BT-Drucksache 14/6963

Punktekatalog überarbeiten - Verkehrssünderkartei entrümpeln - Bonussystem ausbauen

Vom 25. September 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6963
14. Wahlperiode 25. 09. 2001

Antrag
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler,
Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und
der Fraktion der FDP

Punktekatalog überarbeiten – Verkehrssünderkartei entrümpeln –
Bonussystem ausbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das 50-jährige Jubiläum zum Anlass zu nehmen, alle in der Flensburger

Verkehrssünderkartei registrierten Verkehrssünder mit 3 und weniger Punk-
ten zu tilgen,

2. die Registrierungsfrist für Verkehrsdelikte mit bis zu 3 Punkten von 2 Jahren
auf 1 Jahr zu verkürzen,

3. das vorhandene Bonussystem bei freiwilliger Nachschulung auszubauen
und dabei Ersttätern die Gelegenheit zu verschaffen, bei Delikten bis zu
3 Punkten durch eine freiwillige Nachschulung den Eintrag ganz zu ver-
hindern und bei schwereren Delikten die Zahl der einzutragenden Punkte zu
reduzieren,

4. den Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog zu entrümpeln und so zu
überarbeiten, dass eine bessere Gewichtung nach der Unfallträchtigkeit der
Vergehen gewährleistet wird.

Berlin, den 24. September 2001
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Joachim Günther (Plauen)

Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke

Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 14/6963 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung
Die Durchsetzung von Verkehrsregeln im Straßenverkehr ist mit davon ab-
hängig, dass diese Regeln akzeptiert und die Bestrafung bei Übertreten dieser
Regeln anerkannt wird. Dazu trägt das Deutsche Straßenverkehrsrecht im
Wesentlichen mit seinem Verwarnungs-, Bußgeld- und Punktekatalog bei. Die
Verkehrsentwicklung, die Entwicklung des Unfallgeschehens und die mit dem
Bußgeld- und Punktekatalog verbundene Bürokratie machen Anpassungen und
Reformen nötig, um die Akzeptanz zu erhalten.
Die in der Flensburger Verkehrssünderkartei gespeicherten 7 Millionen Ver-
kehrssünder machen dies besonders deutlich. Nur ein kleiner Teil von ihnen
wird innerhalb der 2-jährigen Registrierungsfrist ein zweites Mal punkteträch-
tig auffällig und die Zahl der Kraftfahrer, die die Schwelle zur schriftlichen
Verwarnung überschreiten, steht in keinem vertretbaren Verhältnis zur Zahl der
registrierten „kleinen Verkehrssünder“.
Die eingeschlichene Registrierungsbürokratie muss abgebaut werden. Das kann
durch die vorgeschlagene Halbierung der Registrierungsfrist für kleinere
Delikte geschehen. Die „Filterfunktion“ der Verkehrssünderkartei, mit der
dauerhaft verhaltensauffällige Kraftfahrer erfasst werden, bleibt im Prinzip
erhalten, die große Zahl der registrierten „Einmaltäter“ mit kleinem Punkte-
konto wird erheblich reduziert.
Zugleich soll das Bonussystem im Falle freiwilliger Nachschulung ausgebaut
werden, um auch die erste Registrierung bei kleineren Delikten ganz zu ver-
hindern oder, bei schwereren Delikten, die Zahl der Punkte zu reduzieren. Das
bisherige Bonussystem hat sich bewährt und fördert die Bereitschaft der
Verkehrsteilnehmer, freiwillig über ihr Verhalten nachzudenken und sich zu
schulen.
Weiterhin ist seit längerer Zeit die Überarbeitung des Verwarnungs-, Bußgeld-
und Punktekatalogs überfällig, um die im Laufe der Zeit verschobene Gewich-
tung der Delikte auch im Hinblick auf die Bemessung der Bestrafung zu korri-
gieren. Dabei soll der Maßstab das tatsächliche Unfallgeschehen sein, sowohl
mit Blick auf die Schwere wie auch die Zahl der Unfälle.

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