BT-Drucksache 14/6509

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den neuen Ländern

Vom 27. Juni 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6509

14. Wahlperiode

27. 06. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Cornelia Pieper, Jürgen Koppelin, Ina Albowitz, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth),
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den
neuen Ländern

Nach Artikel 91a Grundgesetz (GG) ist die regionale Wirtschaftsförderung eine
Aufgabe der Länder, an der der Bund bei der Rahmenplanung und der Finanzie-
rung mitwirkt. Der Bund und die Länder sind an der Finanzierung zur Hälfte
beteiligt. Gerade in den neuen Ländern ist die Gemeinschaftsaufgabe eine
tragende Säule des Umstrukturierungsprozesses und das zentrale Instrument
der Investitionsförderung. Hinsichtlich der Einsetzbarkeit der Fördermittel ver-
fügen die Länder über einen großen Gestaltungsspielraum und können regio-
nale Schwerpunkte setzen. Doch scheiterten in der Vergangenheit verschiedene
Projekte aufgrund nicht erfolgter Kofinanzierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Bundesmittel sind seit 1991 über die Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in die neuen Länder geflossen
(nach Ländern aufgeteilt)?

2. Wie hoch waren die Ausschöpfungen des Bewilligungsrahmens (nach Bund,
Land, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung [EFRE] aufgeteilt)
und der Fördermittelabfluss im vorgenannten Zeitraum in den neuen Län-
dern?

3. Sind die neuen Länder gemäß den Grundsätzen des Gesetzes über die Ge-
meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ihrer
Verpflichtung der hälftigen Anteilsfinanzierung im Zeitraum 1991 bis 2000
nachgekommen und wenn nicht, welche Gründe führten zu einer reduzierten
Anteilsfinanzierung?

4. Welche Gründe neben der Kofinanzierungsproblematik waren es speziell
beim Land Sachsen-Anhalt (konkrete Angabe/Auflistung von Projekten) in
den Jahren 1991 bis 2000?
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5. Wie hoch waren die durch Nichtbelegung der Verpflichtungsermächtigung
resultierenden Kürzungsbeträge des Bundes bei den Baransätzen für das
Land Sachsen-Anhalt im vorgenannten Zeitraum?

6. Wie hoch ist der bisherige Mittelabfluss (Ende Juni) in den neuen Ländern?

7. Welche Gründe, speziell auf die neuen Länder bezogen, sprechen aus Sicht
der Bundesregierung für eine Aufrechterhaltung der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“?

8. Wie ist die Quotierung der Mittelaufteilung bei der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ für die neuen Bundeslän-
der im Jahr 2001 bzw. 2002 angelegt, und wie stellt sie sich im Vergleichs-
zeitraum 1991 bis 2000 dar?

9. Welche Gründe gab es für eine durch den Planungsausschuss herbeigeführte
abweichende Quotierung bei der Mittelaufteilung in den Jahren 1991 bis
2002?

Berlin, den 26. Juni 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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