BT-Drucksache 14/7114

Zur umfassenden und nachhaltigen Förderung der Entwicklung des Sports in Deutschland

Vom 9. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7114
14. Wahlperiode 09. 10. 2001

Große Anfrage
der Abgeordneten Klaus Riegert, Peter Letzgus, Dr. Klaus Rose, Klaus Brähmig,
Norbert Barthle, Friedrich Bohl, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Reinhard Göhner,
Walter Link (Diepholz), Eduard Oswald, Wilhelm Josef Sebastian, Benno Zierer,
Jochen-Konrad Fromme, Klaus Holetschek, Heinz Seiffert, Wolfgang Zöller
und der Fraktion der CDU/CSU

Zur umfassenden und nachhaltigen Förderung der Entwicklung des Sports
in Deutschland

Deutschland gehört seit Jahrzehnten zu den führenden und erfolgreichen Sport-
nationen der Welt. Deutsche Athleten erzielen bei Olympischen Spielen, Para-
lympics, Welt-, Europameisterschaften und internationalen Topereignissen in
einer Vielzahl von Sportarten hervorragende Ergebnisse. Angesichts der inter-
nationalen Leistungsentwicklung und -dichte wird es zunehmend schwieriger,
diese Spitzenposition zu behaupten. Viele Staaten haben zusammen mit den na-
tionalen Sportverbänden die gesellschaftliche Bedeutung des Spitzensports er-
kannt und ihre Förderung ausgeweitet. Dieser internationalen Entwicklung darf
sich die Bundesregierung nicht entgegenstellen.
Die von der Bundesregierung seit der Regierungsübernahme vorgenommenen
Kürzungen in zentralen Bereichen des Spitzensports mindern die Chancen-
gleichheit unserer Athleten bei internationalen Wettkämpfen beträchtlich. Wir
brauchen – wie in allen gesellschaftlichen Bereichen – auch im Sport Eliten als
Vorbild und Ansporn für junge Menschen. Deshalb muss die Bundesregierung
die Förderung des Sports ausbauen und nicht abbauen.
Sport ist in unserer Gesellschaft nicht nur Spitzensport. Die Begeisterung für
den Sport geht über den Spitzensport hinaus und umfasst alle gesellschaftlichen
Bereiche. Über 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in rd. 87 000 Sport-
vereinen aktiv tätig. In Sportvereinen erleben sie Gemeinschaft, sie halten sich
durch Sport gesund, stärken ihre Fitness und erproben ihre Leistungsfähigkeit.
In kaum einem gesellschaftlichen Bereich gelingt die Integration ausländischer
Mitbürgerinnen und Mitbürger so umfassend und reibungslos wie im Sport.
Sportvereine sind eine Klammer für Jung und Alt, Sport führt Bürgerinnen und
Bürger unterschiedlichster sozialer und gesellschaftlicher Herkunft zusammen
und leistet einen wichtigen Beitrag für demokratisches Verständnis. Der Sport
hat in den vergangenen Jahren einen aktiven und erfolgreichen Beitrag in der
entschiedenen Bekämpfung jeglicher Gewalt, Diskriminierung, Ausländer-
feindlichkeit und Drogen geleistet. Spaß und Freude an sportlicher Betätigung
Toleranz, Leistung, Gesundheitsvorsorge, Fair Play und Einüben demokrati-
schen Verhaltens – dies macht die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Sports
aus. Darüber hinaus üben sportliche Großveranstaltungen eine zunehmende At-
traktion auf Jung und Alt aus. Sie tragen zu einem Imagegewinn Deutschlands

