BT-Drucksache 14/6951

Für eine beschäftigungsorientierte und aktivierende Sozialpolitik - Sozialhilfe und Arbeitsmarktpolitik grundlegend reformieren

Vom 25. September 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6951
14. Wahlperiode 25. 09. 2001

Antrag
der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel,
Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Marita Sehn, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Für eine beschäftigungsorientierte und aktivierende Sozialpolitik – Sozialhilfe
und Arbeitsmarktpolitik grundlegend reformieren

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Einerseits hat sich die – registrierte – Arbeitslosenzahl bei rd. 3,8 Millionen mit
steigender Tendenz verfestigt. Erstmals seit 1998 waren im August 2001 mehr
Menschen arbeitslos als imVergleichsmonat des Vorjahres. Nach Expertenschät-
zungen werden Ende des Jahres 2001 voraussichtlich wieder mehr als 4 Millio-
nen Menschen nicht eigenständig für ihr Auskommen sorgen können. Nach wie
vor sind rund ein Drittel, etwa 1,4Millionen Arbeitslose länger als 1 Jahr arbeits-
los. Von rd. 2,7 Millionen Sozialhilfeempfängern sind über 800 000 Menschen
grundsätzlich arbeitsfähig.
Andererseits werden insgesamt rd. 1,5 Millionen offene Stellen angeboten, von
denen etwa nur ein Drittel den Arbeitsämtern gemeldet sind. Die Statistik der
Bundesanstalt zeigt, dass von den gemeldeten offenen Stellen knapp die Hälfte
für Nichtfacharbeiter und Angestellte mit einfachen Tätigkeiten ausgeschrieben
waren. Rechnetman die Zahlen hoch, wurden im Jahr 2000mehr als 750 000 ein-
facher qualifizierte Arbeitskräfte gesucht. Darüber hinaus besteht ein enormes,
bislang ungenutztes Beschäftigungspotential auch und gerade für gering oder
niedrig Qualifizierte im Bereich der personen- und haushaltsbezogenen Dienst-
leistungen.
Angesichts dieser offensichtlichen Diskrepanz ist eine grundlegende Struktur-
reform der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik unabweisbar. Denn die Ursachen
der anhaltenden Arbeitslosigkeit sind im Wesentlichen struktureller, weniger
zyklischer Natur. Für die offensichtlichen Fehlanreize spielt die Sozialhilfe eine
zentrale Rolle, weil sie mit der Bestimmung des Mindesteinkommens bei Nicht-
erwerbstätigkeit implizit den Mindestlohn definiert: Sie stellt damit die Naht-
stelle zwischen dem Sozialsystem und demArbeitsmarkt dar.
Für die FDP gilt: Die Sozialhilfe muss so ausgestaltet werden, dass sie einerseits
den tatsächlich Bedürftigen ein Leben in Würde ermöglicht, andererseits aber
zugleich die Selbständigkeit aller Hilfeempfänger stärkt und den Leistungsmiss-
brauch vermeiden hilft. Bislang gibt das deutsche Sozialhilfesystem arbeitsfähi-
gen Sozialhilfeempfängern zu wenig Anreize, in das Erwerbsleben zurückzu-
kehren. Etwa ein niedriger qualifizierter Sozialhilfeempfänger mit Kindern hat
nicht nur keinen wirtschaftlichen Grund zu arbeiten, er hat auch keine Chance,

