BT-Drucksache 14/7133

Verdacht unvollständiger Informationsübermittlung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg durch die Sondertaskforce Leuna/Minol unter der Verantwortung der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf österreichische Ermittlungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers

Vom 9. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7133
14. Wahlperiode 09. 10. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim), Dr. Wolfgang Bötsch,
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Norbert Hauser (Bonn), Dietmar Schlee,
Dorothea Störr-Ritter, Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Andrea Voßhoff
und der Fraktion der CDU/CSU

Verdacht unvollständiger Informationsübermittlung an die Staatsanwaltschaft
Magdeburg durch die Sondertaskforce Leuna/Minol unter der Verantwortung
der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf österreichische
Ermittlungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl
Diller, hat im September 2000 eine Sondertaskforce zur Untersuchung des
Leuna-Verkaufs eingesetzt (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Juli
2001). Sie ist der von der Bundesregierung eingerichteten Arbeitsgruppe Koor-
dinierte Ermittlungen (AKE) angegliedert. Die Sondertaskforce Leuna/Minol
soll prüfen, ob der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Pri-
vatisierung von Leuna/Minol ein finanzieller Schaden entstanden ist.
In seiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Andreas
Schmidt (Mülheim) vom 2. März 2001 hat der Parlamentarische Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, mitgeteilt, die Europäische
Kommission habe „im Juli 1997 das beihilferechtliche Hauptprüfverfahren ge-
gen die Investitionsbeihilfen für den Neubau der Leuna-Raffinerie eröffnet“.
Die Europäische Kommission habe „das beihilferechtliche Hauptprüfverfahren
bislang mit Blick auf die noch andauernden staatsanwaltschaftlichen Ermittlun-
gen noch nicht abgeschlossen“ (Bundestagsdrucksache 14/5508, Frage 25).
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl
Diller, hat in seinem Antwortschreiben vom 23. Juli 2001 auf eine schriftliche
Frage des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) erklärt, die AKE habe
„nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen am 9. Mai 2001
der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Sachverhaltsdarstellung übersandt, aus
der sich ein Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug im Zusammenhang mit
dem Neubau einer Raffinerie ergibt“ (Bundestagsdrucksache 14/6758, Frage 20).
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat dieses Schreiben als Strafanzeige ge-
wertet. Sie hatte vor etlichen Jahren bereits einmal ermittelt und das Verfahren
eingestellt, „da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht des
Subventionsbetruges und auch anderer strafrechtlicher Vorwürfe nicht vorhan-
den“ waren (Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische
Kommission vom 15. März 2001). Lt. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom
28. Juli 2001 hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg nach Eingang der Unter-
lagen der AKE mitgeteilt, es gäbe keinen Anlass, die früheren Ermittlungen
wieder aufzunehmen. Die Bundesregierung hat nach Aussage der Staatsanwalt-

