BT-Drucksache 14/7408

Reformpläne für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Nachfrage)

Vom 7. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7408
14. Wahlperiode 07. 11. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Karlheinz Guttmacher, Dirk Niebel, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, Rainer Funke, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg
van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Reformpläne für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Nachfrage)

In der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes herrscht nach
wie vor große Verunsicherung wegen der Reformpläne der Bundesregierung in
diesem Bereich. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage
„Reformpläne für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ (Bundestagsdruck-
sache 14/7019) war leider überaus unbefriedigend.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
1. Wann wird das in der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf

die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 14/7019)
angeführte, vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(BMVBW) am 7. Juni 1999 in Auftrag gegebene Gutachten zur „Konzentra-
tion der WSV auf Kernaufgaben“, dem Bundestagsausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen zugänglich gemacht?

2. Ist es richtig, dass die Projektgruppe Kernaufgaben der WSV zu dem
Schluss gekommen ist, dass unter Zugrundelegung des Kabinettsbeschlusses
vom 1. Dezember 1999 (Leitbild des „aktivierenden Staates“), die WSV
heute überwiegend „Gewährleistungsaufgaben“ selbst ausführt, die wirt-
schaftlicher von Dritten wahrgenommen werden könnten?

3. Wenn ja, hat die Bundesregierung die Absicht, auf Basis dieser Schlussfol-
gerung im Rahmen der Reform der WSV künftig mit der Durchführung von
Gewährleistungsaufgaben Dritte zu beauftragen?
Wenn ja, welche Kostenbelastung entsteht dadurch für den Bundeshaushalt?

4. Trifft es zu, dass das BMVBW die Reform der WSV erst nach der Bundes-
tagswahl durchführen möchte und was sind die Gründe hierfür?

5. Wann sollen welche der acht Empfehlungen der Projektgruppe Kernauf-
gaben der WSV aus dem Abschlussbericht umgesetzt werden?

6. Trifft es zu, dass es für den Bereich des gehobenen Dienstes in der WSV
eine Planstellensperre gibt?

7. Wenn ja, wie viele Anwärter konnten aufgrund der Stellensperre bislang
nicht fest verbeamtet werden und was sind die Gründe dafür?

Drucksache 14/7408 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
8. Wie viele Beamte zur Anstellung sind 2000 und 2001 im Bereich der WSV
eingestellt worden und wie viele sollen 2002 eingestellt werden?

9. Wie lange sind derzeit die Wartezeiten für Beamte zur Anstellung nach der
Bewährung in der laufbahnrechtlichen Probezeit bis zur Lebenszeit-Ver-
beamtung?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es einen Missbrauch der
beamtenrechtlichen Probezeit darstellt, wenn diese zur Lösung von Haus-
haltsstellenproblemen genutzt wird?

11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ohne neue Planstellen/Stellen im
Kapitel 12 03 für die neuen, zusätzlichen Aufgaben der WSV im Bereich
Seeunfall-Nachsorge (Havariekommando, Schadstoffbekämpfungsschiff
„SUBS“) ausreichend qualifiziertes und motiviertes Personal zu gewinnen
ist?
Gibt es bereits einen Leiter für das geplante Havariekommando?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung Sorgen und den Vorwurf aus der Bin-
nenschifffahrt, wonach wegen Personalmangels im Bereich der WSV not-
wendige Vorhaben beim Ausbau der Binnenwasserstraßen nicht zeitnah ge-
plant werden könnten und reine Verwaltungsaufgaben schon heute nicht
immer in der wünschenswerten Quantität und Fälligkeit erbracht werden?

13. Wie viele Investitionsmittel wurden von welchen Wasser- und Schifffahrts-
direktionen 1999, 2000 und 2001 nicht abgerufen?

14. Trifft es zu, dass das Personal der Titelgruppe 06 (Neubau) keine festen,
auf eine ganz bestimmte Dienststelle bezogenen, Arbeitsverträge hat?
Wäre es folglich möglich, Personal der Titelgruppe 06 zu anderen Dienst-
stellen zu versetzen, falls dort Personalknappheit herrscht?

15. Wie viele Investitionsmittel in den jeweiligen Dienststellen und wie viel
Personal der Titelgruppe 06 ist vorhanden?

16. Warum wurde bisher ständiges Personal (Ingenieure aus dem Sachbereich
2 der Wasser- und Schifffahrtsämter) nicht mit Neubauaufgaben beschäf-
tigt, mit einen finanziellen Ausgleich innerhalb der Titelgruppen?

17. Wäre es durch die in Frage 16 angesprochenen Maßnahmen möglich gewe-
sen, eine Rückgabe von Investitionsmitteln aus dem Bereich der Wasser-
und Schifffahrtsdirektionen zu verhindern?

Berlin, den 7. November 2001
Hans-Michael Goldmann Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth) Ulrich Heinrich
Dr. Karlheinz Guttmacher Walter Hirche
Dirk Niebel Birgit Homburger
Jürgen Koppelin Dr. Werner Hoyer
Ina Lenke Gudrun Kopp
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Günther Friedrich Nolting
Rainer Funke Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Rainer Brüderle Cornelia Pieper
Ernst Burgbacher Marita Sehn
Jörg van Essen Dr. Hermann Otto Solms
Ulrike Flach Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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