BT-Drucksache 14/6941

Gewährleistung des steuerfreien Existenzmininums von Kindern

Vom 21. September 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6941
14. Wahlperiode 21. 09. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Gewährleistung des steuerfreien Existenzminimums von Kindern

Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind seit 1999 deutlich stärker gestie-
gen als erwartet. Trotzdem wurde der Kinderfreibetrag im Jahr 2001 nicht
erhöht. Daher ist zweifelhaft, ob der Betrag von 6 912 DM ausreicht, um den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, wonach das steuer-
freie Existenzminimum grundsätzlich so zu bemessen ist, dass es in möglichst
allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt, kein Steuerpflichtiger
also infolge einer Besteuerung seines Einkommens darauf verwiesen wird, sei-
nen existenznotwendigen Bedarf durch Inanspruchnahme von Staatsleistungen
zu decken.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch werden im Jahresdurchschnitt 2001 in den einzelnen Bundes-

ländern die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundes-
sozialhilfegesetz sein?

2. Inwieweit weicht der im Dritten Bericht über die Höhe des Existenzmini-
mums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 (Bundestagsdrucksache
14/1926) angenommene durchschnittliche Regelsatz von dem tatsächlichen
durchschnittlichen Regelsatz in den alten Bundesländern ab?

3. Wie entwickelte sich in den Jahren 1999 und 2000 der Preisindex für die
Lebenshaltung aller privaten Haushalte, gegliedert nach den Verwendungs-
zwecken (Classification of individual consumption by purpose-Verbraucher-
preisindex/COICOP-VPI):
– Strom, Gas und andere Brennstoffe (Nr. 045 COICOP-VPI)
– Strom (Nr. 0451 COICOP-VPI)
– Gas (Nr. 0452 COICOP-VPI)
– flüssige Brennstoffe (leichtes Heizöl) (Nr. 0453 COICOP-VPI)
– feste Brennstoffe (Nr. 0454 COICOP-VPI)
– Zentralheizung, Fernwärme u. a. (Nr. 0455 COICOP-VPI)?

4. Wie entwickelte sich seit Januar 2001 der Preisindex für die in Frage 3 ge-
nannten Verwendungen (Angaben bitte monatlich)?

5. Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung der Preisindex für die
in Frage 3 genannten Verwendungen im Durchschnitt der Jahre 2001 und
2002 entwickeln?
6. Wie hoch waren im Hinblick auf den Dritten Bericht über die Höhe des
Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 (Bundes-
tagsdrucksache 14/1926) im Jahr 1999 die Heizkosten von Alleinstehenden
und von Ehepaaren?
Welche Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1993 und
welche Preisentwicklung liegen diesen für 1999 berechneten Heizkosten
zugrunde?

7. Welche Preisentwicklung im Zeitraum 2000/2001 wurde bei der Berech-
nung der Heizkosten von Alleinstehenden und Ehepaaren unterstellt?

8. Welcher Verbrauch von Strom, Erdgas (in kWh) und leichtem Heizöl (in l)
ist nach Auffassung der Bundesregierung durch die für 2001 ermittelten
Heizkosten abgedeckt?

9. Wie hoch ist der regelsatzrelevante Energieverbrauch von Alleinlebenden,
eines Zwei-Personen-Haushalts und eines Drei-Personen-Haushalts mit
einem Kind im Rahmen der Bundessozialhilfe?

10. Wie hoch waren 1999 in den alten Bundesländern die durchschnittlichen
Quadratmetermieten für Wohnungen von Haushalten mit Tabellenwohn-
geld (Angaben bitte gesondert für Wohnungen unter 40 m2 und von 40 bis
unter 60 m2 mit sonstiger Ausstattung)?

11. Inwieweit wurden bei der Fortschreibung der Mieten für den Zeitraum
1999 bis 2001 im Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen
und Kindern für das Jahr 2001 die aus der Reform des Wohngeldes zu
erwartende Erhöhung der berücksichtigungsfähigen Quadratmetermieten
einbezogen?

Berlin, den 17. September 2001
Dr. Barbara Höll
Roland Claus und Fraktion

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