BT-Drucksache 14/6605

Off-shore Windenergie - Eine Option für die Zukunft

Vom 3. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6605
14. Wahlperiode 03. 07. 2001

Große Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Kurt-Dieter Grill, Gunnar Uldall,
Bernward Müller (Jena), Ulrich Adam, Dietrich Austermann, Otto Bernhardt, Klaus
Brähmig, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Hansjürgen Doss, Anke Eymer
(Lübeck), Albrecht Feibel, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Jürgen
Gehb, Peter Götz, Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Susanne Jaffke, Ulrich Klinkert,
Dr. Martina Krogmann, Dr. Paul Krüger, Dr. Norbert Lammert, Helmut Lamp, Vera
Lengsfeld, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Dr. Angela Merkel, Elmar Müller
(Kirchheim), Bernd Neumann (Bremen), Friedhelm Ost, Dr. Bernd Protzner,
Thomas Rachel, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Heinrich-Wilhelm
Ronsöhr, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Dietmar Schlee, Michael von
Schmude, Max Straubinger, Angelika Volquartz, Andrea Voßhoff, Matthias
Wissmann, Dagmar Wöhrl, Peter Kurt Würzbach und der Fraktion der CDU/CSU

Off-shore-Windenergie – Eine Option für die Zukunft?

Die Bundesregierung hat sich darauf festgelegt, in der Energiepolitik zwei
gegensätzliche Ziele zu verfolgen: Verringerung des CO2-Ausstoßes bei gleich-
zeitigem Ausstieg aus der Kernkraft. Vor diesem Hintergrund, der Ökosteuer-
diskussion, weltweit steigender Ölpreise sowie der zunehmenden Verknappung
fossiler Energieträger, muss sich die Bundesregierung eindeutig zu den Alter-
nativen von fossilen und nuklearen Energiequellen positionieren.

Derzeit nimmt Deutschland, bedingt durch wegweisende Entscheidungen Mitte
der 90er Jahre weltweit eine Spitzenstellung sowohl in der Menge der erzeug-
ten Windenergie als auch in der technologischen Entwicklung von Windkraft-
anlagen ein.

In der Windkraftindustrie der Bundesrepublik Deutschland sind zurzeit
ca. 30 000 Menschen beschäftigt. Mit 9 450 Windrädern werden 6 320 Mega-
watt Strom oder 2,4 % des deutschen Strombedarfs erzeugt (Stand: Mai 2001).
Diese Windkraftanlagen stehen ausschließlich auf dem Lande. Bei den in
Deutschland typischen Jahreswindgeschwindigkeiten von durchschnittlich 5 bis
6 m/s an der Küste sowie 4 bis 5 m/s im Binnenland ergeben sich Stromge-
stehungskosten zwischen 15 und 30 Pf/kWh und das Potenzial an geeigneten
Flächen wird in absehbarer Zukunft ausgeschöpft sein. Dies auch deshalb, weil
ein zunehmender Bürgerwiderstand gegen ein Mehr an Windkraft erkennbar
wird.

Bisher nur in Ansätzen genutzt wird das viel größere Potenzial von im Meer
installierten so genannten Off-shore-Anlagen. Aufgrund der kräftiger und
gleichmäßiger wehenden Winde ist der Energieertrag ungleich höher als auf
dem Lande. Hier wehen Winde von durchschnittlich 7,3 m/s in der westlichen

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Ostsee und von 6,7 m/s in der inneren Deutschen Bucht. Fachleute erwarten
eine 40 % höhere Stromausbeute als auf dem Lande.

In Dänemark und Schweden existieren die ersten Demonstrationsanlagen. In
Dänemark gibt es konkrete Pläne, in 30 Jahren die Hälfte des dänischen Ener-
giebedarfs aus Windenergie zu decken, darunter 4 000 MW aus Off-shore-An-
lagen. Hierzu wurden bestimmte Seegebiete für den Bau solcher Anlagen aus-
gewiesen. Auch Großbritannien hat Anfang dieses Jahres 13 Zonen in seinen
Küstengewässern für den Bau von Windkraftanlagen festgelegt. In diesen
Zonen sind bisher 18 konkrete Projekte geplant, die bis 2010 zu einer Kapazität
von 2 612 MW ausgebaut werden sollen. Auch die Niederlande wollen bis 2020
Anlagen mit einer Geamtleistung von 2 750 MW installieren.