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eine geringfügige oder Teilzeitbeschäftigung zu finden, bei der er zumindest
dasselbe verdient wie in der Sozialhilfe. Es darf nicht sein, dass die subsidiäre
Hilfegewährung eine ,Kultur der Unselbständigkeit‘ hervorbringt. Entscheidend
muss der Anreiz sein, wieder in das Erwerbsleben zurückzukehren, weil nichts
einen Betroffenen mehr disqualifiziert als dauerhafte Erwerbslosigkeit.
Dabei ist das Gerechtigkeitsprinzip, für das die FDP seit langem in der Sozialpo-
litik eintritt: Keine Leistung ohne grundsätzliche Bereitschaft zur Gegen-
leistung in Deutschland noch deutlicher zur Geltung zu bringen. Ein solches
„Fördern und Fordern“ beinhaltet eine gegenseitige Verantwortung von öffent-
licher Hand und Transferempfängern. Wenn jemand gesund und arbeitsfähig ist
und keineKinder und pflegebedürftigeAngehörigen zu versorgen hat, dann ist es
ihm zuzumuten, dass er für das, was er erhält auch eine Gegenleistung erbringt.
Undwer dazu nicht bereit ist, obwohl er es kann, bei demmüssen die steuerfinan-
zierten Sozialleistungen des Staates mit den vorhandenen Sanktionsmöglich-
keiten straffer und stärker gekürzt werden. Eine grundlegende Sozialhilfereform
muss helfen, Streuverluste und Leistungsmissbrauch in unserem Sozialstaat
möglichst gering zu halten, denn die Schwarzarbeit steigt dramatisch. Eine
solche Reform muss darauf hinwirken, die Eigenverantwortung und das Soli-
daritätsprinzip, welches im Kern ein Gegenseitigkeitsprinzip ist, zu stärken.
Eine beschäftigungsorientierte Sozialpolitik, die sich vor allem auf die Gruppe
der geringer qualifizierten Arbeitnehmer und die Integration in den ersten Ar-
beitsmarkt konzentriert, erfordert eine ebenso konsequente wie differenzierte
Reform der gesamten Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
die Sozialhilfe und die Arbeitsmarktpolitik nach folgenden Maßgaben zu refor-
mieren:
Erstens müssen die Anreize in der Sozialhilfe, wieder in das Erwerbsleben zu-
rückzukehren, gestärkt werden. Warum lohnt es sich für viele der rund 800 000
arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger nicht, eine Arbeit anzunehmen? Gerade bei
niedrigem Einkommen ist der Lohnabstand zu gering: Während das durch-
schnittlich verfügbare Monatseinkommen – also nicht einmal die untere Lohn-
und Gehaltsgruppe – eines Paares mit einem Alleinverdiener und zwei Kindern
einschließlich Kindergeld 3 200 DM beträgt, liegt das Transfer-Einkommen
einer Sozialhilfefamilie mit 2 940 DM lediglich 260 DM darunter. Hinzu
kommt: Ein arbeitswilliger Sozialhilfeempfänger kann höchstens 275 DMmehr
im Monat verdienen, wenn er arbeitet als wenn er nichts tut. Jeder Zuverdienst
darüber hinaus wird ihm zu 100 %, also voll, auf die Sozialhilfe angerechnet.
Eine solche „Sozialhilfe-Falle“ begünstigt die Schwarzarbeit. Sie nimmt dem
Einzelnen mit zunehmender Verweildauer in der Arbeitslosigkeit jede Chance
undMotivation, jemals wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Nicht
zuletzt werden die öffentlichen Kassen von Bund, Ländern und Kommunen
durch diese Praxis schwer belastet. Dies ist weder im Interesse der arbeitsfähigen
Hilfeempfänger, die so zu einem Leben in Hilfsbedürftigkeit bestimmt werden,
noch im Interesse einer freiheitlichen Gesellschaft, die für die Eröffnung von
Chancen und Teilhabe steht.
Dies bedeutet: Es muss derjenige Hilfeempfänger, der eine Beschäftigung finden
kann und arbeiten will, finanziell deutlich besser gestellt werden als derjenige,
der sich nicht um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bemüht. Die
Freibeträge in der Sozialhilfe sind zu erhöhen und die Anrechnungssätze müssen
langsamer ansteigen. DieseMaßnahmen sind temporär einzuräumen, um zu ver-
hindern, dass Arbeitnehmer diskriminiert werden, die auch ohne Sozialhilfe be-
reit sind zu arbeiten. Schließlich muss der Eingangssteuersatz bereits 2002 auf
15 Prozent gesenkt werden. Ein detaillierter Vorschlag der Fraktion der FDP

