BT-Drucksache 14/678

Chancen der Gentechnik als Schlüsseltechologie des 21. Jahrhunderts

Vom 25. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/678 vom 25.03.1999

Große Anfrage der Fraktion der F.D.P Chancen der Gentechnik als
Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts =

25.03.1999 - 678

14/678

Große Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Ulrike Flach, Hildebrecht Braun
(Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Gisela
Frick, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr.
Wolfgang Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr.
Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr.
Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Klaus Kinkel,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Jürgen
W. Möllemann, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Dr.
Edzard Schmidt-Jortzig,
Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-
Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der F.D.P
Chancen der Gentechnik als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts

Bio- und Gentechnik sind Schlüsseitechnologien des 21. Jahrhunderts.
Die langfristige Sicherung der Welternährung und der Schutz der Umwelt
können nur mit diesen Zukunftstechnologien gelingen. Vor dem
Hintergrund von rund 800 Millionen hungernden Menschen auf der Erde und
einer weiterhin rasanten Zunahme der Weltbevölkerung sind die
effiziente Nutzung und Erforschung der genetischen Ressourcen der Erde
zwingend erforderlich.
Mit Hilfe der Gentechnologie wurden neue Medikamente, Impfstoffe und
Diagnostika entwickelt, die heute bereits weltweit eingesetzt werden.
Außerdem wird diese Technik genutzt, um unheilbare Krankheiten zu
erforschen und neue Therapien zu entwickeln. Daher ist die Akzeptanz
der sogenannten "Roten Gentechnologie" -- also der medizinischen
Gentechnologie -- in der Bevölkerung besonders hoch. Wenngleich sich
die Anwendung gentechnischer Verfahren in der Vergangenheit
hauptsächlich auf den medizinischen Bereich konzentriert hat, gewinnt
die Nutzung moderner biotechnologischer Verfahren zunehmend, auch im
Landwirtschafts- und Lebensmittel- sowie im Umweltsektor, an Bedeutung.
Die entwickelten Länder, insbesondere die Mitgliedstaaten der EU und
die USA, übernehmen dabei eine Vorreiterrolle. Sie sind es, die im
Rahmen ihrer internationalen Verantwortung für die Sicherung der
Welternährung sich verstärkt für die Weiterentwicklung und Anwendung
dieser Technologien einsetzen sollten. Denn die Vorteile dieser
sogenannten "Grünen Gentechnologie" werden immer noch von großen Teilen
der Bevölkerung angezweifelt. Der Nutzen von maßgeschneiderten biogenen
Rohstoffen ist nach wie vor für viele Menschen Zukunftsmusik. Bereits
heute wachsen weltweit auf etwa 30 Millionen ha Anbaufläche
gentechnisch verbesserte Nutzpflanzensorten. Durch die Nutzung von
gentechnisch veränderten Pflanzen wie Soja und Mais kann bereits heute
der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringert werden.
Außerdem bieten die gentechnische Forschung und das entsprechend breite
Anwendungsfeld neue Chancen für zukunftssichere Arbeitsplätze.
Diese Möglichkeiten für die Entstehung hochqualifizierter Arbeitsplätze
in Deutschland gilt es mutig zu ergreifen. Entscheidend ist, zuerst die
Chancen dieser neuen Schlüsseitechnologien zu sehen. Mögliche Risiken
sind zu erforschen und zu bewerten. In Deutschland ist die begleitende
Sicherheitsforschung bei der Gentechnik beispiellos. Damit deutsche
Unternehmer und Forscher im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig
bleiben, dürfen sie auch zukünftig nicht unnötig und über Gebühr durch
bürokratische Regulierungen behindert werden.
Im Koalitionsvertrag wurde die Bewertung der Risiken der Gen- und
Biotechnologie in den Vordergrund gerückt. SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sehen nicht zuerst die großen Chancen, sondern vor allem die
Risiken. Dadurch droht der Wirtschaftsstandort Deutschland den mühsam
wiedererlangten Anschluß an die internationale Entwicklung in diesem
Bereich erneut zu verlieren. Mit Hilfe dieser Schlüsseltechnologien
können bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze
geschaffen werden. Gen- und Biotechnologie haben ein hohes Potential
für die Entstehung zukünftiger Arbeitsplätze und Unternehmen. Die
Bundesregierung darf keinesfalls durch eine Überbetonung der zweifellos
notwendigen Sicherheitsforschung die bestehenden 40 000 Arbeitsplätze
in der Gen- und Biotechnologie gefährden und die Entstehung neuer
Arbeitsplätze behindern.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der Gen- und
Biotechnologie bei?
2. Sieht die Bundesregierung in diesen Technologien zukünftige