In Deutschland sind konkrete Programme bisher nicht aufgelegt worden. Beim
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) lagen jedoch im Mai
2001 13 Anträge zum Bau von Off-shore-Windkraftanlagen vor, bei den Lan-
desregierungen der Küstenländer rund 30 weitere.

Es gibt ein Kompetenzwirrwarr verschiedener Behörden für die unterschied-
lichen Seegebiete. So ist im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone der
Bund, innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone sind dagegen die Länder zuständig.
Antragsteller und Behörden stehen vor Neuland, denn es gibt keine eindeutigen
gesetzlichen Regelungen. Die Windpark-Entwickler müssen den Nachweis
erbringen, dass von den Parks keine Beeinträchtigungen für Schifffahrt und
Umwelt ausgehen. Prüfschemata, Grenzwerte und sonstige Gesichtspunkte der
Genehmigungsbehörden sind diesen aber nicht bekannt, weil es sie gar nicht
gibt oder sie von Behörde zu Behörde unterschiedlich sind.

Niemand hat ein Eigentum an den Meeresflächen, jeder Investor will sich aber
die Filetstücke mit hohem Windpotenzial sichern. Bis jetzt ist nicht geklärt,
nach welchen Prinzipien die Behörden den Zuschlag erteilen. Dabei geht es um
gigantische Investitionssummen im zweistelligen Milliardenbereich mit ent-
sprechenden Gewinnerwartungen. Die Wachstumsraten in der Windkraftwirt-
schaft können schon heute mit denen der Informations-, Kommunikations- und
Biotechnikwirtschaft mithalten. Allein im letzten Jahr wurde eine Leistung von
1 665 MW neu installiert und damit die installierte Leistung gegenüber dem
Vorjahr um 7 % gesteigert. Diesen Boom wird der Off-shore-Bereich bei wei-
tem übertreffen. Selbst die „alten“ Energiekonzerne und bisherigen Gegner der
Förderung von alternativen Energiequellen steigen plötzlich auf den bereits
fahrenden Zug auf.

Es ist an der Zeit festzustellen, wieviel des theoretischen Off-shore-Windener-
giepotenzials tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll nutzbar ist, ohne Umwelt,
Schifffahrt, Fischerei und Tourismus zu beeinträchtigen sowie Wirtschaft und
Verbraucher durch unverhältnismäßige Kostensteigerungen zu belasten. Ent-
sprechende Gebiete müssten ausgewiesen und nach festgelegten Kriterien an
Investoren vergeben werden.

Dabei gibt es noch viele ungeklärte Fragen. So können z. B. Sicherheitsinteres-
sen der Bundeswehr beeinträchtigt sein. Das Lastmanagement in Spitzenlast-
zeiten oder bei Windflauten muss gelöst werden.

Auch technisch wird völliges Neuland betreten. Die Anlagen werden, so die
Prognose der Fachleute, höher sein als der Kölner Dom, höchster Beanspru-
chung und extremsten Witterungsbedingungen ausgesetzt. Die Entwicklungs-
büros arbeiten auf Hochtouren.

Es gibt Vorwürfe, dass diese Anlagen „Vogelschredder“ seien und Auswirkun-
gen auf Fauna, Flora und Meerestiere haben werden. Dabei gibt es bis heute
keine fundierten wissenschaftlichen Beweise dafür.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6605

Auch hier gilt es, die tatsächlichen Auswirkungen festzustellen. Es gilt unge-
nutzte Chancen und Risiken für den Gesetzgeber aufzuzeigen, abzuwägen und
eine fundierte Grundlage für eine Entscheidung zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Hintergrund und Zielsetzung der Bundesregierung

1. Welcher Anteil des derzeitigen Energieverbrauchs in Deutschland ließe sich
bei dem derzeitigen Stand der Technik theoretisch durch Off-shore-Wind-
kraftanlagen substituieren?

2. Welcher Anteil davon ließe sich nach Ansicht der Bundesregierung mittel-
und langfristig (10 bzw. 30 Jahre) bei realistischer Betrachtung wirtschaft-
lich sinnvoll substituieren?

3. Wie hoch liegt dieses Potenzial bei Zugrundelegen einer mittel- und langfris-
tigen Prognose (10 Jahre bzw. 30 Jahre) über den zukünftigen Energiever-
brauch und die zukünftige technische Entwicklung?

Von welchen Annahmen geht die Bundesregierung diesbezüglich aus?

