BT-Drucksache 14/7253

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abg. und der Fraktion der F.D.P. -14/5963- "Public Private Partnership" in der Auswärtigen Kulturpolitik

Vom 31. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7253
14. Wahlperiode 31. 10. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/5963 –

„Public Private Partnership“ in der Auswärtigen Kulturpolitik

A. Problem
In Zeiten rückläufiger Haushaltsmittel muss auch die Auswärtige Kulturpolitik
kreative und innovative Lösungen finden, um ihrem Auftrag gerecht zu werden.
Dies bedeutet zum einen den zielgenaueren und effizienteren Einsatz der weni-
gen vorhandenen Mittel, zum anderen sollten sich in der Auslandskulturarbeit
stärker als bisher auch nichtöffentliche Träger komplementär engagieren.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/7253 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/5963 abzulehnen.

Berlin, den 17. Oktober 2001

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Monika Griefhahn
Berichterstatterin

Ruprecht Polenz
Berichterstatter

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7253

Bericht der Abgeordneten Monika Griefahn, Ruprecht Polenz, Rita Grießhaber,
Ulrich Irmer und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 14/5963 in seiner 168. Sitzung am 11. Mai 2001
beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien zur
Mitberatung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in
seiner 58. Sitzung am 4. Juli 2001 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. die Ablehnung.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 82. Sitzung am
17. Oktober 2001 den Antrag beraten. Er empfiehlt dem Ple-
num mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP die Ablehnung.
Gleichwohl macht sich der Auswärtige Ausschuss folgende
Forderungen der antragstellenden Fraktion zu eigen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. in diesem Rahmen die Mittlerorganisation der Auswärti-

gen Kulturpolitik zu ermuntern, bei der Konzipierung
und Umsetzung ihrer Projekte und Programme eine
komplementäre Zusammenarbeit mit im Ausland tätigen
Unternehmen zu suchen,

2. auf die Dachverbände der im Ausland tätigen deutschen
Unternehmen mit dem Ziel hinzuwirken, sich ihrerseits
stärker für Belange der Auswärtigen Kulturpolitik einzu-
setzen,

3. in diesem Zusammenhang insbesondere für ein stärkeres
Engagement deutscher Unternehmen bei der Finanzie-
rung und Unterhaltung von Auslandsschulen und deut-
schen Fakultäten im Ausland sowie bei der Durch-
führung von deutschen Sprachkursen im Ausland
einzutreten.“

Berlin, den 17. Oktober 2001
Monika Griefhahn
Berichterstatterin

Ruprecht Polenz
Berichterstatter

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.