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in der ganzen Welt bei und stärken den Wirtschafts- und Tourismusstandort
Deutschland.
Es ist deshalb eine vordringliche Aufgabe vom Bund, den Ländern und Kom-
munen, den Sport in seinen vielfältigen Aufgaben nachhaltig zu unterstützen,
damit der Sport die Herausforderungen der Zukunft meistern kann. Das 1989
in Kraft getretene Vereinsförderungsgesetz ist eine solide Grundlage für
die Entwicklung unserer Vereine; es muss angesichts veränderter gesellschaft-
licher Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Die Neuregelungen der
630-DM-Jobs wie auch die Einführung der Ökosteuer und die Erhöhung der
Energiesteuern belasten unsere Vereine und die dort nebenberuflich und ehren-
amtlich Tätigen. Die Erhöhung der sog. Übungsleiterpauschale von 2 400 DM
jährlich auf 3 600 DM schafft keinen Ausgleich. Die Ausweitung der Übungs-
leiterpauschale auf Verantwortungsträger und Helfer ist unabdingbar.
Die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung engt die finanziellen
Spielräume der Länder und der Kommunen ein und hindert Länder und Kom-
munen in immer stärkerem Maße, den Sport hinreichend zu fördern. Erforder-
liche Neuinvestitionen bleiben zunehmend aus, notwendige Unterhaltungs-
maßnahmen müssen zurückgestellt werden, immer mehr Kommunen sind
gezwungen, von den Vereinen Nutzungsentgelte zu erheben.
Die Bundesregierung muss, wenn sie den Sport substanziell unterstützen will,
diese von ihr zu verantwortenden finanziellen und bürokratischen Belastungen
umgehend zurücknehmen und mehr Mittel für den Sport bereitstellen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung vorzunehmen bzw.

hat sie seit 1998 vorgenommen, um Änderungen an den Grundzügen und
Zielsetzungen der bisherigen Sportpolitik durchzuführen, und in welchen
Bereichen will sie Kontinuität und den fortbestehenden Grundkonsens in der
Sportpolitik bekräftigen (9. Sportbericht der Bundesregierung, Bundestags-
drucksache 14/1859)?

2. Welche konkreten und substanziellen Auswirkungen wird diese „neue Sport-
politik“ auf den Breiten-, den Behinderten-, den Spitzensport und das Ver-
einswesen haben?

3. Wie hoch war der Anteil der Sportförderung am Bundeshaushalt insgesamt
und des Spitzensports insbesondere (nominell und prozentual) in den Jahren
1995 bis 2001 (die Stadien Berlin und Leipzig bitte gesondert ausweisen),
und hält die Bundesregierung diesen Anteil angesichts der herausragenden
gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für angemessen?

4. Welche gesetzgeberischen und fiskalischen Maßnahmen sind seit der Re-
gierungsübernahme 1998 getroffen worden, die das Vereinswesen, den Brei-
ten-, den Behinderten- und den Spitzensport betreffen, und wie haben sich
diese Maßnahmen auf den Sport ausgewirkt?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die internationale Entwicklung im Spit-
zensport, und gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Förderung
des deutschen Spitzensports an dieser Leistungsentwicklung auszurichten?
Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?

6. Wie hoch sind die Pro-Kopf-Ausgaben in anderen Sportnationen wie den
Vereinigten Staaten, Australien und den übrigen europäischen Ländern für
den Sport insgesamt und für den Spitzensport insbesondere?

7. Welchen Anteil am Gesamthaushalt der o. a. Sportnationen haben die Aus-
gaben für den Sport insgesamt und für den Spitzensport insbesondere und
wie haben sich diese Etats in den Jahren 1995 bis 2001 entwickelt?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7114

8. Hält es die Bundesregierung für verantwortbar, wenn die Sportverbände
wegen fehlender Fördermittel weniger telegene und/oder weniger erfolg-
reiche Sportarten von der Förderung ausgrenzen müssten und sich auf me-
daillenträchtige Sportarten beschränken oder wäre die Bundesregierung
bereit, die Breite der Sportarten im Spitzensportbereich durch eine höhere
Förderung zu unterstützen?

9. In welchem finanziellen Umfang haben die Kommunen, die Länder und
der Bund den Sport jeweils in den Jahren 1995 bis 2001 gefördert (bitte
nach Jahren und Ländern getrennt auflisten; die Förderung der Stadien Ber-
lin und Leipzig aus Gründen der Vergleichbarkeit gesondert ausweisen
bzw. nicht einbeziehen)?