4. Welche Investitionen wären zur Nutzung dieses Potenzials notwendig

a) bei dem derzeitigen Stand von Technik und Kostenstruktur,

b) bei einer mittel- und langfristigen Prognose (10 Jahre bzw. 30 Jahre) über
die zukünftige Entwicklung von Energieverbrauch, Technik und Kosten-
struktur?

5. Wie würde sich die Nutzung dieses Potenzials auf die künftige Entwicklung
der Anzahl an Arbeitsplätzen in der deutschen Windkraftindustrie auswirken,
wie insbesondere in den Küstenregionen?

Wie viele Arbeitsplätze würden bei den traditionellen Energieerzeugern ver-
lorengehen?

6. Hält die Bundesregierung die in den Antworten zu den Fragen 1 und 2
jeweils genannten Anteile unter ökologischen und volkswirtschaftlichen Ge-
sichtspunkten für erstrebenswert oder für nachteilig und wie begründet sie
dies?

7. Wie ist der erwartete Preisunterschied von off-shore erzeugter Windenergie
zum durchschnittlichen Energieeinkaufspreis in Europa (bezogen auf den
Zeitraum Juni 2000 bis Juli 2001) pro KWh und wie im Vergleich zu ande-
ren Formen der Energieerzeugung, die zur Erreichung der Ziele CO2-Reduk-
tion und Substitution von Kernenergie auf unterschiedliche Weise gefördert
werden?

8. Welche Kosten-Nutzen-Berechnungen liegen der Bundesregierung in Bezug
auf CO2-Reduktion und Subvention pro KWh für unterschiedliche Formen
der Energieerzeugung vor und zu welchen Ergebnissen kommt sie?

Wirtschaftliches Umfeld und Auswirkungen

9. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Subventionen, die nach dem bisherigen
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an die Windkraftbetreiber bezahlt
werden, insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten seit In-
krafttreten des Gesetzes (nach EEG insgesamt gezahlte Beträge sowie die
Differenz zwischen dem marktüblichen Durchschnittsstrompreis und dem
nach EEG gezahlten Einspeisepreis bitte angeben)?

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10. Welche Auswirkungen hat dies auf die Strompreise in Deutschland heute
und welche Auswirkungen auf die Strompreise sowie die gesamte volks-
wirtschaftliche Energiekostenbelastung werden bei welchem Ausbau der
Off-shore-Technik erwartet

a) bei dem derzeitigen Stand von Technik und Kostenstruktur,

b) bei einer mittel- und langfristigen Prognose (10 Jahre bzw. 30 Jahre)
über die zukünftige Entwicklung von Energieverbrauch, Technik und
Kostenstruktur?

11. Wann könnten die ersten Off-shore-Anlagen unter günstigsten Umständen
ans Netz gehen?

12. Sollten diese dann noch nach dem bisher geltenden System subventioniert
werden und wir hoch wäre dann der zu erwartende Subventionsbedarf pro
KWh?

13. Welche Annahmen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung liegen den Inves-
titionsplänen zugrunde?

14. Welche Annahmen gelten in gleicher Weise für den Neubau von Kohle-
kraftwerken, Gaskraftwerken bzw. Kernkraftwerken?

15. Können die Stromerzeugungskapazitäten vor der Küste den vermuteten Er-
satzbedarf von ca. 30 000 MW am Ende dieses Jahrzehntes decken?

Wurde dieser Ersatzbedarf bereits in den Antworten zu den Fragen 1 und 2
berücksichtigt?

16. Wie will die Bundesregierung die nicht durch Windkraft abgedeckten
Stromerzeugungskapazitäten ersetzen?

17. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit Off-shore-Wind-
kraftanlagen auch ohne öffentliche Förderung oder Quersubventionierung
(z. B. durch das EEG) wirtschaftlich arbeiten können?

18. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder
beabsichtigt sie kurzfristig zu ergreifen, um die festgestellten Rahmenbe-
dingungen zu schaffen?

19. Nach welchen wirtschaftlichen Kriterien sollten nach Ansicht der Bundes-
regierung die für den Bau von Off-shore-Anlagen als geeignet und unter
den Investoren besonders begehrten Meeresflächen vergeben werden?

20. Hält die Bundesregierung hierbei auch ein öffentliches Versteigerungsver-
fahren, wie bei den UMTS-Lizenzen, für praktikabel?