Schlüsseltechnologien?
3. Welches Entwicklungspotential mißt die Bundesregierung diesen
Technologien für den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren bei?
4. In welchem Rahmen und an welcher Stelle beabsichtigt die
Bundesregierung in den kommenden Haushalten Umschichtungen zugunsten
oder zuungunsten der Gen- und Biotechnologie vorzunehmen?
5. Beabsichtigt die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
gemeinsam mit ihren Länderkollegen neue Studien- und Ausbildungsgänge
in diesen Bereichen an Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen
Einrichtungen aufzubauen?
6. Wie viele Unternehmen der Gen- und Biotechnologie arbeiten nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche Umsätze
erzielen diese Unternehmen jährlich?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung die erfolgreiche Arbeit ihrer
Vorgängerin bei der "Bioregio-Initiative" fortzuführen oder
weiterzuentwickeln?
8. Hält die Bundesregierung es für richtig, daß die Vorteile der
Gentechnik zum Wohle von Landwirtschaft und Umwelt genutzt werden und
entsprechende Forschungsmittel insbesondere im Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitgestellt werden?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen zu Verschärfungen bei
gen- und biotechnologischen Gesetzen, z. B. im Gentechnikgesetz,
Medizinproduktegesetz und Arzneimittelgesetz oder beim Haftungs- und
Schadensersatzrecht?
10. Wenn ja, welche Verschärfungen sind in welchen Gesetzen
vorgesehen?
11. Welche öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, wie z. B. Broschüren,
plant die Bundesregierung zur Unterstützung dieser
Schlüsseltechnologien?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vergangenheit
eingetretenen mutwilligen Zerstörungen von Versuchsfeldern, die
insbesondere der Sicherheitsbewertung von gentechnisch veränderten
Pflanzen dienen sollen?
13. Liegen der Bundesregierung Zahlen über die daraus entstandenen
wirtschaftlichen Schäden vor?
14. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die
Zerstörungen dieser Versuchsfelder bereits zur Abwanderung von
Unternehmen ins benachbarte Ausland geführt haben?
15. Was will die Bundesregierung gegen derartige Zerstörungen
zukünftig unternehmen?
16. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser
wirtschaftlichen Schäden die Auffassung, daß derartige Zerstörungen von
Abgeordneten aller Fraktionen verurteilt und keinesfalls unterstützt
werden sollten?
17. Teilt die Bundesregierung das Ziel der EU-Richtlinie 90/219/EWG,
eine Entbürokratisierung und Deregulierung der Zulassungsverfahren bei
gentechnisch veränderten Produkten zu erreichen?
18. Gelten diese Prinzipien auch für die Richtlinie 90/220/EWG?
19. Wenn ja, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, das
Genehmigungsverfahren zur Freisetzung und Inverkehrbringung rechtlich
einfacher, administrativ überschaubarer und zeitlich berechenbarer zu
gestalten?
20. Wirkt die Bundesregierung im Rahmen der Überarbeitung der
Richtlinie 90/220/EWG der EU darauf hin, Freisetzungen transgener
Pflanzen rechtlich und technisch zu erleichtern, oder plant die
Bundesregierung eine Verschärfung der Freisetzungsrichtlinie?
21. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Zulassungsanträge für
gentechnisch veränderte Nutzpflanzen in Europa zur Entscheidung
anstehen und seit wann?
22. Was wird die Bundesregierung tun, um Verzögerungen (Blockaden) in
der europäischen Zulassungspraxis durch bürokratische und politische
Hindernisse abzubauen?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß es in den
einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren zur Zulassung
von gentechnisch veränderten Pflanzen gibt?
24. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die
unterschiedlichen Auffassungen in den einzelnen Mitgliedstaaten auf
eine einheitliche Linie zu bringen?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem, daß die EU-
Gesetzgebung bzw. die Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht
mit den Beschlüssen der WTO konform sind?
26. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß solche
unterschiedlichen Regelungen zunehmend zu Konflikten im Welthandel
führen können?
27. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um für
Unternehmen in Deutschland eine mit dem europäischen und
außereuropäischen Ausland vergleichbare Wettbewerbssituation zu
schaffen?
28. Sind der Bundesregierung Prognosen bekannt, wie sich die
Anbaufläche von gentechnisch veränderten Pflanzen in den nächsten
Jahren weiter entwickeln wird?
Welche Form der Landwirtschaft und welche Bundesländer werden am
stärksten profitieren?