10. Wie stellt sich diese Förderung in der Pro-Kopf-Belastung der Bevöl-
kerung des jeweiligen Bundeslandes und des Bundes dar (Zeitraum wie
Frage 9)?

11. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Kommunen, der Län-
der und des Bundes in den Jahren 1995 bis 2001 für Neuinvestitionen in
Sportstätten, die Sanierung und die Unterhaltung von Sportstätten (bitte je-
weils nach Jahren, Bund, Ländern und Kommunen getrennt auflisten, beim
Bund ohne Stadien Berlin und Leipzig) und wie haben sich diese finanziel-
len Aufwendungen in den Jahren 1995 bis 2001
– auf Sportplätze (Großspielfelder, Kleinspielfelder, Tennisplätze, Anla-

gen für Leichtathletik und spiel- und sportorientierte Freizeitanlagen),
– auf Sporthallen,
– auf Hallen- und Freibäder sowie
– auf spezielle Anlagen z. B. für den Eissport, Radsport, Wassersport,

Wintersport jeweils auf Neuinvestitionen und Unterhaltung/Sanierung
verteilt (bitte nach Jahren, Bund, Ländern und Kommunen getrennt auf-
listen)?

12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf an Sportstät-
ten (Neubau, Anpassungs- und Erhaltsmaßnahmen) bis zum Jahre 2005 für
Kommunen, Länder und den Bund insgesamt ein und wie verteilt sich die-
ser Investitionsbedarf auf die einzelnen Körperschaften?

13. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für vertretbar, die In-
vestitionen für Sportstätten des Spitzensports von 68 Mio. DM im Jahr
1998 auf 35,5 Mio. DM im Jahr 2002 fast zu halbieren und wie entwickeln
sich diese Investitionen in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2005?

14. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen des Bundes in den Jahren
1995 bis 2001 für den Spitzensport insgesamt,
davon für
– Investitionen zur Errichtung, Bauunterhaltung und Erstausstattung,
– die Förderung des Behindertensports
und in welcher Höhe liegen der Bundesregierung Anforderungen für Neu-
investitionen, Bauunterhaltung und Erstausstattung von Sportstätten des
Spitzensports vor (bitte die Anforderungen jeweils einzeln aufführen)?

15. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, zukünftig auch Sportstätten
in den alten Bundesländern zu fördern (vergleichbar Goldener Plan 1960
bis 1975)?

16. Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung, das 1989 in Kraft
getretene Vereinsförderungsgesetz fortzuschreiben, die steuerlichen Frei-
grenzen anzuheben und damit Vereine auch von bürokratischen Aufgaben
zu entlasten?

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17. Welche Einrichtungen für den Spitzensport sind in den alten Ländern seit
1990 gefördert worden (bitte die Einzelmaßnahmen mit Jahresangabe, die
Bundesmittel, die Komplementärmittel der Länder und Kommunen und
die Inbetriebnahme getrennt ausweisen)?

18. Wie viele „Eliteschulen des Sports“ (bitte nur unter diesem Begriff ge-
führte Schulen anführen) gibt es in der Bundesrepublik Deutschland und
wie viele Schulen gibt es mit welchen unterschiedlichen Bezeichnungen,
die sich zur Aufgabe gemacht haben, talentierte junge Menschen zur abso-
luten nationalen oder internationalen Spitze zu führen?

19. Welche gesellschaftliche Bedeutung misst die Bundesregierung der Errich-
tung von „Eliteschulen des Sports“ zu, die über den Bereich des Sports
hinausgehen, und hält sie die Bezeichnung „Eliteschulen des Sports“
gegenüber anderen Bezeichnungen für zielfördernder und gesellschaftlich
motivierend?

20. Wie bewertet die Bundesregierung das verstärkte Bemühen des Sports, auf
Einrichtungen solcher Schulen hinzuwirken, und hält die Bundesregierung
„Eliteschulen des Sports“ angesichts der internationalen Entwicklung des
Hochleistungssports für eine unabdingbare Voraussetzung, damit zukünftig
deutsche Athleten im internationalen Wettbewerb mithalten können?

