BT-Drucksache 14/6835

zu dem Antrag der Bundesregierung -14/6830- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen Gruppen freiwillig abgegeben werden

Vom 29. August 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6835
14. Wahlperiode 29. 08. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 14/6830 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz
auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen,
die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben
werden

A. Problem
Die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat mit
Schreiben ihres Präsidenten Boris Trajkovski vom 14. Juni 2001 an den NATO-
Generalsekretär um die Entsendung von Streitkräften des Bündnisses zur
Unterstützung bei der Entwaffnung von ethnisch albanischen bewaffneten
Gruppen gebeten. Die NATO entwickelte daraufhin den Operationsplan 10416
„Essential Harvest“, der am 29. Juni 2001 vom NATO-Rat abschließend gebil-
ligt wurde.
Der Einsatz der NATO steht im Einklang mit der Charta der Vereinten Natio-
nen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 13. August 2001 den Ab-
schluss des politischen Rahmenabkommens in Skopje und die Unterstützung
der Implementierung durch die NATO begrüßt.
Mit ihrer Beteiligung an der NATO-Operation „Essential Harvest“ handeln die
deutschen Streitkräfte im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegen-
seitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 Grundgesetz.
Die Operation unterstützt die internationale Gemeinschaft bei ihren politischen
Anstrengungen zur friedlichen Beilegung des innermazedonischen Konflikts
und damit zur Stabilisierung der Balkanregion. Ziel der Operation ist das Ein-
sammeln und Zerstören der Waffen, die ethnisch albanische bewaffnete Grup-
pen auf dem Gebiet Mazedoniens freiwillig abgeben. Die zu diesem Zweck ein-
gesetzte „Task Force Harvest“ wird keine Gewalt anwenden, um die Abgabe
der Waffen zu erzwingen.
Die Operation ist von der Herstellung der Einsatzbereitschaft bis zur Rückver-
legung der „Task Force Harvest“ für 30 Tage geplant. Sie kann nur aufgrund
eines erneuten Beschlusses des NATO-Rats verlängert werden. Für die Operation
werden bis zu 500 Soldaten der Bundeswehr mit entsprechender Ausrüstung
eingesetzt.

Drucksache 14/6835 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung
Annahme des Antrags auf Drucksache 14/6830.
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, der Mehrheit
der CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen zwei
Stimmen aus der Fraktion der CDU/CSU bei einer Enthaltung aus der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimme der Fraktion der PDS gefasst

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den 30-Tage-Einsatz in Mazedonien
werden bis zu 135 Mio. DM betragen, davon bis zu 120 Mio. DM notwendige
Einmal-Ausgaben. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Einzelplan 14
Kapitel 03 Titelgruppe 08 (Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang
mit internationalen humanitären und sonstigen Einsätzen) nicht veranschlagt.
Dem Einzelplan 14 werden deshalb diese Haushaltsmittel im Jahre 2001 zu-
sätzlich zur Verfügung gestellt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6835

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/6830 anzunehmen.

Berlin, den 29. August 2001

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Drucksache 14/6835 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Karl Lamers,
Dr. Helmut Lippelt, Ulrich Irmer und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 14/6830 in seiner 184. Sitzung am 29. August
2001 beraten.
Der Antrag auf Drucksache 14/6830 wurde an den Auswär-
tigen Ausschuss federführend, an den Rechtsausschuss, den
Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union sowie an den
Haushaltsauschuss zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
14/6830 in seiner 95. Sitzung am 29. August 2001 beraten.
Er beschließt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die
Stimme der Vertreterin der Fraktion der PDS, keine verfas-
sungsrechtlichen oder rechtsförmlichen Bedenken gegen
den Antrag zu erheben.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
14/6830 in seiner 81. Sitzung am 29. August 2001 beraten
und mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktion der F.D.P. gegen sechs Stimmen und vier
Enthaltungen der Fraktion der CDU/CSU und gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS dem federführenden Aus-
wärtigen Ausschuss empfohlen, dem Antrag auf Drucksache
14/6830 in der aus der dem Haushaltsausschuss vorliegen-
den Tischvorlage geänderten Fassung des Kostenrahmens,
der für die notwendigen Einmal-Ausgaben des Einsatzes
jetzt bis zu 148,1 Mio. DM vorsieht, zuzustimmen. Der
Haushaltsausschuss geht dabei davon aus, dass die Bundes-
regierung bis zur 2. Beratung im Plenum den geänderten
Kostenrahmen in Form eines modifizierten Kabinettsbe-
schlusses vorlegt.
DerVerteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
14/6830 in seiner 79. Sitzung am 29. August 2001 beraten.
Er empfiehlt dem federführenden Auswärtigen Ausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und F.D.P. sowie mit neun Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS und fünf Nein-Stimmen der Fraktion der CDU/CSU,
dem Antrag mit der Empfehlung zuzustimmen, die in der
Begründung des Antrags der Bundesregierung auf Seite 5
Ziffer 11 genannten Zahlen von 135 Mio. DM auf
163,1 Mio. DM und von 120 Mio. DM auf 148,1 Mio. DM
zu ändern. Die Bundesregierung möge dazu in der 2. Lesung
des Antrags im Plenum des Deutschen Bundestages eine ent-
sprechende Erklärung abgeben.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 14/6830 in seiner
67. Sitzung am 29. August 2001 beraten. Er empfiehlt dem
federführenden Auswärtigen Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimme der Fraktion der
PDS die Annahme des Antrags.
Außerdem empfiehlt er mit der Mehrheit der Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen zwei Stimmen aus der Fraktion der SPD
und der Stimme der Fraktion der PDS folgende Punkte:
Die Bundesregierung wird gebeten, im Rahmen der weite-
ren Beratungen darauf zu dringen,
– dass bei Überfällen auf schutzlose Zivilpersonen diesen