Drucksache 14/7133 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

schaft Magdeburg „keinerlei neue Tatsachen genannt“ (Frankfurter Rundschau
vom 28. Juli 2001).
In seiner Antwort vom 23. Juli 2001 auf eine schriftliche Frage der Abgeordne-
ten Andrea Voßhoff führt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesmi-
nister der Finanzen, Karl Diller, aus: „Der Bundesregierung ist nicht bekannt,
dass durch Elf möglicherweise gezahlte Beträge für „… Scheinstudien und Pro-
visionen …“ bei der Gewährung von öffentlichen Subventionen und Beihilfen
nicht in den für die Gewährung von öffentlichen Subventionen und Beihilfen
maßgeblichen Investitionskostenansatz eingestellt wurden. Nach neuesten Er-
kenntnissen gibt es vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass „Schmiergelder“ als
förderfähige Investitionskosten, nämlich Kosten für Vorstudien, dargestellt und
mit öffentlichen Mitteln subventioniert worden sind“ (Bundestagsdrucksache
14/6758, Frage 21).
Die Bundesregierung hat fast drei Monate nach der Übersendung der Sachver-
haltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg eingeräumt, der Staats-
anwaltschaft Magdeburg entlastende Erkenntnisse, über die die Bundesregie-
rung verfügt, nicht übermittelt zu haben (Schreiben des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, vom 3. August
2001 an den 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages). So hat
sie der Staatsanwaltschaft z. B. die „Mitteilung der Bundesregierung an die Eu-
ropäische Kommission“ vom 16. April 1999 vorenthalten. Gegenstand der Stel-
lungnahme war ein Gutachten („Tecnon-Bericht“), das die Europäische Kom-
mission hatte erstellen lassen. Es sollte geprüft werden, ob die angesetzten
Investitionskosten im Zuge der Privatisierung von Leuna/Minol korrekt waren.
Das Gutachten kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Investitionskosten weit
überhöht seien. In der Mitteilung der Bundesregierung, mit der zu diesem Gut-
achten Stellung genommen wird, heißt es, dass „Zweifel an der Förderfähigkeit
von Investitionskosten … unbegründet sind.“ Es wird darüber hinaus festge-
stellt, dass „Beihilfen nur für solche Aufwendungen zugeflossen sind, die auch
tatsächlich getätigt wurden.“ Im Hinblick auf die Qualität des Gutachtens heißt
es in der Stellungnahme der Bundesregierung u. a.: „Die Bundesregierung geht
davon aus, dass mit der vorliegenden Mitteilung die vom Berater der Kommis-
sion aufgeworfenen Zweifel ausgeräumt worden sind. Entsprechend der zwi-
schen der Kommission und der Bundesregierung getroffenen Vereinbarung
über das Verfahren steht noch eine ausführliche Besprechung des vorläufigen
Ergebnisses des Beraters aus. Diese Besprechung sollte möglichst rasch statt-
finden, um dem Berater die Gelegenheit zu geben, anschließend seinen Bericht
den Tatsachen anzupassen.“
Die Bundesregierung hatte der Staatsanwaltschaft Magdeburg auch nicht die
„Mitteilung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland an die Euro-
päische Kommission“ vom 15. März 2001 übersandt, in der es heißt: „Der Bun-
desregierung liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die Beihilfen nicht
zweckgerecht eingesetzt worden sind.“ Erst mit Schreiben vom 3. August 2001
an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses hat der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Karl Diller, zugesagt, u. a.
diese beiden Mitteilungen der Bundesregierung der Staatsanwaltschaft Magde-
burg zu übersenden.
In seinem Antwortschreiben vom 24. August 2001 auf eine schriftliche Frage
des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) hat der Parlamentarische
Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, ausgeführt, „die
Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 16. April 1999,
die auf dem Erkenntnisstand zu diesem Zeitpunkt beruht, und diejenige vom
15. März 2001 waren in diesem Zusammenhang nicht ermittlungserheblich,
weil sie eben nicht als entlastend gewertet werden können“ (Bundestagsdruck-
sache 14/6851, Frage 27).