29. In welchen Ländern findet nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit der größte Forschungsboom in der Genomforschung bei Pflanzen
statt?
30. In welchen Ländern finden derzeit die größten Investitionen für
die Entwicklung von Produkten der "Grünen Gentechnik" statt?
31. Welche Brücken will die Bundesregierung Kritikern bauen, um dem
berechtigten Anspruch von Verbraucherorganisationen nach Transparenz
und Sicherheit gerecht zu werden und trotzdem keine Zeit mehr zu
verlieren, den Anschluß an den Stand der Technik und die
wirtschaftliche Nutzung in Europa und Deutschland zu halten?
32. Für wie hoch hält die Bundesregierung die Gefahr, daß durch
zeitliche Verzögerungen die technische Weiterentwicklung und die
wirtschaftliche Nutzung der Biotechnologie an Deutschland vorbeigehen
wird -- ähnlich wie bei der Weiterentwicklung der Magnetschwebetechnik?
33. Wie glaubt die Bundesregierung, den Vorsprung der USA wieder
einholen zu können, oder hält sie dies am Forschungs- und
Wirtschaftsstandort Deutschland für weniger wichtig?
34. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der EU seit 1997 ein Mais
zum Anbau und zur Nutzung als Futter- und Lebensmittel zugelassen ist,
der mit Hilfe der Gentechnik in die Lage versetzt wurde, sich selbst
gegen Raupenfraß zu schützen?
35. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in
welchen Größenordnungen dieser seit 1996 in den USA angebaute Mais als
Rohstoff in die Weiterverarbeitung von Lebens- und Futtermitteln und in
die internationalen Handelsströme Eingang gefunden hat?
36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich der seit 1998
auch in Spanien, Frankreich und Deutschland bereits in geringem Umfang
angebaute Mais hinsichtlich Nahrungs- und Futterwert nicht anders
verhält als vergleichbare Sorten ohne die gentechnische Veränderung?
37. Ist die Bundesregierung bereit, sich bei ihren Entscheidungen in
erster Linie auf das fachliche Urteil der Zulassungsgremien in ihren
eigenen Bundesbehörden und auf die Hochschulen auf Basis ihrer
international verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu stützen?
38. Was wird die Bundesregierung künftig gegen die Behinderungen
rechtlich und wissenschaftlich abgesicherter Forschungsprojekte
unternehmen?
39. Mit welchem Konzept will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene
dafür einsetzen, der Gentechnik in der Landwirtschaft zu mehr Akzeptanz
und zum wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen?
40. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen Bildung,
Innovationsbereitschaft und zukünftiger Wirtschaftskraft unserer
Gesellschaft?
41. Verfügt die Bundesregierung über einen aktuellen Überblick
sämtlicher Studien und Projekte in Deutschland, die von Bundes- und
Länderministerien zur Gentechnologie im Bereich Landwirtschaft
ausgeschrieben sind?
42. Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, ob dies primär
sicherheitsbetonte Begleitforschungsvorhaben sind, oder wird auch über
den Nutzen gentechnisch veränderter Pflanzen für die Umwelt, den
Verbraucher und die Landwirtschaft mit Bundesmitteln geforscht?
43. Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung von
Monitoringvorschriften zur Begleitung von gentechnisch veränderten
Pflanzen in Deutschland, und wird es einen deutschen Alleingang geben,
oder wird die europäische und weltweite Entwicklung abgewartet?
44. Wenn ja, wird die Bundesregierung entsprechende Fördermittel
bereitstellen?
45. Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen legislativer oder
administrativer Art geplant?
46. Ist die Bundesregierung der Auffassung, ein Moratorium
hinsichtlich des Anbaus transgener Pflanzen in Deutschland wäre
geeignet, gentechnisch veränderte Produkte vom deutschen Markt
fernhalten zu können?
47. Wenn ja, unterstützt die Bundesregierung ähnliche Bestrebungen auf
europäischer Ebene?
48. Wenn ja, hält die Bundesregierung ein Moratorium für rechtlich
durchsetzbar?
49. Wie stellt sich die Bundesregierung zu einzelnen Initiativen,
ganze Regionen oder Bundesländer "gentechnikfrei" halten zu wollen?
50. Hält es die Bundesregierung für richtig und erforderlich, die
bestehende Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit gentechnisch
veränderten Zutaten/Bestandteilen zu verändern?
51. Beabsichtigt die Bundesregierung in Europa darauf hinzuwirken,
zukünftig auch die Zusatzstoffe einer Kennzeichnungspflicht zu
unterwerfen?
52. Wie sind die Kompetenzen der Bundesministerien für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, für Gesundheit und für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit bezüglich der Gentechnik in der Landwirtschaft
aktuell definiert?
53. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Gentechnik in
der Landwirtschaft aktiver zu unterstützen?
Wenn ja, was wird sie tun, wenn nein, warum nicht?
54. Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, daß auf europäischer
Ebene einheitliche Kriterien für die Sicherheitsbewertung geschaffen
werden?
55. Wie weit ist die Bundesregierung mit der Überprüfung der
Zuständigkeit für die Genehmigung bei der Freisetzung und
Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Organismen in
Deutschland?
56. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Rahmen des EU-
Gesetzgebungsverfahrens zur EU-Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG
eingebrachten Änderungsentwurf, wonach die Zulassung für gentechnische
Produkte auf sieben Jahre beschränkt werden soll?
57. Welches Verfahren für die Genehmigung von experimentellen
Freisetzungen präferiert die Bundesregierung -- das Zentralisierte oder
das Dezentralisierte Verfahren?
58. Zieht die Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen, z. B. für
hochspezifische Impfstoffe mit engem Wirkspektrum und einer fehlenden
Erreger-Streuung, auch ein vereinfachtes Notifizierungsverfahren in
Erwägung?
59. Hätte nach Ansicht der Bundesregierung ein solches vereinfachtes
Notifizierungsverfahren Auswirkungen auf die Dauer der
Genehmigungsfristen im Sinne einer Verkürzung, und könnte damit ein
Anreiz zur Intensivierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit und
zur Sicherung des Forschungsstandortes Deutschland geschaffen werden?
60. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Einführung von
sozioökonomischen Kriterien als Zulassungsbestandteil, und was ist aus
Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen?
61. Wie viele gentechnisch hergestellte Tierarzneimittel,
Tierimpfstoffe und Futterzusatzstoffe sind derzeit in Deutschland
zugelassen?
62. Wie viele Freisetzungsanträge wurden bisher genehmigt?
63. Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, daß biotechnisch
und gentechnisch arbeitende Unternehmen die geforderten bundesweiten
Feldstudien, z. B. mit neuen Vektor-Impfstoffen gemäß der Richtlinie
90/220/EWG, durchführen können?
64. Wie viele Forschungseinrichtungen im universitären, staatlichen
und industriellen Bereich beschäftigen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung heute bereits mit Konzepten für neue Märkte in der
Tierproduktion: GeneFarming, Gendiagnostik zur Identifizierung von
Erbdefekten und zur Selektion von Leistungsmerkmalen, Gentransfer zur
Leistungsverbesserung und zur Gewinnung von Xenotransplantaten?
65. Welche Fördermaßnahmen und Förderprogramme sind seitens der
Bundesregierung für die Grundlagen- und angewandte Forschung geplant
bzw. werden aufgelegt?
66. Ist damit eine spezifische Förderung kleiner und mittelständischer
Unternehmen sowie neu gegründeter Unternehmen verbunden?
67. Welches sind die vorrangigen Ziele der Fördermaßnahmen?
Zielen diese z. B. auch auf eine Leistungsverbesserung der Nutztiere
zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft ab,
oder ist es vorstellbar, daß das Halten von transgenen Tieren zur
Produktion von Arzneistoffen, z. B. über die Milch, sich zu einem neuen
Produktionszweig für die Landwirtschaft in Deutschland entwickeln kann?
68. Wo liegen für die Bundesregierung die ethischen Grenzen für die
Nutzung dieser Technologien?
69. Wie schätzt die Bundesregierung die Verbraucherakzeptanz von
Nukleinsäure-Impfstoffen, auch "genetische Immunisierung" genannt, ein?
70. Teilt die Bundesregierung unsere Einschätzung, daß diese
Impfstoffklasse nicht unter den Regulierungsrahmen der Richtlinie
90/220/EWG fällt, da es sich dabei nicht um vermehrungsfähige
Mikroorganismen handelt?
71. Hält die Bundesregierung die Gen- und Biotechnologie für eine
Risikotechnologie?
72. Beabsichtigt die Bundesregierung die Genehmigung zur
Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Organismen zeitlich zu
befristen?
Wenn ja, auf welchen Zeitraum?
73. Will die Bundesregierung von dem Prinzip "One-Door-One-Key"
abrücken?
74. Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, daß nach der
gescheiterten Konferenz von Cartagena ein wirksames und praktikables
Biosafety-Protokoll ausgehandelt wird?
75. Hält die Bundesregierung an der von der alten Bundesregierung
geförderten risikoorientierten Begleitforschung zur Gentechnik fest,
oder sind diesbezüglich Änderungen vorgenommen worden oder geplant?
Bonn, den 23. März 1999
Ulrich Heinrich
Ulrike Flach
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Jürgen W. Möllemann
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

25.03.1999 nnnn

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