BT-Drucksache 14/6591

Ordnungspolitik im Bereich der Übertragungswege für mobile Kommunikation

Vom 3. Juli 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6591

14. Wahlperiode

03. 07. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Hansjürgen Doss, Albrecht Feibel, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz,
Dr. Jürgen Gehb, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Ulrich Klinkert,
Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn),
Elmar Müller (Kirchheim), Bernd Neumann (Bremen), Friedhelm Ost,
Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag,
Dietmar Schlee, Max Straubinger, Gunnar Uldall, Andrea Voßhoff,
Matthias Wissmann, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Ordnungspolitik im Bereich der Übertragungswege für mobile Kommunikation

Die dynamische Entwicklung im Bereich der Informationstechnologien führt
auch zu einer beschleunigten Verfügbarkeit neuer Übertragungswege für
mobile Kommunikation. Nach der „ersten Generation“ analoger Mobilfunksys-
teme und dem europäischen Standard GSM folgen jetzt Mobilkommunikations-
systeme der „dritten Generation“ (3G), die durch die UMTS-Übertragungstech-
nik die Konvergenz der beiden wichtigsten Technologietrends der letzten Jahre,
Internet und Mobilkommunikation, ermöglichen. Bei mobilen Technologien
und Anwendungen liegt die besondere Chance gerade auch für die deutsche
Wirtschaft.

Der technische Fortschritt ermöglicht im Bereich der Funknetzwerke bereits
heute Übertragungstechniken, die in einigen Bereichen in direkter Konkurrenz
zum UMTS-Standard stehen. Wireless Local Area Networks (WLANs) haben
zwar eine niedrigere Reichweite, ermöglichen jedoch eine deutlich höhere
Übertragungsgeschwindigkeit als UMTS. Entscheidend ist zudem, dass sich
das Regulierungsumfeld von WLAN und UMTS maßgeblich unterscheidet:
Das WLAN-Frequenzband ist frei verfügbar, Marktteilnehmer haben weder
Restriktionen noch Versorgungsauflagen. WLAN wird bis jetzt hauptsächlich
als privates Zugangsnetz (non public LAN, corporate LAN) beispielweise in
Universitäten und Firmen benutzt. Zunehmend wird WLAN nun vor allem in
so genannten Hot Spots wie zum Beispiel Flughäfen und Messen für die
Öffentlichkeit installiert (public WLANs) und stellt hier eine preiswerte und
einfach zu handhabende Alternative zu UMTS im Bereich der drahtlosen breit-
bandigen Datenübertragung dar.

Die Inhaber der UMTS-Lizenzen in Deutschland geraten durch die finanz- und
ordnungspolitische Kurzsichtigkeit der Bundesregierung nunmehr unter Druck.
Zum einen müssen die Erwerber deutscher Lizenzen im europäischen Vergleich
erhebliche Wettbewerbsnachteile hinnehmen. Es zeigt sich, dass es ein ent-
scheidendes Versäumnis der Bundesregierung war, nicht auf europäischer
Ebene für einheitliche Standards bei der Vergabe von UMTS-Lizenzen zu
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sorgen. Die Kosten für die Lizenzen und die für die bis zur Refinanzierung der
Investition anfallenden Zinsen (täglich ca. 20 Mio. DM) belasten die Erwerber
der deutschen UMTS-Lizenzen nicht unerheblich. Zum anderen hat die Ent-
scheidung der Bundesregierung, UMTS mit Lizenzgebühren zu belasten, den
Wettbewerb der Übertragungsformen für mobile Kommunikation in Deutsch-
land erheblich verzerrt. Die schnelle Entwicklung neuer Übertragungswege ist
dadurch in Deutschland durch falsche ordnungspolitische Weichenstellungen
behindert worden. Deutschland droht im Bereich der zukunftsträchtigen Mobil-
kommunikationssysteme zurückzufallen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der breitbandigen drahtlosen
Datenübertragung im Rahmen von WLAN zu?

2. Wie wird sich die Verbreitung von WLAN nach Einschätzung der Bundes-
regierung entwickeln?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen WLAN und
UMTS?

4. Seit wann ist der Bundesregierung dieses Wettbewerbsverhältnis bekannt?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung das unterschiedliche regulatorische Um-
feld von WLAN und UMTS?

6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Regulierungs-
umfeld?

7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Deutschland im
Bereich neuer Übertragungstechnologien wettbewerbsfähig bleibt?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der unterschiedlichen Ver-
gabeverfahren für die UMTS-Lizenzen in Europa im Hinblick auf

– die Verzögerungen beim Aufbau des UMTS-Netzes in Deutschland

– die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Erwerber der deutschen
UMTS-Lizenzen?

9. Wie will die Bundesregierung einen fairen Wettbewerb der Übertragungs-
wege gewährleisten?

10. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf für die generelle kriti-
sche Überprüfung der Frequenzzuteilungsbestimmungen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einem möglichen
Moratorium für WLAN?

12. Sieht die Bundesregierung ein Schadenspotential für Wertschöpfung durch
breitbandigen Mobilfunk?

13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verbreitung von
WLAN in anderen europäischen Ländern, den USA und Japan vor?

Berlin, den 3. Juli 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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