21. Wenn nein, welche anderweitigen Überlegungen gibt es zur Förderung
talentierten sportlichen Nachwuchses?

22. Wenn ja, wie und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die
Förderung talentierten sportlichen Nachwuchses in den „Eliteschulen des
Sports“?

23. Wird die Bundesregierung diese Bemühungen intensivieren, und wenn ja,
welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

24. Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung, über die Sportminis-
terkonferenz auf die Kultusminister der Länder einzuwirken, damit schuli-
sche Bildung und sportliche Förderung junger Talente verstärkt vorange-
trieben werden können?

25. Durch welche Maßnahmen und in welchem finanziellen Umfang hat die
Bundesregierung die Sportförderung bestimmter gesellschaftlicher Grup-
pen – insbesondere für Frauen, Senioren, Behinderte und ausländische Mit-
bürger – gefördert und ausgebaut, und wie stellt sich dies in den Haushal-
ten 1998, 1999, 2000 und 2001 dar?

26. Sind der Bundesregierung die durch die Neuregelungen des 630-DM-Ge-
setzes entstandenen Belastungen für gemeinnützige Vereine, hauptamtlich
und nebenberuflich sowie ehrenamtlich Tätige bekannt?
Wenn ja, worin sieht sie diese Belastungen, und welche Maßnahmen hat
sie ergriffen, um diese Belastungen zurückzuführen?

27. Hält die Bundesregierung diese finanziellen und bürokratischen Belastun-
gen für angemessen und zumutbar angesichts der hohen sozialen und ge-
sellschaftspolitischen Bedeutung unserer Vereine und der dort überwie-
gend ehrenamtlich Tätigen?

28. Wie begründet die Bundesregierung die steuerliche und sozialversiche-
rungspflichtige Freistellung pauschaler Aufwandsentschädigungen aus
öffentlichen Kassen von bis zu 300 DM, und aus welchen Gründen ver-
weigert die Bundesregierung dies für pauschale Aufwandsentschädigungen
für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht aus öffentlichen Kassen gezahlt
werden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7114

29. Hält die Bundesregierung es für hinnehmbar, dass ehrenamtliches Enga-
gement im Steuer- und Sozialrecht unterschiedlich bewertet wird, und
teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers des Innern,
Otto Schily, dass es sich bei einem Verdienst von 930 DM monatlich und
einer Tätigkeit bis zu 15 Stunden um ein bürgerschaftliches Engagement
im Sinne eines Ehrenamtes handelt (Pressemitteilung BMI, Nr. 248,
18. September 2001)?

30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung ehrenamtli-
chen Engagements getroffen und welche hält sie in absehbarer Zeit für un-
ausweichlich?

31. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Breiten-, des Be-
hinderten-, des Spitzensports und der Vereine in den neuen Ländern und
welche Hilfen hat die Bundesregierung in den kommenden Jahren vorgese-
hen?

32. Wie viele Bundesmittel aus dem Investitionsförderungsgesetz sind von
1995 bis 2001 in den Sportstättenbau der neuen Länder geflossen und wie
hoch waren in diesem Zeitraum die Komplementärmittel der Länder und
Kommunen (bitte nach Jahren und Ländern jeweils einzeln ausweisen)?

33. Welche Einrichtungen für den Spitzensport sind in den neuen Ländern seit
der Wiedervereinigung gefördert worden und welche Einrichtungen für
den Spitzensport sind bis 2005 geplant (bitte die Einzelmaßnahme, die
Bundesmittel, die Komplementärmittel, das jeweilige Land und – soweit
geschehen – die Inbetriebnahme ausweisen)?

34. In welchem Umfang hat die Bundesregierung den Sport in den neuen Län-
dern seit 1990 über die in den Fragestellungen 32 und 33 angeführten Maß-
nahmen hinaus gefördert (bitte die Fördermaßnahme, den Förderumfang,
das Land und das Jahr jeweils ausweisen)?

