BT-Drucksache 14/6404

Keine haushaltspolitische Sonderstellung für die GEBB

Vom 20. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6404
14. Wahlperiode 20. 06. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Helmut Haussmann, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van
Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen),
Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-
Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Keine haushaltspolitische Sonderstellung für die GEBB

Der Bundesrechnungshof (BRH) berichtete mit Datum vom 23. Mai 2001 dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 Bundeshaus-
haltsordnung (BHO) zum Abschluss einer Prüfungsvereinbarung mit der Ge-
sellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (GEBB).

Zusammenfassend stellt er in dem Bericht fest, dass das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) und die GEBB dem erklärten Willen des Haushalts-
gesetzgebers, mit dem Abschluss einer Prüfungsvereinbarung nach § 104
Abs. 1 Nr. 3 BHO eine eindeutige Regelung zur umfassenden Prüfung der
Haushalts- und Wirtschaftsführung der GEBB sowie künftiger Tochtergesell-
schaften zu schaffen, bisher nicht Rechnung getragen haben. Sachliche Gründe
dafür kennt der BRH nicht. Er stellt darüber hinaus fest, dass seine bisherigen
Erfahrungen im Rahmen der laufenden Betätigungsprüfung belegen, dass eine
solche Prüfungsvereinbarung notwendig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann ist die GEBB, die seit dem 22. August 2000 Mittel verausgabt, die
ihr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, voll handlungs-
fähig?

2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es einer eindeutigen Regelung
umfassender Prüfungsrechte im Wege einer Prüfungsvereinbarung zwischen
der GEBB und dem BRH bedarf?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die GEBB sich wei-
gert, einen ihr am 21. Dezember 2000 vom Abteilungsleiter Haushalt des
BMVg zugesandten Entwurf einer Prüfungsvereinbarung zu unterschreiben
und zurückzusenden?

4. Stützt die Bundesregierung die am 30. April 2001 schriftlich gegenüber dem
BRH geäußerte Auffassung des BMVg, die GEBB einer Überprüfung durch
den BRH bis auf weiteres zu entziehen?

Drucksache 14/6404 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die GEBB als vollständig
aus Bundesmitteln finanziertes Unternehmen dem parlamentarischen Willen
zu unterwerfen hat?

6. Wie stellt sich die Bundesregierung der Feststellung, dass Prüfungen des
BRH, gleich auf welcher Grundlage, das in Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz
festgeschriebene „Ressortprinzip“ nicht berühren, somit weder die Leitung
eines Geschäftsbereiches durch den jeweiligen Bundesminister einschrän-
ken, noch ihn von seiner Verantwortung hierfür entbinden?

7. Hält die Bundesregierung die Ablehnung einer Prüfungsvereinbarung eines
Bundesministeriums mit dem BRH mit Blick auf das Ressortprinzip für
nachvollziehbar, beziehungsweise akzeptabel?

8. Haben vor dem 7. März 2000 Verhandlungen bezüglich einer Prüfungsver-
einbarung zwischen dem BRH und der GEBB stattgefunden, wie von der
Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung,
Brigitte Schulte, auf Frage des Abgeordneten Günther Friedrich Nolting
(F.D.P.) im Deutschen Bundestag erklärt (vgl. Plenarprotokoll 14/154,
S. 15114C), oder waren die Verhandlungen bis zum 23. Mai 2001 noch nicht
einmal begonnen, wie vom BRH behauptet?

9. Wann wird die Bundesregierung dem erklärten Willen des Haushaltsgesetz-
gebers nachkommen, mit dem Abschluss einer Prüfungsvereinbarung nach
§ 104 Abs. 1 Nr. 3 BHO eine eindeutige Regelung zur umfassenden Prüfung
der Haushalts- und Wirtschaftsführung der GEBB sowie künftiger Tochter-
gesellschaften zu schaffen?

Berlin, den 19. Juni 2001

Jürgen Koppelin
Dr. Helmut Haussmann
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger

Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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