösen, dass die Bundes-
regierung „den Menschen neue Perspektiven der Selbständigkeit“ eröff-
nen werde?

250. Ist Bundeskanzler Gerhard Schröder auch heute noch der Meinung: „Wir
sind stolz auf unser Land“, wie er in seiner Regierungserklärung am
10. November 1998 erklärte?

251. Sieht die Bundesregierung die Vision einer Republik der Neuen Mitte,
wie von Bundeskanzler Gerhard Schröder in der Regierungserklärung am
10. November 1998 verkündet, durch die Politik der Bundesregierung
verwirklicht?

252. Welche Maßnahmen und Vorschläge sind von der Bundesregierung ge-
kommen, um „eine große gesellschaftliche Koalition“ zu schaffen, wie
Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom
10. November 1998 versprochen hat?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 – Drucksache 14/7435

253. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die meisten der in der Regierungs-
erklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, wie auch im rot-grünen
Koalitionsvertrag, genannten politischen Forderungen und Versprechen
nicht eingelöst wurden, obwohl Bundeskanzler Gerhard Schröder in sei-
ner Regierungserklärung am 10. November 1998 erklärte: „Wir machen
keine unhaltbaren Versprechungen“?

Berlin, den 6. November 2001
Jürgen Koppelin
Ina Albowitz
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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