35. Hält die Bundesregierung die für die Förderung der Sportstätten in den
neuen Ländern im Haushalt für den sog. Goldenen Plan Ost bereitgestell-
ten Mittel, gemessen an der Koalitionsaussage, die Sportstätten in den
neuen Ländern nach den Kriterien des vom Deutschen Sportbund erstellten
Goldenen Planes Ost fördern zu wollen, für ausreichend, und in welchem
Zeitraum werden die Kriterien auf der Grundlage jetziger Finanzierung er-
füllt sein?

36. Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der aktuellen Bedarfsermitt-
lung unter Berücksichtigung der im Rahmen des Investitionsförderungsge-
setzes und nach den eigenen Förderprogrammen der Länder bereits er-
brachten und beabsichtigten Investitionsleistungen im Bereich Sportstätten
vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frak-
tion der CDU/CSU zu Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
von Sportstätten, Frage 12 – Bundestagsdrucksache 14/269)?
Wenn ja, welcher Bedarf ergibt sich in welchen Bereichen und welche För-
dermittel sind dafür vorgesehen?

37. Wenn nein, wann ist mit der seit über 21/2 Jahren ausstehenden Bericht-
erstattung zu rechnen?

38. Wie bewertet die Bundesregierung die nationale Entwicklung des Leis-
tungssports der Behinderten angesichts der international explosionsartigen
Leistungsentwicklung?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, den deutschen Behinderten-
sport über den bisherigen Rahmen hinaus zu fördern?

Drucksache 14/7114 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

39. Ist die Bundesregierung bereit, den Spitzensport der Behinderten auf der
Grundlage des neuen Leistungsförderkonzeptes des deutschen Behinder-
tensportverbandes gleichrangig wie den Spitzensport der Nichtbehinderten
zu unterstützen (z. B. bei der Nutzung der Leistungszentren, der Förderung
hauptamtlicher Trainer, mehr zentralen Trainings- und Wettkampfmaßnah-
men, Intensivierung der Nachwuchsarbeit), und ist die Bundesregierung
der Auffassung, dass mit den jetzigen Fördermitteln der Behindertensport
international wettbewerbsfähig bleiben kann?

40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Deutschen Behinder-
tensportverbandes nach einer deutlichen Erhöhung der Zuwendungen der
öffentlichen Hand für den Spitzensport der Behinderten und in welchem
Umfang wird die Bundesregierung dieser Forderung Rechnung tragen?

41. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, sich an einem
mehrjährigen speziellen Förderprogramm des Deutschen Behinderten-
Sportverbandes zu beteiligen, den Reha-, Breiten- und Leistungssport von
Menschen mit einer geistigen Behinderung zu fördern?
Wenn ja, in welcher Größenordnung?
Wenn nein, wird die Bundesregierung die Überlegungen aufnehmen?

42. Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung, geistig behinderten
Menschen den Zugang zum Leistungssport zu erleichtern, und ist die Bun-
desregierung bereit, zusätzlich gesondert Fördermittel einzustellen?

43. Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass Krankenkassen vermehrt
Anträge zur Verordnung von Rehabilitationssport ablehnend bescheiden
und Vereine, die vorwiegend im Rehabilitationssport tätig sind, durch
Wegfall der Zuschüsse Rehabilitationssport nicht mehr anbieten können?

44. Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um dies
auszuschließen?
Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, mit dem Behindertensportver-
band und den Krankenkassen einvernehmliche Lösungen herbeizuführen?

45. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine ausrei-
chende Berichterstattung über die Paralympics 2002 in Salt Lake City auf
dem Niveau von Sydney sicherzustellen?

46. Was verspricht sich die Bundesregierung von einer Olympiabewerbung
durch eine deutsche Stadt oder Region, und welche Möglichkeiten wird die
Bundesregierung ergreifen, um eine deutsche Bewerbung international zu
unterstützen?

47. Ist die Bundesregierung bereit, bei einer erfolgreichen Bewerbung die
Stadt oder die Region durch zusätzliche Fördermittel für Infrastrukturmaß-
nahmen umfassend und nachhaltig zu unterstützen?