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7133

Der Präsident von Elf/Aquitaine hat sich mit Schreiben vom 26. Januar 1999 an
den damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, gegen den Vor-
wurf verwahrt, Elf/Aquitaine habe die Baukosten für den Neubau der Raffine-
rie in Leuna im Hinblick auf die Gewährung von EU-Beihilfen überhöht. Die-
sem Brief war eine Kopie eines Schreibens des Präsidenten von Elf/Aquitaine
an den damaligen EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert beigefügt. In
der deutschen Übersetzung dieses Schreibens heißt es u. a.: „Die Zweifel der
Kommission sind vielleicht auch durch die Tatsache verstärkt, dass Elf, unter
dem Vorwand eines angeblichen Lobbyings zu Gunsten von Leuna, das Opfer
von Betrügen in Höhe von 256 Mio. Francs, einerseits, und 13 Mio. DM, ande-
rerseits, war. Das Gericht ist durch Elf mit der Sache befasst worden und führt
seine Untersuchungen. Diese Beträge wurden natürlich nicht auf die Konten
von MIDER [Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie] gebucht. Der ganze Schaden
geht leider zu Kosten von Elf. Ich kann Ihnen also nur bestätigen, dass die
durch MIDER angegebenen Beträge genau den durchgeführten Investitionen
entsprechen und dass ordnungsgemäße und echte Rechnungen und Zahlungen
erfolgten.“
Der frühere Direktor von Elf/Aquitaine hat in seinem Statement anlässlich sei-
ner Vernehmung vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode am
3. Juli 2001 in öffentlicher Sitzung zur Leuna/Minol-Privatisierung vorgetra-
gen, „dass alle Beihilfen an MIDER in einer völlig legalen Art und Weise aus-
gezahlt wurden und dass die Bemessungsgrundlage, nämlich die Kosten der
Raffinerie, den Angaben MIDERs entsprechen und angemessen sind.“ Ab-
schließend weist er darauf hin, dass auch die zahlreichen Mitteilungen der Bun-
desregierung an die EU-Kommission „sämtlich die Ordnungsmäßigkeit der
Umstände bestätigt haben, unter denen die Raffinerie errichtet wurde.“
In einem Interview mit der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vom 7. Juni 2001 hat
der Ex-Chef von Elf/Aquitaine, Loik Le Floch-Prigent, bezüglich der von Elf/
Aquitaine angeblich gezahlten Schmiergelder erklärt: „Die Schwierigkeiten bei
Leuna waren sehr groß. Leuna war eine Raffinerieruine, weit weg von den Küs-
ten. Sie zu errichten brauchte viel Zeit. Würden meine Konkurrenten während
dieser Zeit Pipelines zur Küste bauen, könnte ich für meine Produkte keine Ab-
nehmer mehr finden. Also musste meinen Konkurrenten verboten werden,
Pipelines zu bauen. Unser Problem war nun, dass die Bundesländer, durch die
die Pipelines führen sollten, ein natürliches Interesse an deren Bau hatten. Sie
sollten nämlich eine Gebühr für die Pipelines bekommen. Das heißt, wir muss-
ten alle Regierungen der Länder, durch die die Pipelines gebaut werden sollten,
davon überzeugen, vom Bau abzusehen. Das Ergebnis ist uns bekannt, und nur
das Ergebnis zählt: Alle Länder gaben Ruhe“. Auf die Frage: „Haben Sie diese
Überzeugungsarbeit bei den Bundesländern mit Lobbymaßnahmen betrieben?“
hat Loik Le Floch-Prigent erwidert: „Absolut“.
Am 23. August 2001 wurde der deutsche Staatsangehörige, Kaufmann und
Lobbyist D. H. in seinem Ferienhaus in Lech am Arlberg/Österreich von der
österreichischen Polizei aufgrund eines internationalen französischen Haftbe-
fehls festgenommen und ins Gefängnis nach Bregenz gebracht. Nach Pressebe-
richten haben Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) über Interpol Wiesba-
den österreichische Justizbehörden darüber unterrichtet, dass sich Kaufmann
und Lobbyist D. H. in Lech aufhalte. Bei der Festnahme des D. H. sollen zwei
Beamte des BKA anwesend gewesen sein. Der Kaufmann und Lobbyist D. H.
bezeichnete das Mitwirken des BKA als „Verrat an einem deutschen unschuldi-
gen Bürger“ (vgl. Berliner Zeitung vom 27. August 2001).

Drucksache 14/7133 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Umstände haben den Staatssekretär beim Bundesminister der

Finanzen, Karl Diller, veranlasst, die Mitteilungen der Bundesregierung an
die Europäische Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001
betreffend die Gewährung von Beihilfen für den Bau der Raffinerie in
Leuna der Staatsanwaltschaft Magdeburg (wie in seinem Schreiben vom
3. August 2001 angekündigt) zuzusenden, obwohl er diese lt. seinem
Schreiben vom 24. August 2001 nicht für „ermittlungserheblich“ hält?