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vom 9. Mai 2001 liegt hierzu vor (Bundestagsdrucksache 14/5982). Darüber hi-
naus sollte über rechtliche Voraussetzungen nachgedacht werden, um neu zu
schaffende und zu fördernde Arbeitsplätze außerhalb des derzeit gültigen Tarif-
systems zu ermöglichen.
Während die Sozialhilfe-Regelsätze für Kinder je nach Alter zwischen 275 und
495 DM liegen, beträgt der gesetzliche Kindergeldsatz 270 DM für das erste und
zweite Kind, für das dritte Kind 300 DM und ab dem vierten Kind 350 DM. Dies
verringert faktisch den Lohnabstand zwischen Familien mit Kindern, die Er-
werbseinkommen erzielen und Familien mit Kindern, die Sozialhilfe beziehen.
Um den Arbeitsanreiz fürMitglieder vonmehrköpfigen Familien zu steigern, er-
scheint es naheliegend, Kindergeld und Sozialhilfesätze für Kinder anzugleichen
– etwa durch einen Kindergeldzuschlag, ebenso den Mietzuschuss und das
Wohngeld.
Zweitens gibt es keine überzeugende Begründung dafür, warum es in Deutsch-
landmehrere steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen für einen Tatbestand, nämlich
den der Arbeitslosigkeit, gibt. Während die Sozialämter Sozialhilfe in Höhe von
rd. 40 Mrd. DM an rd. 2,8 Millionen Sozialhilfeempfänger leisten, zahlt der
Bund Arbeitslosenhilfe in Höhe von rd. 25 Mrd. DM an 1,5 Millionen Empfän-
ger. Allein die Verwaltung beider Sozialleistungen verbraucht jährlich
rd. 7 Mrd. DM. Die FDP fordert daher, die Arbeitslosenhilfe vollständig mit der
Sozialhilfe zu einem Systemmit einer Leistung, mit klaren Zuständigkeiten, ein-
gleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung zusammenzufassen. Bislang
werden die Kosten wie auf Verschiebebahnhöfen zwischen den Arbeitsämtern
und den Kommunen hin- und hergeschoben, das Verfahren ist ineffektiv, für den
Empfänger undurchsichtig und für den Steuerzahler zu teuer. Auch ist es für Be-
troffene unwürdig, zwei verschiedenen Behörden für den gleichen Zweck je-
weils ihre persönlichsten Daten offenbaren zu müssen.
Gleichzeitig muss mit dieser Reform ein dauerhafter föderaler Finanzausgleich
erfolgen: Die durch den Wegfall der Arbeitslosenhilfe sowie weiterer Personal-
kosten ersparten Leistungen muss der Bund den Kommunen einen – je nach
ihren Aufwendungen – jährlich im voraus festgelegten Betrag geben, so dass ein
Budgetsystem mit dem Anreiz zum sparsamen Haushalten geschaffen wird.
Dieser den Kommunen jährlich im voraus vomBund zu überweisende Pauschal-
betrag, sollte sich an den Bundesausgaben für die Arbeitslosenhilfe im letzten
Jahr vor der Reform richten. Städte und Gemeinden können nicht verbrauchte
Mittel, etwa weil sie besonders viele Menschen vermittelt haben, behalten.
Gleichzeitig müssen sie Unterdeckungen aus ihren Haushalten begleichen. Ein
detaillierter Vorschlag der Fraktion der FDP für eine sinnvolle Zusammenlegung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vom 9. Mai 2001 liegt ebenfalls vor (Bun-
destagsdrucksache 14/5983).
Drittens muss eine solche materiellrechtliche Zusammenlegung von einer orga-
nisatorischen Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und den Trägern der Sozial-
hilfe begleitet werden, wie sie in manchen kommunalen Initiativen bereits Praxis
ist: um dieVermittlung in den erstenArbeitsmarkt zu verbessern, Doppelarbeiten
zu vermeiden, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die damit gewonne-
nen Spielräume noch mehr für Beratung und Vermittlung einzusetzen. Insbeson-
dere die Bildung einer gemeinsamen Anlaufstelle für Arbeitslose und Sozial-
hilfeempfänger, ‚One-Stop-Career-Centers‘, gewährleistet, dass Beratung,
gezieltere Unterstützung, medizinische Dienste, individuelle Kontaktanbahnung
mit Unternehmen, Computertraining sowie begleitende Qualifizierung bei der
Arbeitssuche mit dem gebündelten Personal des sozialen Sicherungssystems,
unterstützt von Sozialarbeitern und Psychologen und unter Einbeziehung von
privaten Job-Vermittlern sowie Zeitarbeit, in einem Haus stattfinden kann: Dies
bedeutet konkret, dass der Ansatz des Gesetzes zur Verbesserung der Zusam-
menarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe vom November 2000
flächendeckend angewendet und ausgebaut werden muss.

