BT-Drucksache 14/6991

zu dem A der BReg -14/6970- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazed. Territorium zum Schutz von Beobachtern int. Organsationen im Rahmen d. weiteren Implementierung des pol. Rahmenabkommens vom 13.08.2001 auf d. Grundlage der Einladung des maz. Präsidenten Trajkovski vom 18.09.2001 u. der Resolution Nr. 1371 (2001) d. Sicherheitsrates d. Vereinten Nationen v. 26.09.2001

Vom 27. September 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6991
14. Wahlperiode 27. 09. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 14/6970 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Schutz von Beobachtern internationaler
Organisationen im Rahmen der weiteren Implementierung des politischen
Rahmenabkommens vom 13. August 2001 auf der Grundlage der Einladung des
mazedonischen Präsidenten Boris Trajkovski vom 18. September 2001 und der
Resolution Nr. 1371(2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom
26. September 2001

A. Problem
Die NATO-geführte Operation ESSENTIAL HARVEST wurde am 26. Sep-
tember 2001 erfolgreich beendet. Dennoch bestehen Spannungen innerhalb der
Bevölkerung fort. Die Umsetzung des politischen Rahmenabkommens vom
13. August 2001 wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Damit sich Ver-
trauen zwischen slawischen und albanischen Mazedoniern bilden kann, bedarf
es der Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft.
Das politische Rahmenabkommen sieht den Einsatz von internationalen Beob-
achtern vor. EU und OSZE haben deutlich gemacht, dass sie nach Abschluss
der Operation ESSENTIAL HARVEST zusätzlichen, über die Verantwortung
Mazedoniens hinausgehenden Schutz für eine erhöhte und noch weiter aufzu-
stockende Zahl ihrer Beobachter durch eine internationale militärische Sicher-
heitspräsenz benötigen. Die umfassende Präsenz internationaler Beobachter ist
für die weitere Stabilisierung Mazedoniens von wesentlicher Bedeutung. Auf
Ersuchen des mazedonischen Präsidenten hat die NATO daher beschlossen,
den Beobachtern zusätzlichen Schutz durch militärische Präsenz in Mazedo-
nien zu bieten.
Der Bundesminister der Verteidigung soll ermächtigt werden, im Einverneh-
men mit dem Bundesminister des Auswärtigen bewaffnete deutsche Streit-
kräfte im Rahmen der Operation AMBER FOX einzusetzen. Für die Operation
sollen bis zu 600 deutsche Soldaten eingesetzt werden. Sie beginnt am 27. Sep-
tember 2001. Die Ermächtigung zur deutschen Beteiligung gilt zunächst für
drei Monate.

Drucksache 14/6991 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der Einsatz in Mazedonien steht im Einklang mit der Charta der Vereinten
Nationen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution
Nr. 1371(2001) vom 26. September 2001 die Bemühungen der Mitgliedstaaten
und internationaler Organisationen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens
vom 13. August 2001 gebilligt und seine nachdrückliche Unterstützung dafür
zum Ausdruck gebracht, dass auf Wunsch der mazedonischen Regierung eine
multinationale Sicherheitspräsenz zum Schutz der internationalen Beobachter
geschaffen wird.

B. Lösung
Annahme des Antrags auf Drucksache 14/6970 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimme der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die einsatzbedingten Zusatzkosten dieses Einsatzes werden für den Zeitraum
von drei Monaten rund 76 Mio. DM betragen. Entsprechende Mittel sind im
Einzelplan 14 im Haushalt 2001 nicht veranschlagt und stehen im Regierungs-
entwurf 2002 nicht zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2001 werden Zusatz-
ausgaben von rund 40 Mio. DM erwartet. Der Bundesminister der Finanzen hat
erklärt, dass er die erforderlichen Mittel überplanmäßig zur Verfügung stellen
wird.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6991

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/6970 anzunehmen.

Berlin, den 27. September 2001

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Drucksache 14/6991 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Karl Lamers,
Dr. Helmut Lippelt, Ulrich Irmer und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 14/6970 in seiner 190. Sitzung am 27. Septem-
ber 2001 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend, an den Rechtsausschuss, den Verteidigungsausschuss,
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union sowie an den Haushaltsauschuss (zu-
sätzlich gemäß § 96 GO-BT) zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 97. Sitzung
am 27. September 2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der
PDS, den Antrag anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 83. Sit-
zung am 27. September 2001 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie der Fraktion der FDP und einer Stimme
der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion
der PDS bei Stimmenthaltung der übrigen Mitglieder der
Fraktion der CDU/CSU, den Antrag anzunehmen.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
84. Sitzung am 27. September 2001 beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen eine Stimme
der Fraktion der PDS, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 69. Sitzung am 27. Septem-
ber 2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gegen die Stimme der Fraktion der PDS, den Antrag
anzunehmen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 65. Sitzung am
27. September 2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der
PDS, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag in seiner 78. Sitzung am
27. September 2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP, bei einer Enthaltung seitens der Frak-
tion der SPD, gegen die Stimmen der Fraktion der PDS, den
Antrag anzunehmen.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 80. Sitzung am
27. September 2001 den Antrag beraten. Er empfiehlt dem
Plenum mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme
der Fraktion der PDS die Annahme des Antrags.

Berlin, den 27. September 2001
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.