BT-Drucksache 14/6865

Preiserhöhungen im Zuge der Euro-Umstellung

Vom 4. September 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6865

14. Wahlperiode

04. 09. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Preiserhöhungen im Zuge der Euro-Umstellung

Zum 1. Januar 2002 wird der Euro als Bargeld eingeführt. In diesem Zusammen-
hang hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2000 die Absicht geäußert, dass
„in enger Zusammenarbeit mit den Verbraucherverbänden … die Umstellung für
die Verbraucher so kostengünstig und transparent wir möglich“ gestaltet werden
soll (Vierter Bericht des Arbeitsstabes Wirtschafts- und Währungsunion vom
5. Juli 2000). Auf gesetzliche Regelungen, die verbraucherfreundliche Rahmen-
bedingungen, wie z. B. ein Verbot von umstellungbedingten Preiserhöhungen
und die Pflicht zur Entgegennahme von DM-Bargeld nach dem 1. Januar 2002
(modifizierte Stichtagsregelung), schaffen könnten, wurde verzichtet. Vielmehr
existiert eine freiwillige Selbstverpflichtung des Hauptverbandes des Deutschen
Einzelhandels (HDE), die die Unternehmen u. a. zu Preisstabilität, korrekter
Umrechnung und Rundung in Euro, stufenweiser doppelter Preisauszeichnung
und Mitarbeitervorbereitung verpflichtet.
Allerdings zeichnet sich, nach Einschätzung der Verbraucherverbände, ab, dass
die freiwillige Selbstverpflichtung des HDE unterschiedlich umgesetzt wird
und bei kleinen und mittleren Unternehmen noch bis vor kurzem ein großer
Planungsrückstand zu konstatieren war. Weitere Mängel zeigten sich auch in
Bezug auf die Dokumentationspflichten im Rahmen der HDE-Empfehlung. So
sollten die der Selbstverpflichtung angeschlossenen Unternehmen regional auf-
gelistet und den Verbraucherverbänden bekannt gemacht werden. Diese Forde-
rung war noch bis vor einigen Monaten in weiten Teilen nicht umgesetzt wor-
den. Dies lässt an der Wirksamkeit von freiwilligen Selbstverpflichtungen
zweifeln.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Ländern des Euro-Raumes existieren nach Kenntnis der Bundes-

regierung gesetzliche Regelungen, die eine verbraucherfreundliche Euro-
Bargeldumstellung, wie z. B. durch das Verbot von Preiserhöhungen oder
Berechnung von Kosten für den Bargeldtausch durch Kreditinstitute etc.,
garantieren (bitte Maßnahmen und betreffende Länder einzeln auflisten)?

2. Hält die Bundesregierung es für ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die
Euro-Bargeldumstellung zum 1. Januar 2002 für die Verbraucherinnen und
Verbraucher kostenlos bis kostengünstig sowie transparent verläuft?

3. Wenn ja, welche Maßnahmen unternahm bzw. unternimmt die Bundesregie-
rung zur Erreichung dieses Ziels?

4. Wie lautet der konkrete Inhalt der Selbstverpflichtung des HDE?
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5. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verbraucherinnen und Verbraucher
zu ihrem Schutz sowohl über den Inhalt der Selbstverpflichtung als auch
über die angeschlossenen Unternehmen zu informieren bzw. hat sie dies
bereits realisiert (wenn nein, warum nicht)?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, inwieweit und in welcher Quali-
tät die Selbstverpflichtung des HDE bis zum 31. August 2001 umgesetzt
wurde?

7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche konkreten Defizite bei
der Umsetzung der Selbstverpflichtung des HDE bisher aufgetreten sind
sowie welche Unternehmen dies betrifft?

8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob, inwieweit und bei welchen
Unternehmen im Zuge der bisher stattgefundenen Euro-Umrechnung Preis-
erhöhungen festzustellen waren?

9. Wenn Frage 8 mit Nein beantwortet wird, beabsichtigt die Bundesregie-
rung sich darüber Kenntnis zu verschaffen und die Ergebnisse sowohl dem
Deutschen Bundestag als auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfü-
gung zu stellen (wenn nein, warum nicht)?

10. Beabsichtigt die Bundesregierung, im ersten Halbjahr des Jahres 2002 der
Öffentlichkeit Erkenntnisse darüber vorzustellen, ob die Euro-Bargeldum-
stellung für die Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos bzw. kosten-
günstig sowie transparent umgesetzt wurde?

Berlin, den 27. August 2001

Dr. Barbara Höll
Roland Claus und Fraktion

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