2. Wann hat die Bundesregierung die Mitteilungen der Bundesregierung an
die EU-Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 der
Staatsanwaltschaft Magdeburg übersandt und wie hat sie ggf. diese Schrei-
ben gegenüber der Staatsanwaltschaft Magdeburg bewertet?

3. Seit wann sind dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl
Diller, die Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommis-
sion vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 betreffend die Überprü-
fung von Beihilfen für den Bau der Raffinerie in Leuna im Zusammenhang
mit der Leuna/Minol-Privatisierung bekannt und was haben sie veranlasst?

4. Seit wann ist dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl
Diller, bekannt, dass diese Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg
nicht gemeinsam mit der Sachverhaltsdarstellung der Sondertaskforce
Leuna/Minol am 9. Mai 2001 zugeleitet wurden und haben sie dies gebil-
ligt?

5. Welche Bundesministerien waren an der Erstellung dieser Mitteilungen
beteiligt?

6. Hat die Bundesregierung die der Staatsanwaltschaft Magdeburg zugesandte
Sachverhaltsdarstellung der Sondertaskforce Leuna/Minol vom 9. Mai
2001 betr. die Umstände der Privatisierung von Leuna/Minol mit den dazu
gehörenden Anlagen der Europäischen Kommission übersandt und wenn
ja, wann?

7. Hält die Bundesregierung an ihrer Bewertung des sog. Tecnon-Berichts in
ihrer Mitteilung an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 fest
und wenn nein, warum nicht und inwieweit hat sie die Europäische Kom-
mission entsprechend informiert?

8. Hat die Bundesregierung das Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten vom
26. Januar 1999 an den damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar
Lafontaine, dem als Anlage ein Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten
an den damaligen EU-Kommissar Karel van Miert beigefügt war, der
Staatsanwaltschaft Magdeburg übersandt und wenn ja, wann?

9. Wurde insoweit eine Vernehmung von Bundesminister a. D. Oskar Lafon-
taine durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg angeregt und wenn nein,
warum nicht?

10. Seit wann sind dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl
Diller, das Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten vom 26. Januar 1999
an den damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, ein-
schließlich Anlage bekannt und was haben sie ggf. veranlasst?

11. Wie ist die Antwort der Bundesregierung vom 23. Juli 2001 auf die schrift-
liche Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff, ihr sei nicht bekannt, dass
„durch Elf möglicherweise gezahlte Beträge für … Scheinstudien und
Provisionen … bei der Gewährung von öffentlichen Subventionen und Bei-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7133

hilfen nicht in den für die Gewährung von öffentlichen Subventionen und
Beihilfen maßgeblichen Investitionskostenansatz eingestellt wurden“, ver-
einbar mit der Aussage des früheren Direktors von Elf-Aquitaine vor dem
1. Untersuchungsausschuss und mit dem der Bundesregierung vorliegen-
den Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten, vom 27. Januar 1999 an den
damaligen EU-Kommissar Karel van Miert, in dem es in der deutschen
Übersetzung heißt, dass die von der MIDER angegebenen Beträge genau
den durchgeführten Investitionen entsprechen und dass ordnungsgemäße
echte Rechnungen und Zahlungen erfolgten?

12. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, die zu Zweifeln an dem Wahrheits-
gehalt des Schreibens des Elf/Aquitaine-Präsidenten vom 26. Januar 1999
einschließlich der beigefügten Anlage Anlass geben und wenn ja, um wel-
che Erkenntnisse handelt es sich?

13. Hat die Bundesregierung der Staatsanwaltschaft Magdeburg zwischenzeit-
lich das dem 1. Untersuchungsausschuss von dem früheren Direktor von
Elf/Aquitaine am 3. Juli 2001 übergebene Statement zur Leuna/Minol-
Privatisierung zugeleitet, in dem es u. a. heißt, „dass alle Beihilfen an die
Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie in einer völlig legalen Art und Weise aus-
gezahlt wurden“ und wenn nein, warum nicht?