der gebotene Schutz im Rahmen des Rechts auf bewaff-
nete Nothilfe nicht versagt wird,

– dass durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen
wird, dass die Sicherheit der Zivilbevölkerung, ins-
besondere auch der zurückkehrenden Flüchtlinge, nach
Beendigung des NATO-Mandats gewährleistet bleibt.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 14/6830 in
seiner Sitzung am 29. August 2001 beraten. Er empfiehlt
dem federführenden Auswärtigen Ausschuss Zustimmung
mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Mehrheit der
Fraktion der CDU/CSU, der Mehrheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Mehrheit der Fraktion
der F.D.P. gegen drei Ablehnungen der Fraktion der CDU/
CSU, je einer Ablehnung der Fraktionen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und F.D.P. und der Ablehnung der Fraktion
der PDS sowie mehrerer Enthaltungen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 76. Sitzung am 29. August 2001
den Antrag auf Drucksache 14/6830 beraten. Er empfiehlt
dem federführenden Auswärtigen Ausschuss mit fünfzehn
Stimmen gegen eine Stimme der Fraktion der SPD, mit zehn
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, mit zwei Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen zwei Stim-
men der Fraktion der PDS bei Abwesenheit der Fraktion der
F.D.P. Zustimmung.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 75. Sitzung am
29. August 2001 den Antrag auf Drucksache 14/6830 bera-
ten. Er empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktio-
nen der SPD, der Mehrheit der Fraktionen CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen zwei Stim-
men aus der Fraktion der CDU/CSU, bei einer Enthaltung
aus der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimme der Frak-
tion der PDS, dem Antrag zuzustimmen, wobei er sich die
Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zu Eigen macht, wonach die Bundesregie-
rung gebeten wird, im Rahmen der weiteren Beratungen
darauf zu dringen,
– dass bei Überfällen auf schutzlose Zivilpersonen diesen

der gebotene Schutz im Rahmen des Rechts auf bewaff-
nete Nothilfe nicht versagt wird,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/6835

– dass durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen
wird, dass die Sicherheit der Zivilbevölkerung, insbe-
sondere auch der zurückkehrenden Flüchtlinge, nach Be-
endigung des NATO-Mandats gewährleistet bleibt.

Der Auswärtige Ausschuss hat weiterhin zustimmend die
Erklärung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen,
dass die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den 30-Tage-
Einsatz in Mazedonien gegenüber den im Antrag der Bun-

desregierung enthaltenen Angaben bis zu 163,1 Mio. DM,
davon bis zu 148,1 Mio. DM notwendige Einmal-Ausgaben,
betragen. Zustimmend hat der Auswärtige Ausschuss ferner
die Erklärung der Bundesregierung zur Kenntnis genom-
men, dass über die Kosten des Einsatzes hinaus zur mittel-
und langfristigen Vorsorge für Auslandseinsätze der Bun-
deswehr die Verbesserung des Minenschutzes des Marders
zeitlich vorgezogen wird und frühestmöglich im Jahr 2002
beginnen soll.

Berlin, den 29. August 2001
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

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