Genehmigungsverfahren und rechtliche Rahmenbedingungen

21. Welche Behörden sind derzeit jeweils für das Genehmigungsverfahren in
den verschiedenen Seebereichen Küstenmeer, Territorialgewässer, aus-
schließliche Wirtschaftszone, sowie in internationale Gewässer zuständig?

22. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder
beabsichtigt sie kurzfristig zu ergreifen, um die in den einzelnen Seeberei-
chen derzeit unterschiedlichen Genehmigungsverfahren für Windkraftan-
lagen zu vereinheitlichen?

23. Ist von der Bundesregierung beabsichtigt, die Zuständigkeit für die Geneh-
migungsverfahren in den vier verschiedenen Seebereichen zu konzentrie-
ren; wenn ja, wie und wenn nicht, warum?

24. Welche Rechtsvorschriften sind in den vier verschiedenen Seegebieten auf
das Genehmigungsverfahren jeweils anzuwenden?

Welche grundsätzlichen Unterschiede bestehen dabei?

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25. Wie viele Anträge zur Genehmigung von Off-shore-Windkraftanlagen sind
bei deutschen Behörden bisher eingegangen?

Bei welchen Behörden sind diese eingegangen?

26. Auf welche Seegebiete beziehen sich diese Anträge?

27. Welche Größe (Fläche, Energieleistung, Anzahl der Anlagen) haben diese
Projekte im Einzelnen?

Welches Investitionsvolumen umfassen diese Anträge?

28. Wie viele Anträge wurden bereits beschieden und um welche konkreten
Projekte handelt es sich dabei?

Welche dieser Anträge wurden genehmigt und welche Anträge wurden ab-
gelehnt und wie lautet jeweils die Begründung?

29. Plant die Bundesregierung geeignete Gebiete für Off-shore-Windkraftan-
lagen auszuweisen, um damit das Genehmigungsverfahren in diesen Ge-
bieten zu vereinfachen?

30. Welche Gebiete wären hierfür besonders geeignet?

31. Wird es hierfür entsprechende Raumordnungsverfahren geben?

32. Plant die Bundesregierung Verwaltungs- oder Gesetzesregelungen für die
Genehmigungsverfahren, um Windkraftentwicklern durch standartisierte
Prüfverfahren Rechts- und Planungssicherheit zu geben?

Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchem absehbaren Inhalt?

Umwelt und Naturschutz

33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen, die
von dem Betrieb von Off-shore-Windkraftanlagen auf Vögel, Meeressäu-
ger, Fische und benthische Lebensgemeinschaften ausgehen?

34. Gibt es Forschungsprojekte darüber, wie die genannten Auswirkungen ver-
mindert werden können und welche finanziellen Mittel stellt die Bundes-
regierung hierfür zur Verfügung?

35. Welche Umweltauswirkungen sind von Verlegung und Betrieb der Hoch-
spannungskabel am Meeresboden zu erwarten?

36. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Scheuch- und Gefährdungswir-
kung von Off-shore-Windrädern für die Vogelwelt vor?

37. Welche Einschränkungen für Flora und Fauna sind bereits bei der Errich-
tung von Off-shore-Anlagen zu erwarten und von welchen Reaktionen von
Meeressäugern wie Schweinswalen und Kegelrobben muss ausgegangen
werden?

38. In welchem Umfang wird bei der Ausweisung der Off-shore-Gebiete be-
rücksichtigt, dass die für den Off-shore-Betrieb geeigneten Gebiete Rast-
und Überwinterungsgebiete der Meeresvögel sind?

39. Ist zu befürchten, dass sich durch Windkraftparks die Gefahr von Havarien
und hierdurch ausgelösten Meeresverschmutzungen erhöht?

Anbindung an das Hochspannungsnetz

40. Gibt es in den für Off-shore-Windkraftanlagen besonders geeigneten Berei-
chen ausreichende Anbindungen an das deutsche Hochspannungsnetz, um
die gewonnene Energie weiterleiten zu können?

Welche Konzepte gibt es, um einen hier möglicherweise bestehenden Eng-
pass zu beseitigen?

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41. Welchen Anteil an den Gesamtinvestitionskosten eines Off-shore-Wind-
parks werden die Kosten für die Seekabel ausmachen?

42. Welcher Anteil entfällt dabei jeweils auf das Genehmigungsverfahren, auf
die Sicherung der Wegerechte für die Kabeltrassen sowie die reinen Bau-
kosten?