48. Wird die Bundesregierung zur Erhöhung der Chancen für die Vergabe der
Olympischen Spiele und Paralympics 2012 nach Deutschland die Bemü-
hungen des Sports dahingehend unterstützen, internationale Meisterschaf-
ten nach Deutschland zu holen und dafür zusätzliche Fördermittel bereitzu-
stellen?

49. Wird die Bundesregierung die vom Internationalen Olympischen Komitee
und den internationalen Verbänden und Organisationen gestellten Bedin-
gungen als Voraussetzungen für eine Vergabe internationaler Meisterschaf-
ten, Olympischer Spiele und Paralympics vorbehaltlos akzeptieren (z. B.
Verzicht auf Steuereinnahmen)?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/7114

50. Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ergrif-
fen, um den Sitz der World-Anti-Doping-Agency (WADA) nach Deutsch-
land zu holen?

51. Hält die Bundesregierung die Stimmanteile der europäischen Länder bei
der WADA angesichts der hohen finanziellen Zuwendungen der europä-
ischen Länder für angemessen?
Wenn nein, was hat die Bundesregierung unternommen, um den Staaten
der Europäischen Union mehr Gewicht zu verschaffen?

52. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Aufnahme der Arbeit durch die
Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) und welches Stiftungskapital
hält die Bundesregierung für erforderlich, damit die NADA den wachsen-
den Anforderungen einer umfassenden Dopingbekämpfung (Kontrollver-
fahren, Forschung, unabhängige Schiedsgerichtsbarkeit etc.) effizient
nachkommen kann?

53. In welcher Höhe wird sich die Bundesregierung an diesem Stiftungskapital
der NADA beteiligen, und von welcher Seite erwartet die Bundesregierung
in welcher Höhe weitere Zuwendungen zum Stiftungskapital?

54. Hält es die Bundesregierung für effizient, wenn sich nur der Bund und die
Länder am Stiftungskapital beteiligen und die Wirtschaft lediglich jährli-
che Zuschüsse leistet?
Wie sieht der Einfluss der Wirtschaft in der Stiftung aus?

55. Gibt es in der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Sport Überle-
gungen, der NADA Aufgaben zuzuordnen, die über Dopingmissbrauchsbe-
kämpfung im Spitzensport hinausgehen (z. B. Dopingmissbrauchsbekämp-
fung im Freizeitbereich, Breitensport, Forschungsaufgaben, Prävention)?
Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen im Einzelnen aus?

56. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Aus-
wirkungen der Änderungen des 8. Arzneimittelgesetzes (§ 6a) auf Doping
im Sport, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, das Arzneimit-
telgesetz in Sachen Doping zu ergänzen?

57. Wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung und welche
Maßnahmen hält sie für geeignet, um Doping nachhaltig zu bekämpfen?

58. Hält die Bundesregierung ein eigens auf den Spitzensport zugeschnittenes
Anti-Doping-Gesetz für ein geeignetes Instrumentarium, um Doping im
Spitzensport effizient und nachhaltig bekämpfen zu können?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?

59. Misst die Bundesregierung der Bekämpfung des Dopings im Breitensport,
im Freizeitbereich und in Bodybuilding-Studios angesichts von über
200 000 Dopingfällen die gleiche Bedeutung wie der Bekämpfung des
Dopings im Spitzensport zu und gibt es Überlegungen, dies in einem
eigenständigen Anti-Doping-Gesetz zu regeln?

60. Sind der Bundesregierung Bedenken von Verfassungsrechtlern gegen ein
Anti-Doping-Gesetz bekannt?
Wenn ja, wie bewertet sie diese Bedenken?

61. Wird die Bundesregierung dem Auftrag der Koalitionsfraktionen an die
Bundesregierung, ein Anti-Doping-Gesetz zu erarbeiten, nachkommen und
wann ist mit einem Entwurf zu rechnen?

62. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der sportlichen Entwick-
lungshilfe über den reinen sportlichen Bereich hinausgehend zu?

