BT-Drucksache 14/7351

zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -14/6887- Mehr Wirtschaftswachstum durch mehr Gerechtigkeit im Unternehmensteuerrecht

Vom 7. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7351
14. Wahlperiode 07. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert,
Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/6887 –

MehrWirtschaftswachstum durchmehr Gerechtigkeit im Unternehmensteuerrecht

A. Problem
Nach Auffassung der Antragsteller ist der gegenwärtige Rückgang der binnen-
wirtschaftlichen Wachstumskräfte zu einem erheblichen Teil auf die Steuer-
politik der Bundesregierung zurückzuführen. Sie fordern insbesondere fol-
gende Maßnahmen:
– Vorziehen der nächsten Stufen der Steuerreform auf das Jahr 2002.
– Im Vergleich zu den im Entwurf eines Unternehmensteuerfortentwicklungs-

gesetzes (Drucksache 14/6882) vorgesehenen Regelungen vollständige Wie-
derherstellung des früheren Mitunternehmererlasses und weiterreichende
Ausgestaltung der geplanten Investitionsrücklage.

– Rücknahme der Änderung der Allgemeinen Abschreibungstabellen.
– Faire Behandlung steuerehrlicher Unternehmer bei der Bekämpfung des

Umsatzsteuerbetrugs.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags, wobei die Koalitionsfraktionen betonen, dass
– die These, der Mittelstand sei durch das Steuersenkungsgesetz benachteiligt,

einer sachlichen Prüfung nicht standhalte,
– die in der Ausschussfassung des Entwurfs eines Unternehmensteuerfortent-

wicklungsgesetzes (Drucksache 14/6882) vorgesehenen Regelungen zum
Mitunternehmererlass und zur Einführung einer Investitionsrücklage mittel-
standsfreundlich ausgestaltet seien,

– die zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Entwurf eines Steuerver-
kürzungsbekämpfungsgesetzes (Drucksache 14/6883) geplanten Maßnah-
men eingehend auf ihre Vertretbarkeit im Hinblick auf steuerehrliche Unter-
nehmer überprüft worden seien und dementsprechend ausgestaltet würden.

Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP

Drucksache 14/7351 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine, da Ablehnung des Antrags.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7351

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/6887 – abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2001

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Otto Bernhardt
Berichterstatter

Drucksache 14/7351 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel) und Otto Bernhardt

1. Verfahrensablauf
Der von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachte Antrag
„Mehr Wirtschaftswachstum durch mehr Gerechtigkeit im
Unternehmensteuerrecht“ (Drucksache 14/6887) wurde
dem Finanzausschuss in der 188. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 25. September 2001 zur federführenden
Beratung und dem Haushaltsausschuss sowie dem Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen. Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage am
18. Oktober 2001 beraten. Der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie hat am 7. November 2001 zu ihr Stellung
genommen. Der Finanzausschuss hat den Antrag am
17. Oktober und 7. November 2001 beraten.

2. Inhalt der Vorlage
In dem Antrag in Drucksache 14/6887 vertritt die Fraktion
der CDU/CSU die Auffassung, dass der Steuerpolitik der
Bundesregierung ein erheblicher Anteil am Rückgang der
binnenwirtschaftlichen Wachstumskräfte beizumessen sei.
Sie argumentiert, dass die mit dem Steuersenkungsgesetz
wirksam gewordene Unternehmensteuerreform falsch kon-
struiert sei und ihre Wirkung verfehlt habe. Die Unterneh-
mensteuerreform sei zwar in die richtige Richtung ge-
gangen, habe aber durch das Tarifgefälle und das Halbein-
künfteverfahren zu einer Schieflage zugunsten großer
Kapitalgesellschaften zulasten kleiner und mittlerer Be-
triebe geführt, die meist in der Rechtsform der Personenge-
sellschaft organisiert seien. Auch die zum 1. Januar 2001 er-
folgte Überarbeitung der Allgemeinen Abschreibungstabel-
len habe die mittelständischen Unternehmen besonders
belastet. Da Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
traditionell durch kleine und mittlere Betriebe bestimmt
würden, wirke sich diese Steuerpolitik nachteilig auf die ge-
samtwirtschaftliche Entwicklung aus.
Aus diesen Gründen fordert die Fraktion der CDU/CSU
in ihrem Antrag, bei der Überarbeitung des Entwurfs
eines Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetzes und des
Steuersenkungsgesetzes folgende Punkte zu berücksichti-
gen:
– Vorziehen der nächsten Entlastungsstufen des Steuersen-

kungsgesetzes auf das Jahr 2002.

– Im Rahmen des Unternehmensteuerfortentwicklungs-
gesetzes
– vollständige Wiederherstellung des früheren Mit-

unternehmererlasses anstelle der in diesem Gesetz-
entwurf vorgesehenen Regelungen,

– Verzicht auf die Streichung des halben Durch-
schnittssteuersatzes bei der Veräußerung von Teilen
eines Mitunternehmeranteils,

– weiterreichende Ausgestaltung der für Personenun-
ternehmen vorgesehenen Investitionsrücklage.

– Rücknahme der Änderung der Allgemeinen Abschrei-
bungstabellen.

– Faire Behandlung steuerehrlicher Unternehmer bei der
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, wobei folgende
Maßnahmen aus dem Entwurf eines Steuerverkürzungs-
bekämpfungsgesetzes kritisch zu überprüfen seien:
= Einführung einer unangekündigten allgemeinen

Nachschau,
= Sicherheitsleistung bei der Auszahlung von Vor-

steuerüberhängen,
= Haftung des Leistungsempfängers für schuldhaft

nicht abgeführte Umsatzsteuer.
3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, die Vor-
lage abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS-
Fraktion gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und
der FDP-Fraktion, den Antrag abzulehnen.
4. Ausschussempfehlung
Der von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachte Antrag ist
im federführenden Finanzausschuss nicht vertieft diskutiert
worden, da die in dieser Vorlage dargelegten Forderungen
im Ausschuss bereits mehrfach debattiert worden sind. Der
Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Diese Ableh-
nung erfolgt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU/CSU-Frak-
tion bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion.

Berlin, den 7. November 2001
Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Otto Bernhardt
Berichterstatter

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