BT-Drucksache 14/7410

Ansatz von Kosten für Heizung und Unterkunft im dritten Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001

Vom 6. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7410
14. Wahlperiode 06. 11. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Ansatz von Kosten für Heizung und Unterkunft im dritten Bericht über die Höhe
des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001

Aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung und Unterkunft und der mangel-
haften Nachvollziehbarkeit des dritten Berichts über die Höhe des Existenz-
minimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 (Bundestagsdruck-
sache 14/1926) ist es zweifelhaft, ob der für 2001 geltende Kinderfreibetrag in
der Höhe von 6 912 DM ausreicht, um den Vorgaben des Bundesverfassungs-
gerichts zur Steuerfreistellung des Existenzminimums nachzukommen. Danach
ist das steuerfreie Existenzminimum grundsätzlich so zu bemessen, dass es in
möglichst allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt, kein Steuer-
pflichtiger also infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwie-
sen wird, seinen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von
Staatsleistungen zu decken.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Von welcher Höhe der Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung

und welchen Einkommensgruppen der Einkommens- und Verbrauchsstich-
probe 1983, 1993 und 1998 wurde jeweils im ersten, zweiten und dritten Be-
richt über das Existenzminimum von Kindern und Familien ausgegangen
(Angaben bitte für Alleinstehende und Ehepaare)?

2. Wie hoch waren die Heizkosten in der jeweils höheren Einkommensgruppe?
3. In welcher Höhe wurden die dem dritten Bericht zugrunde liegenden Anga-

ben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für Kosten der Heizung
und Warmwasseraufbereitung auf das Jahr 1999 fortgeschrieben?

4. Welche empirischen Daten bzw. welche Überlegungen der Bundesregierung
begründen im dritten Bericht die Annahme, dass bei dem überwiegenden
Teil der Haushalte von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern kurz-
fristig zu realisierende Einsparpotentiale bei den Aufwendungen für Hei-
zung und Warmwasseraufbereitung vorhanden sind, die im Rahmen der Ein-
führung bzw. der Erhöhung der Ökosteuer erschlossen werden könnten?

5. In welcher Höhe wurden bei der Fortschreibung der dem dritten Bericht zu-
grunde liegenden Angaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für
Kosten der Heizung und Warmwasseraufbereitung auf das Jahr 1999 „Ein-
spareffekte“ durch die Einführung der Ökosteuer zum 1. April 1999 berück-
sichtigt?
Wie hoch wäre die Zunahme der Heizkosten anzusetzen, wenn diese „Ein-
spareffekte“ nicht berücksichtigt worden wären?

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6. Wie hoch sind die Heizkosten in 2000 und 2001, wenn die im dritten Be-
richt für 1999 angesetzten Heizkosten mit der ebenfalls dort angenomme-
nen Zunahme von 0,5 % fortgeschrieben werden (Angaben bitte für 2000
und 2001 gesondert)?

7. Wie entwickelte sich in den Monaten September und Oktober 2001 der
Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte der nachfolgend
genannten Verwendungen:
– Strom, Gas und andere Brennstoffe (Nr. 045 COICOP-VPI)
– Strom (Nr. 0451 COICOP-VPI)
– Gas (Nr. 0452 COICOP-VPI)
– flüssige Brennstoffe (leichtes Heizöl) (Nr. 0453 COICOP-VPI)
– feste Brennstoffe (Nr. 0454 COICOP-VPI)
– Zentralheizung, Fernwärme u. a. (Nr. 0455 COICOP-VPI)?

8. Welcher Preisindex bzw. welche Verwendung lag im dritten Bericht der
Fortschreibung der Heizkosten gemäß Einkommens- und Verbrauchstich-
probe auf das Jahr 1999 und 2001 zugrunde?
Berücksichtigt dieser Index auch die Entwicklung des Strompreises und
des Preises für Zentralheizung bzw. Fernwärme?

9. In welcher Höhe sind 1999 und 2000 die Kosten für Heizung (ohne Warm-
wasseraufbereitung) anzusetzen, wenn die dem dritten Bericht zugrunde
liegenden Angaben der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe entspre-
chend der realen Preissteigerung fortgeschrieben werden?

10. Wie hoch wären die Heizkosten für das Jahr 2001 anzusetzen, wenn die
durchschnittliche Preisentwicklung der Monate Januar bis Oktober 2001
zugrunde gelegt wird?

11. Wie hoch wäre das Existenzminimum von Kindern in 2001, wenn die dem
dritten Bericht zugrunde liegenden Angaben der Einkommens- und Ver-
brauchsstichprobe über die Kosten für Heizung und Warmwasseraufberei-
tung entsprechend der realen Preissteigerung fortgeschrieben worden
wären?