43. Welche Behörden sind jeweils für die Genehmigung der Kabeltrassen und
Einspeisungspunkte zuständig?

44. Wie hoch wird der durchschnittliche Spannungsverlust pro Kilometer See-
kabel sein?

45. Gibt es Planungen, bestimmte Trassen für die Seekabel verbindlich festzu-
legen?

Wenn ja, von wem werden diese Planungen durchgeführt?

Reservehaltung und Lastmanagement

46. Wie hoch müssen die Kapazitäten von Reservekraftwerken sein, um bei
nicht vorhandenem Wind auf konventionelle Energiequellen zurückgreifen
zu können (bitte in absoluten Zahlen, prozentual auf den Gesamtener-
gieverbrauch Deutschlands sowie auf die deutschen Off-shore-Windkapa-
zitäten bezogen angeben)?

47. Wie hoch sind die Kosten für die Reservehaltung und welche Energie-
formen sind dafür vorgesehen und welche werden ausgeschlossen?

48. Welche Investitionen sind für das Lastmanagement erforderlich, um bei
nicht vorhandenem Wind auf konventionelle Energiequellen zurückgreifen
zu können und wurden diese in den Antworten zu den Fragen 1, 2 und 4
berücksichtigt?

Wenn nicht, welche Änderungen ergeben sich dann in der Beantwortung
dieser Fragen?

49. Gibt es Speichertechnologien, die es ermöglichen bereits durch Windkraft
gewonnene Energie vorzuhalten, um damit die Grundlast rund um die Uhr
sicherzustellen?

Sonstige Auswirkungen und Rahmenbedingungen

50. Welche Forschungsprojekte beschäftigen sich mit der Entwicklung von
Windkraftanlagen, die den besonders hohen Anforderungen auf See an Zu-
verlässigkeit, Korrosionsbeständigkeit und sonstigen Umweltbedingungen
standhalten?

Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung hierfür zur Verfü-
gung?

51. Welche Gefahren ergeben sich aus dem Betrieb von Off-shore-Anlagen für
die Sicherheit des Schiffverkehrs auf Nord- und Ostsee?

Gibt es Konzepte, wie mögliche Gefahren vermieden werden können?

52. Welche Auswirkungen wird der Betrieb von Off-shore-Anlagen auf die
Bundeswehr und die Sicherheitsinteressen Deutschlands haben?

Wie bewertet die Bundesregierung diese und wie lassen sich negative Aus-
wirkungen vermeiden?

53. Welche Auswirkungen wird der Betrieb von Off-shore-Anlagen auf die
Fischereiwirtschaft haben?

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54. Hält die Bundesregierung die von Off-shore-Anlagen ausgehenden Wirkun-
gen (z. B. Landschaftsbildveränderung, High-Tech-Ausflugsziel) für die
deutsche Tourismusindustrie eher für förderlich oder eher für hinderlich?

55. Reichen die derzeitigen Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes aus, um
die für ein effizientes Lastmanagement notwendigen Informationen recht-
zeitig zu erhalten?

56. Welcher zeitliche Vorlauf ist bei den Wetterprognosen für ein effizientes
Lastmanagement notwendig?

57. Wie hoch sind die möglicherweise notwendigen Investitionen, um die für
ein effizientes Lastmanagement notwendigen Wetterinformationen bereit-
stellen zu können?

58. Wer wird diese Kosten tragen?

Plant die Bundesregierung hierfür zusätzliche Haushaltsmittel ein?

Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe?

59. Lässt sich das Risiko des Betriebes von Off-shore-Windkraftanlagen versi-
cherungsmathematisch bestimmen?

Wenn nicht, welche Voraussetzungen müssten dafür geschaffen werden?

60. Wie viele Versicherer sind bereit, Off-shore-Windkraftanlagen zu versi-
chern?

61. Welche Gefahren gehen bei hoher See von den Windkraftparks für die
Schifffahrt bzw. von der Schifffahrt für die Windkraftparks aus?

Internationaler und europäischer Vergleich

62. Wie haben die Vereinigten Staaten und Japan diese Herausforderungen bis-
her gelöst?

63. Welche Positionen nehmen die Partnerländer der EU zu diesen Fragen ein,
welche Empfehlungen liegen von der EU-Kommission dafür vor?

64. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Pläne der europä-
ischen Nachbarn hinsichtlich der Förderungspolitik?

65. Wie viel Förderung wird es, aufgeteilt nach einzelnen Ländern (NL/GB/
DK), sowohl für die Investitionen als auch für den Betrieb geben?

Berlin, den 4. Juli 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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