Drucksache 14/7114 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

63. In welchem Umfang wurden in den Jahren 1995 bis 2001 Projekte des
Sports in den Entwicklungsländern gefördert?
Um welche Projekte handelt es sich und in welchen Ländern wurden sie
durchgeführt?

64. Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Entwicklungsexperten, dass
durch Sport in Entwicklungsländern eine hohe Sympathiewerbung für die
Bundesrepublik Deutschland erreicht werde, Sport gerade für Kinder und
Jugendliche in unterentwickelten Ländern ein geeignetes Instrument zur
Sozialisierung sei, das Erlernen demokratischer Strukturen erleichtere und
in vielen Fällen den Aufstieg aus der Armut ermögliche?
Wenn ja, hält es die Bundesregierung für verantwortbar, angesichts dieser
sozialen Bedeutung die Mittel für sportliche Entwicklungshilfe zurückzu-
fahren?

65. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Sport von traumatisier-
ten Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingslagern zu und welche konkre-
ten Bemühungen gibt es seitens der Bundesregierung?

66. In welchem Umfang leisten europäische Nachbarländer wie Frankreich,
Italien, England, Belgien, Niederlande etc. im Bereich des Sports Entwick-
lungshilfe und wie stellt sich der Förderanteil dieser Länder nominal und
prozentual gemessen am Gesamthaushalt in den Jahren 1995 bis 2001 dar?

67. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf
europäischer Ebene seit der Aufnahme einer Erklärung zum Sport in die
Schlussakte von Amsterdam ergriffen und welche konkreten Ergebnisse
hat die Bundesregierung erzielt?

68. Wie oft hat die auf dem EU-Sportministertreffen in Paderborn im Mai 1999
eingesetzte Expertengruppe für die Aufnahme des Sports in das EU-Ver-
tragswerk getagt und welche Ergebnisse hat sie erzielt?

69. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, damit der
Sport mit einem eigenen Artikel in dem EU-Vertragswerk verankert wird,
und wann rechnet die Bundesregierung mit einem erfolgreichen Ab-
schluss?

70. Was steht der Aufnahme eines eigenen Artikels zum Sport im EU-Ver-
tragswerk entgegen und ist die Bundesregierung bereit, die Aufnahme des
Sports mit einem eigenen Artikel auf die Tagesordnung der nächsten Re-
gierungskonferenz zu setzen?

71. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Deutschen Sportverbandes, dass
ein eigener Artikel „Sport“ im EU-Vertragswerk unverzichtbar ist, oder
hält die Bundesregierung auch die Verankerung des Sports in dem Artikel
151 EGV für verantwortbar?

72. Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung in der Auf-
nahme des Sports in einem eigenen Artikel des EU-Vertragswerkes oder in
die Zuordnung zum Artikel 151 EGV für Kultur?

73. In welchem Umfang wurden Gebühren der öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten (Fernsehen) in den vergangenen 10 Jahren für Übertragungs-
rechte für Sportsendungen gezahlt und in welchem Umfang haben einzelne
Sportarten davon profitiert (bitte nach Jahren und Sportarten getrennt aus-
weisen)?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/7114

74. Hält die Bundesregierung die Focussierung der Sportberichterstattung auf
wenige Sportarten angesichts der Vielzahl der Sportarten für verantwort-
bar?
Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
eine ausgewogenere Sportberichterstattung auch gegenüber anderen Sport-
arten zumindest bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu errei-
chen?

75. Hält die Bundesregierung es für verantwortbar, dass öffentlich-rechtliche
Rundfunkanstalten ihren Auftrag zur Grundversorgung im Sport offenbar
dahingehend auslegen, dass sie durch hohe Zahlungen für Senderechte we-
nige Sportarten und Sportler begünstigen?

76. Hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass zur Bezahlung von Sende-
rechten für die Übertragung weniger Sportarten alle Gebührenzahler in An-
spruch genommen werden, die Gebühren aber einseitig zu wenigen Sport-
arten abgeführt werden?