14. Hat die Bundesregierung anlässlich der Übersendung des Berichts der Son-
dertaskforce Leuna/Minol an die Staatsanwaltschaft Magdeburg dieser ge-
genüber angeregt, das Protokoll der Vernehmung des früheren Direktors
von Elf/Aquitaine vor dem 1. Untersuchungsausschuss beizuziehen und
wenn nein, warum nicht?

15. Waren der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank Walter
Steinmeier, und Bundeskanzler Gerhard Schröder mit den Mitteilungen der
Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 und
vom 15. März 2001 befasst und was haben sie ggf. veranlasst?

16. Inwieweit sind dem Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr.
Frank Walter Steinmeier, und Bundeskanzler Gerhard Schröder die Ergeb-
nisse der Ermittlungen der Sondertaskforce Leuna/Minol bekannt und ha-
ben sie diese gebilligt?

17. Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder mit dem damaligen Bundesminister
der Finanzen, Oskar Lafontaine, und dem jetzigen Bundesminister der Fi-
nanzen, Hans Eichel, die Umstände der Privatisierung von Leuna/Minol,
insbesondere Fragen der Investitionskosten und der in diesem Zusammen-
hang gewährten Beihilfen, erörtert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18. Ist die Sondertaskforce Leuna/Minol dem Hinweis des Ex-Chefs von Elf/
Aquitaine, Loik Le Floch-Prigent, in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vom
7. Juni 2001 nachgegangen, er habe bei den Bundesländern im Zusammen-
hang mit der Privatisierung von Leuna/Minol Lobbymaßnahmen betrieben,
und was hat sie ggf. veranlasst?

19. Hat die Sondertaskforce Leuna/Minol die insoweit ggf. gewonnenen
Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Magdeburg mitgeteilt?

20. Wie ist der aktuelle Stand des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens der
Europäischen Kommission gegen die Investitionsbeihilfen für den Neubau
der Leuna-Raffinerie?

21. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem bisherigen Nichtabschluss des
beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens für die Gewährung von Beihilfen
an Elf/MIDER?

Drucksache 14/7133 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

22. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dieses beihilfe-
rechtliche Hauptprüfverfahren der Europäischen Kommission zum Ab-
schluss zu bringen?

23. Sind die Mitarbeiter der Sondertaskforce Leuna/Minol Inhaber eines
Dienstausweises des Bundesministeriums der Finanzen und wenn nein, mit
welchem Dienstausweis welchen Ausstellers legitimieren sie sich bei ihrer
Tätigkeit?

24. Haben Beamte des BKA die österreichischen Justiz- oder Polizeibehörden
davon unterrichtet, dass sich der mit internationalem Haftbefehl gesuchte
deutsche Staatsbürger, Kaufmann und Lobbyist D. H. am 23. August 2001
in Lech, Vorarlberg, aufhält?

25. Waren bei der Festnahme des Kaufmanns und Lobbyisten D. H. zwei
Beamte des BKA anwesend?

26. Auf welcher Rechtsgrundlage waren die beiden Beamten des BKA bei der
Festnahme des Kaufmanns und Lobbyisten D. H. tätig geworden?

27. War der wiederholte Aufenthalt des Kaufmanns und Lobbyisten D. H. in
Österreich bzw. Frankreich dem Bundesministerium des Innern (BMI) be-
kannt?

28. Gab es Anweisungen des BMI gegenüber dem BKA hinsichtlich des Mit-
wirkens bei der Festnahme des Kaufmanns und Lobbyisten D. H.?

Berlin, den 28. September 2001
Andreas Schmidt (Mülheim)
Dr. Wolfgang Bötsch
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Norbert Hauser (Bonn)
Dietmar Schlee
Dorothea Störr-Ritter
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Andrea Voßhoff
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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