12. In welcher Höhe wurde im dritten Bericht bei der Zunahme der Heizkosten
für den Zeitraum 2000/2001 berücksichtigt, dass nach Auffassung der Bun-
desregierung im absoluten Betrag der Einkommens- und Verbrauchsstich-
probe auch Heizkosten von Wohnungen erfasst sind, deren Wohnfläche
und Ausstattung weit über das Maß hinaus geht, das bei der Ermittlung des
steuerfrei zu stellenden Existenzminimums zu berücksichtigen ist?

13. Wurden bereits in früheren Berichten über das Existenzminimum von Kin-
dern und Familien die Heizkosten für unangemessene Wohnfläche und
Ausstattung mindernd berücksichtigt?
Wenn ja, in welchem Bericht und in welcher Höhe?

14. Welche Ausstattungsmerkmale in Hinblick auf die Aufwendungen für Hei-
zung und Warmwasseraufbereitung sind durch die Kategorien (A) und (B)
der Wohngeldstatistik beschrieben und welche Ausstattung wird der Be-
rechnung von Unterkunfts- und Heizkosten in den Berichten über das Exis-
tenzminimum von Kindern und Familien zugrunde gelegt?

15. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben und über welche finanziellen
Mittel verfügen insbesondere die Mieter, die Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, um die Ausstattung ihrer Woh-

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nung dahin gehend zu verbessern, dass die in der Antwort auf Frage 4 zu
nennenden Einsparpotentiale erschlossen werden können?

16. Wie hoch war nach den zuletzt verfügbaren Daten der Wohngeldstatistik
der Anteil von Wohngeldempfängerhaushalten mit Wohnungen der Kate-
gorien (A) und (B) an den Wohngeldempfängerhaushalten insgesamt (An-
gaben bitte gesondert für Empfängerhaushalte von Tabellenwohngeld, pau-
schaliertem Wohngeld und Wohngeld insgesamt)?

17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von Wohnungen der
Kategorien (A) und (B) am gesamten Wohnungsbestand?

18. Worin ist nach Auffassung der Bundesregierung begründet, dass in den al-
ten Bundesländern seit der letzten Wohngeldanpassung – 1990/1991 – der
Anteil von Tabellenwohngeldempfängerhaushalten, dessen Unterkunfts-
kosten bei der Wohngeldgewährung nicht in voller Höhe anerkannt wurde,
von rund 42 % auf 75 % in 1998 gestiegen ist, während sich die Über-
schreitungsquote bei Haushalten mit pauschaliertem Wohngeld von rund
15 % auf nur 22 % erhöhte?

19. Wie hoch ist in den alten Bundesländern die Überschreitungsquote bei
Empfängerhaushalten von Tabellenwohngeld und pauschaliertem Wohn-
geld in 1999?

20. Inwieweit vereinbart sich diese Entwicklung mit der dem Bericht über das
Existenzminimum zugrunde liegenden Auffassung, wonach die im Rah-
men der Sozialhilfe (pauschaliertes Wohngeld) berücksichtigten Mieten
nicht in die Berechnung der Unterkunftskosten einbezogen werden, da –
im Unterschied zum Tabellenwohngeld – die Aufwendungen für Unter-
kunft von den Trägern der Sozialhilfe im Einzelfall auch dann übernom-
men werden, wenn sie unangemessen hoch sind?

21. Welche empirischen Daten bzw. welche Überlegungen der Bundesregie-
rung begründeten im dritten Bericht die Annahme, dass die der Berech-
nung des Existenzminimums zugrunde liegenden Mieten des Jahres 1998
im Zeitraum von 1999 bis 2001 durchschnittlich mit 2 % fortzuschreiben
sind?

22. Um wie viel Prozent haben sich die dem dritten Bericht zugrunde liegen-
den Quadratmetermieten für Wohnungen in den alten Bundesländern mit
einfacher Ausstattung und einer Wohnfläche unter 40 qm bzw. von 40 bis
unter 60 qm in 1999 gegenüber 1998 erhöht?
Inwieweit ist angesichts dieser Entwicklung die Annahme einer Mietstei-
gerung von durchschnittlich 2 % für den Zeitraum 1999 bis 2001 noch rea-
listisch?

23. Warum hat die Bundesregierung den vierten Bericht über die Höhe des
Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2003 noch nicht
vorgelegt?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den vierten Bericht vorzulegen?

24. Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der unerwartet hohen Preis-
steigerung in 2000 und 2001 im Rahmen des vierten Berichts die Ergeb-
nisse des dritten Berichts für 2001 noch einmal zu prüfen und ggf. den Kin-
derfreibetrag rückwirkend zu erhöhen?

Berlin, den 6. November 2001
Dr. Barbara Höll
Roland Claus und Fraktion

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