77. Hat die Bundesregierung Kenntnis, in welchem Umfang die für Sende-
rechte weniger Sportarten ausgegebenen Gebühren über Werbung herein-
geholt werden?

78. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die sportwissenschaft-
liche Forschung in Deutschland weiterentwickeln, ihre Strukturen verein-
fachen, Doppelforschung vermeiden und Koordinierung ausbauen?

79. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der sportwissenschaftli-
chen Forschung für den Sport insgesamt und welchen Forschungsbedarf
sieht die Bundesregierung in den Bereichen Breitensport, Spitzensport,
Spitzensport der Behinderten, Nachwuchsförderung, Schulsport, Rehabili-
tationssport, Doping?

80. Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung, Sportmedizin als
Fachrichtung in die Approbationsordnung aufzunehmen?

81. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über präventive Wirkungen
des Sports, einschließlich des Schulsports, hinsichtlich der gesundheitli-
chen Entwicklung der Bevölkerung?

82. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gesundheitliche
Schädigungen vor, die auf fehlende Bewegung zurückzuführen sind, und
welcher Art sind diese gesundheitlichen Schädigungen?

83. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Belastungen der Volkswirtschaft
und der Solidargemeinschaft der Krankenkassen ein, die durch gesundheit-
liche Schädigungen aufgrund von Bewegungsarmut verursacht werden,
und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um
diese Belastungen zurückzuführen?

84. Über welche gesicherten Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hin-
sichtlich gesundheitlicher Schädigungen bei Schülern und Jugendlichen –
Haltungsschäden, Übergewicht, Herz/Kreislauf-, Blutdruckprobleme, phy-
sische und psychische Auffälligkeiten – und gibt es Erkenntnisse darüber,
wie sich die gesundheitlichen Schädigungen in den letzten 20 Jahren ent-
wickelt haben?

85. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Studien, die ge-
rade bei Kindern und Jugendlichen nachhaltige gesundheitliche Schädi-
gungen feststellen, und ist die Bundesregierung bereit, eine flächende-
ckende Untersuchung über gesundheitliche Schädigungen von Kindern
und Jugendlichen und deren Ursachen mit den Ländern durchzuführen?

Drucksache 14/7114 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

86. Ist die Bundesregierung bereit, bei negativen Ergebnissen entsprechende
Maßnahmen einzuleiten, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für
geeignet?

87. Wie bewertet die Bundesregierung sportliche Großveranstaltungen als
Werbung für den Tourismusstandort Deutschland und in welchem Umfang
wirken sich sportliche Großveranstaltungen auf Gäste- und Übernach-
tungszahlen, das Transportgewerbe und die Infrastruktur aus?

88. In welchen Regionen und Städten Deutschlands tragen insbesondere sport-
liche Großveranstaltungen zu deren wirtschaftlichen und strukturellen Ent-
wicklung bei und welche Regionen und Städte sind in ihrer wirtschaftli-
chen und strukturellen Entwicklung auf den Sport, insbesondere auf
sportliche Großveranstaltungen, angewiesen?

89. In welchem Umfang tragen der Sport, insbesondere sportliche Großveran-
staltungen (bitte gesondert ausweisen) zum Bruttoinlandsprodukt bei?

90. Inwieweit plant die Bundesregierung bei der Vermarktung des Tourismus-
standortes Deutschland, frühzeitig auf die Ausrichtung der Fußballwelt-
meisterschaft 2006 in unserem Land hinzuweisen, um mit konkreten Wer-
bemaßnahmen insbesondere zusätzliche Besucher aus dem Ausland zu
gewinnen?

Berlin, den 5. Oktober 2001
Klaus Riegert
Peter Letzgus
Dr. Klaus Rose
Norbert Barthle
Friedrich Bohl
Dirk Fischer (Hamburg)
Dr. Reinhard Göhner
Walter Link (Diepholz)
Eduard Oswald
Wilhelm Josef Sebastian
Benno Zierer
Jochen-Konrad Fromme
Klaus Holetschek
Heinz Seiffert
Wolfgang Zöller
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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