BT-Drucksache 14/6513

Zukünftige Strukturen der Förderbanken des Bundes

Vom 27. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6513
14. Wahlperiode 27. 06. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Ina Albowitz, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Zukünftige Strukturen der Förderbanken des Bundes

Am 21. Juni 2000 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Anteile des Bundes
an der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) zu veräußern. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde vorgesehen, dass die
DtA als selbständiges Förderinstitut im Einflussbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erhalten bleibt. Die notwendigen Ge-
setzesänderungen sollten unmittelbar nach diesem Kabinettbeschluss eingeleitet
werden. Ebenfalls festgelegt wurde, dass das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) und das BMWi in Zukunft alternierend den Vorsitz im Verwaltungsrat
der KfW übernehmen sollten.

Die Details des Zusammenschlusses zwischen KfW und DtA sollten nach
Aussage des KfW-Vorstandsvorsitzenden Hans W. Reich bis Ende März 2001
geregelt sein. Inzwischen ist seit dem Kabinettbeschluss ein Jahr vergangen,
ohne dass die Bundesregierung Klarheit über die künftigen Organisationsstruk-
turen der Förderbanken des Bundes geschaffen hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Treffen Pressemeldungen zu, dass das BMF beabsichtigt, den Vorsitz im
KfW-Verwaltungsrat weiterhin alleine innezuhaben (DER SPIEGEL vom
18. Juni 2001, S. 91)?

2. Wie ist das Vorgehen des BMF mit dem Kabinettbeschluss vom 21. Juni
2000 vereinbar, demzufolge BMWi und BMF den Vorsitz im Verwaltungsrat
der KfW alternierend übernehmen sollten?

3. Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt will die Bundesregierung die Organisa-
tionsstruktur der Holding für KfW und DtA vorlegen?

4. Wie gedenkt die Bundesregierung die Selbständigkeit der DtA als spezielles
Förderinstitut für Mittelstand und Gründer unter dem Dach der KfW organi-
satorisch zu gewährleisten?

Drucksache 14/6513 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Unterausschuss bzw.
Mittelstandsbeirat, der beim Verwaltungsrat der KfW angesiedelt ist, der
Forderung nach einer unternehmenspolitisch selbständigen Mittelstands-
und Gründerbank des Bundes in Form der DtA unter dem Dach der KfS
nicht gerecht wird?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der KfW, dass ein Beherrschungs-
vertrag zwischen KfW und DtA notwendig sei, um eine einheitliche Kon-
zernbilanz zu erstellen?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die überwiegend wirt-
schaftspolitisch begründeten Förderaufgaben der künftigen KfW-Holding es
nahelegen würden, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
den Verwaltungsratsvorsitz übernehmen sollte?

8. Welche Gründe führt die Bundesregierung – jenseits fiskalischer Erwägun-
gen – dafür an, dass der Bundesminister der Finanzen den KfW-Verwal-
tungsratsvorsitz allein übernehmen sollte?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von KfW-Chef Hans W. Reich
(Handelsblatt vom 19. Februar 2001), dass neue Refinanzierungs- und
Förderstrategien auf einem künftig gemeinsamen Marktauftritt von KfW,
DtA und Deutscher Entwicklungsgesellschaft (DEG) basieren, so dass die
Verzögerung der Integration durch die fehlende politische Einigung die
Schlagkraft der Förderbanken des Bundes zurzeit nachhaltig beeinträchtigt?

Berlin, den 26. Juni 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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