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Viertens muss das GerechtigkeitsprinzipKeine Leistung ohne grundsätzliche
Bereitschaft zur Gegenleistung deutlicher zur Geltung gebracht werden. Be-
reits nach geltendem Recht kann dem Sozialhilfeempfänger der Leistungsan-
spruch um 25 % gekürzt werden, wenn er eine zumutbare Arbeit nicht annimmt
bzw. sein Anspruch kann bei weiteren Verstößen auch ganz entfallen (§§ 18 bis
20, 25 BSHG). In der Praxis erwiesen sich diese Sanktionsmechanismen aller-
dings bislang als wenig effektiv und sehr aufwendig, diese auch ,gerichtsfest‘ zu
gestalten. Zur Feststellung der Sachlage bedarf es im Einzelfall erheblichen Prü-
fungsaufwandes. Die Ämter machen daher bei der Durchführung der vorhande-
nen Sanktionsmöglichkeiten nur zurückhaltend Gebrauch.
Hier fordert die FDP: Die vorhandenen Sanktionsmechanismen müssen in Zu-
kunft straffer und stärker angewandt werden. Während bisher die Beweislast,
dass ein Sozialhilfeempfänger entgegen seiner Behauptung arbeitsfähig ist, nach
der Rechtsprechung beim Sozialamt liegt, muss hier gelten: Es muss der Sozial-
hilfeempfänger darlegen, dass er nicht selber seinen Lebensunterhalt bestreiten
kann, wenn und weil er vom Staat und damit vom Steuerzahler Hilfe will.
Nur bei einem solchen Nachweis eigener Bemühungen zur Aufnahme von Ar-
beit besteht der Anspruch auf das so genannte sozio-kulturelle Existenzmini-
mum, also den Leistungen, die über das materielle Existenzminimum hinaus für
die Eingliederung des Bedürftigen in die Gesellschaft erforderlich sind. Ansons-
ten erfolgt eine Kürzung auf das materielle Existenzminimum, also den die Exis-
tenz sichernden Leistungen wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung und Hausrat,
§ 12 BHSG.
Schließlich sollte, da in einzelnen Kommunen mehr als drei Viertel der Alleiner-
ziehenden statt vom Vater des Kindes Unterhalt vom Jugendamt bekommen, die
Unterhaltseintreibung verschärft werden.
Fünftens muss imArbeitsförderungsrecht die Anspruchsdauer des Arbeitslosen-
geldes wieder auf 12 Monate justiert werden. Während sie 1983 einheitlich
12 Monate betrug, beträgt sie heute je nach Versicherungsdauer und Lebensalter
6 bis zu 32Monaten, § 127 Abs. 2 SGB III. Eine solche Daueralimentation, häu-
fig als Brücke in die Frühverrentung genutzt, ist nicht nur geeignet, dem Einzel-
nen mit zunehmender Verweildauer die Motivation zu nehmen, jemals wieder
auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sie wird auch der Bewältigung des
Strukturwandels auf dem Arbeitsmarkt nicht gerecht. Im Durchschnitt findet ein
Arbeitsloser nach 8 Monaten wieder Arbeit. Auch bei einer Rückkehr zur An-
spruchsdauer von 12 Monaten hat der Arbeitslose genügend Zeit, sich neu zu
orientieren.
Während sich Arbeitslosengeldbezieher bis 1999 alle drei Monate persönlich
beim Arbeitsamt melden mussten, wurde die Quartalsmeldepflicht in dieser
Legislaturperiode abgeschafft. Diese Pflicht gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 3 a. F.
SGB III muss wieder eingeführt werden. Jeder Arbeitslose sollte verpflichtet
sein, mit seinemArbeitsamt laufenden Kontakt zu halten, denn nur so wird seine
intensive und effektive Vermittlung und Betreuung durch das Arbeitsamt ge-
währleistet und kann die Pflicht des Arbeitslosen nachgeprüft werden, sich nach-
weislich auch selbst um eine Arbeit zu bemühen.
Sechstens sind arbeitsmarktpolitischeMaßnahmen dringend auf Umfang,Wirk-
samkeit und Effizienz zu überprüfen, denn Arbeitsmarktpolitik ist nur dann
effektiv und effizient, wenn es ihr gelingt, mit möglichst geringemMitteleinsatz
Arbeitslosigkeit zu vermeiden odermöglichst rasch zu beenden. Die Instrumente
der aktiven Arbeitsmarktpolitik müssen darauf ausgerichtet sein, Arbeitslose
wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Es lohnt sich zu prüfen, ob nicht
zumindest ein Teil der enormen Mittel, die der Bund, die Länder und die Kom-
munen aufwenden, nicht sinnvoller eingesetzt werden könnte. Dies gilt insbe-
sondere für die mit rd. 15Mrd. DM geförderten beruflichenWeiterbildungsmaß-

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nahmen (§ 77 SGB III) wie für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM;
§ 260 SGB III) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM; § 272 SGB III), ge-
fördert mit rd. 12 Mrd. DM (Jahr 2000). Hierzu liegt ein detaillierter Antrag der
Fraktion der FDP vom 4. Juli 2001 vor (Bundestagsdrucksache 14/6621).

Berlin, den 24. September 2001
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dirk Niebel
Dr. Heinrich L. Kolb
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Marita Sehn
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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