BT-Drucksache 14/7202

Verbesserung des Küstenschutzes

Vom 17. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7202
14. Wahlperiode 17. 10. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Jürgen
Koppelin, Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Irmgard
Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Verbesserung des Küstenschutzes

Das Pallas-Unglück in der Deutschen Bucht jährt sich inzwischen zum dritten
Mal. Der Deutsche Bundestag hat sich immer wieder in Form von Anträgen
und Kleinen Anfragen mit dem aus dem Unglück resultierenden Thema eines
optimierten Küstenschutzes befasst. Vor über einem Jahr hat der Deutsche Bun-
destag einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, der die Bundesre-
gierung aufforderte, mehr für den Küstenschutz zu unternehmen (Bundestags-
drucksache 14/2684). Einen ersten Zwischenbericht gab die Bundesregierung
am 7. Dezember 2000 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
FDP zur Umsetzung der Empfehlung der Expertenkommission „Havarie Pal-
las“ (Bundestagsdrucksache14/4941). Jedoch herrscht noch immer in vielen
Diskussionen und Pressemeldungen der Eindruck vor, der Küstenschutz in
Deutschland sei nicht ausreichend. Dies betrifft sowohl die Unfall-Prävention
als auch das Krisenmanagement, falls es doch zu Unfällen kommt.
In der Vorbemerkung der Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage erklärt die Bun-
desregierung, dass die konzeptionelle Phase in allen dargelegten Teilprojekten
im Jahr 2001 abgeschlossen werden soll.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie weit ist die Umsetzung der Empfehlung Nr. 1 der Expertenkommission

„Havarie Pallas“, die die Zusammenfassung der mit Aufsichtsaufgaben be-
trauten auf See tätigen Dienste des Bundes zu einer Seewache fordert, er-
folgt?

2. Wann ist mit der Implementierung des „Havariekommandos“ zu rechnen,
nachdem das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(BMVBW) am 1. Juni 2001 meldete, dass gemäß der die Empfehlung Nr. 2
der Expertenkommission ein „Havariekommando“ mit Durchgriffsrecht auf
alle erforderlichen Einsatzkräfte und -mittel von Bund, Ländern und Kom-
munen nun gebildet werden könne?

Drucksache 14/7202 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

3. Wurden die in Bundestagsdrucksache 14/4941 angeführten schwierigen
Einzelprobleme gelöst und wenn nein, welche Einzelprobleme bedürfen
noch einer Lösung?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach die Mehrzweckschiffe
des Bundes „Neuwerk“ und „Mellum“ in ihrer Leistungsfähigkeit in Not-
fällen bei schwerer See und bei größeren Öltankern und größeren Contai-
nerschiffen nicht ausreichend sind und wenn ja, welche Maßnahmen wird
die Bundesregierung ergreifen, um diese Mängel zu beheben?

5. Trifft es zu, dass der Vertrag mit dem Notfallschlepper „Oceanic“ nur bis
April 2002 verlängert wurde?
Wenn ja, ist geprüft worden, wie die Konditionen für einen langfristigen
Vertrag aussehen?

6. Welche Schleppkapazitäten will die Bundesregierung für die Ostsee bereit-
stellen?

7. Ist der Bundesregierung das Angebot der Arbeitsgemeinschaft „Küsten-
schutz“, einer Arbeitsgemeinschaft von vier deutschen Schlepperreede-
reien, bekannt, die Schlepper und Spezialschiffe zum Chartern angeboten
hat?

8. Wurde von der Bundesregierung geprüft, ob eine Charterung eines Schad-
stoffbekämpfungsschiffes günstiger wäre als ein Neubau?
Und wenn ja, wie sieht der Kostenvergleich zwischen dem von der Bun-
desregierung in Auftrag gegebenen Neubau und den Angeboten zur Char-
terung aus und was waren die ausschlaggebenden Gründe für einen Neu-
bau?
Und wenn kein Kostenvergleich durchgeführt wurde, warum nicht?

9. Inwieweit sind die Bemühungen der Bundesregierung erfolgreich ge-
wesen, mit Polen und Schweden bilaterale Abkommen zu schließen, mit
denen die Zusammenarbeit bei der Suche und Rettung von Menschen und
Schiffbrüchigen geregelt werden sollte?

10. Sind inzwischen die Bemühungen erfolgreich gewesen, bestehende bilate-
rale bzw. multinationale Vereinbarungen, um das angestrebte standar-
disierte, automatisch ablaufende Kommunikationsverfahren mit unseren
Nachbarstaaten in Nord- und Ostsee einzuführen, zu ergänzen?
Wenn nein, was sind die Gründe hierfür?

11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele und welche Staa-
ten der in der von der Bundesregierung gegebenen Antwort auf die Frage
15 (Bundestagsdrucksache 14/4951) erläuterten Aufforderung, entspre-
chend der IMO-Entschließung (IMO: Internationale Seefahrtorganisation),
wonach alle IMO-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sich zur besseren
Wahrnehmung ihrer flaggenstaatlichen Verpflichtungen in den Bereichen
Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz einen Selbsteinschätzungsver-
fahren zu unterziehen, gefolgt sind?
Welchen Erkenntnisgewinn gab es aufgrund dieser Selbseinschätzungs-
verfahren?

12. Ist die Bestandsaufnahme zur geeigneten Aus- und Weiterbildung der
Schiffsbesatzungen für Notfallsituationen, die von der Bundesregierung
gemäß ihrer Antwort auf Frage 17 (Bundestagsdrucksache 14/4951) ange-
sprochen wurde, inzwischen durchgeführt worden?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dieser Bestandsauf-
nahme gezogen?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7202

13. Was hat die Bundesregierung bislang zur Umsetzung des Bundestags-
beschlusses unternommen (Bundestagsdrucksache 14/2684), wonach die
Bundesregierung geeignete Maßnahmen ergreifen sollte, um auch kurzfris-
tig und bei Notfällen zusätzliche Einsatzkräfte und -mittel einsetzen zu
können?

14. Bei welcher Gelegenheit hat die Bundesregierung welche Schritte zur Um-
setzung der Forderung, aus der in Frage 13 genannten Drucksache, unter-
nommen, wonach sie sich auf internationaler Ebene dafür einsetzen sollte,
dass im Rahmen des STCW-Übereinkommens (STCW: Standard of Trai-
ning, Certification and Watchkeeping) die Mindestanforderungen für die
Ausbildung von Schiffsoffizieren angehoben werden, insbesondere was die
Anforderungen an das Personal bestimmter Schiffe sowie insbesondere für
die Sicherheitsausbildung angeht?
Welche Ziele wurden erreicht?

15. Was hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Forderung gemäß des
Beschlusses des Deutschen Bundestags (Bundestagsdrucksache 14/2684),
wonach das internationale Übereinkommen über die Errichtung eines inter-
nationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden auf
durch Schiffstreibstoff verursachte Schäden ausgedehnt werden soll, bis-
lang unternommen?

Berlin, den 16. Oktober 2001
Hans-Michael Goldmann
Horst Friedrich (Bayreuth)
Jürgen Koppelin
Dr. Karlheinz Guttmacher
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.