BT-Drucksache 14/6980

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in Deutschland (Nachfrage)

Vom 25. September 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6980
14. Wahlperiode 25. 09. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz
Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Heinrich L. Kolb,
Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des
Kyotoprotokolls in Deutschland (Nachfrage)

Nach den Vorgaben der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann
das Parlament in Kleinen Anfragen von der Bundesregierung Auskunft über
„bestimmt bezeichnete Bereiche“ verlangen. Nach herrschender Meinung und
Praxis konkretisiert die Kleine Anfrage neben anderen Instrumenten insoweit
das Recht des Parlaments, von der Bundesregierung Detailinformationen zu be-
stimmten politischen Problembereichen zu erhalten. Die Regelfrist zur Beant-
wortung einer Kleinen Anfrage beträgt vierzehn Tage.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Klimaschutz-
programm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in
Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 14/6833) führt die Bundesregierung aus,
dass eine Beantwortung der gestellten Fragen „in der Kürze der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich“ sei (Antwort auf die Fragen 25 bis 36), „den
Rahmen einer Kleinen Anfrage sprenge“ (Frage 45 in Verbindung mit
Frage 46) bzw. „im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich sei“
(Frage 50 in Verbindung mit Frage 51). Von der bestehenden Möglichkeit, die
Beantwortungsfrist im Benehmen mit dem Fragesteller zu verlängern, hat die
Bundesregierung im vorliegenden Fall keinen Gebrauch gemacht, obwohl die
Fragesteller angesichts der besonderen Bedeutung des Themas und der gestell-
ten Fragen gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit im Vorfeld der Anfrage diesbezügliche Bereitschaft signa-
lisiert hatten. Statt dessen wurden überdies insbesondere die Fragen 15, 24
und 39 unbefriedigend beantwortet. Ein insoweit nicht hinreichend erkennbares
Bemühen der Bundesregierung um eine angemessene Beantwortung der Klei-
nen Anfrage der Fraktion der FDP erweckt den Eindruck mangelnden Respekts
vor demokratischen Fragerechten des Parlaments. Der beschriebene Sachver-
halt ist nicht akzeptabel, zumal es sich beim weltweiten Klimaschutz um einen
Politikbereich handelt, der ein besonderes Engagement und umweltpolitische
Ernsthaftigkeit erfordert. Überdies hat der Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, sich bereits mehrfach öffentlich zu
den in der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalten geäußert, so dass
eine inhaltliche Konkretisierung der diesbezüglichen Haltung der Bundesregie-
rung ohne weiteres erwartet werden kann. Jenseits dessen hat der Bundesminis-

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ter für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, auf der
jüngsten Tagung der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau am 17.
September 2001 in Berlin ausdrücklich erklärt, den Handel mit Emissionszerti-
fikaten im Rahmen der deutschen Klimapolitik nutzen zu wollen. Ein in diesem
Sinne lautender Antrag der Fraktion der FDP wurde noch am Vorabend der
Bonner Weltklimakonferenz von der Regierungskoalition im Deutschen Bun-
destag jedoch abgelehnt.

Im Eindruck der unbefriedigenden und unangemessenen Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP fragen wir die Bundesregierung:
1. In welchem Umfang sowie in welcher Form und durch welche Einrichtun-

gen wurden bzw. werden klimarelevante Emissionsminderungen im Rah-
men des Konzepts der Niederlande zur internationalen Klimapolitik doku-
mentiert bzw. zertifiziert und wie wird mit diesen Reduktionszertifikaten
gegenwärtig bzw. künftig verfahren?

2. Wie hoch sind die Grenzkosten bzw. die erforderlichen Grenzinvestitions-
ausgaben für eine zusätzlich vermiedene Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalentauf globaler Ebene?

3. Kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe
der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätz-
lichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitions-ausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland auf-
grund der im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung im Einzelnen
aufgeführten Maßnahmen erzielt wird?

4. Wenn ja: Wie lauten diesbezügliche Schätzungen der Bundesregierung für
jeweils welche im Klimaschutzprogramm ausgewiesene Maßnahme?

5. Wenn nein: Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und erforderlich, sol-
che Informationen zu ermitteln und auf welche Weise gedenkt die Bundes-
regierung dies gegebenenfalls zu tun?

6. Welche klimapolitischen Aktivitäten jeweils welcher multilateraler Organi-
sationen (beispielsweise der Weltbank und des „Prototype Carbon Fund“ so-
wie anderer multilateraler Finanzinstitute, etwa der Europäischen Investi-
tionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)
begründen konkret und aufgrund welcher Sachverhalte die in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundes-
tagsdrucksache 14/6833) diesbezüglich bekundete „positive“ Einschätzung?

7. Bedeutet die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
seitens der Bundesregierung vorgenommene „positive“ Bewertung dieser
Aktivitäten, dass die Bundesregierung keine qualitativen Unterschiede bei
den dort durchgeführten Projekten bzw. zwischen den Konzepten der ge-
nannten Organisationen erkennen kann?

8. Wenn nein: Wo sieht die Bundesregierung qualitative Unterschiede hinsicht-
lich der dort durchgeführten Projekte bzw. zwischen den Konzepten der
genannten Organisationen und welche Schlussfolgerungen zieht die Bun-
desregierung aus diesen Beobachtungen hinsichtlich ihrer eigenen klima-
politischen Bemühungen?

9. Welche Projekte wurden in der laufenden Legislaturperiode unter Betei-
ligung des Bundes im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
finanziert oder kofinanziert, die eine Verringerung von Treibhausgasemis-
sionen in Entwicklungs- oder Schwellenländern zum Ziel hatten bzw.
bewirkt haben, welche Projektträger, Organisationen, Investoren und
(Gast-)Länder waren bzw. sind daran beteiligt und welche Emissionsmin-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6980

derungen wurden hinsichtlich welcher Treibhausgase in jeweils welchem
Umfang erzielt bzw. stehen zu erwarten und welche Projekte dieser Art sind
für die Zukunft geplant?

Berlin, den 25. September 2001
Birgit Homburger
Marita Sehn
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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