BT-Drucksache 14/6343

zu der Beratung der Unterrichtung durch die BReg -14/5326- Agrarbericht 2001 - Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung

Vom 20. Juni 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6343
14. Wahlperiode 20. 06. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Marita Sehn, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van
Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Klaus
Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/5326 –

Agrarbericht 2001 – Agrar- und ernährungspolitischer Bericht
der Bundesregierung

Der Bundestag wolle beschließen:

Die ländlichen Regionen in der Bundesrepublik Deutschland sind der prägende
Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum für viele Menschen. Es ist deshalb kon-
sequent, die Förderung der ländlichen Räume zu einer zentralen Aufgabe der
Politik zu machen.

Die Bevölkerung des ländlichen Raumes muss auch in Zukunft gleichberech-
tigt an der Entwicklung des gesamtgesellschaftlichen Wohlstandes teilhaben.
Die Bewohner der ländlichen Gebiete, insbesondere, das Handwerk, der Mittel-
stand und auch die Landwirtschaft sehen sich zunehmend in ihren wirtschaftli-
chen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Der ländliche Raum wird häu-
fig auf seine Bedeutung als Lieferant für Umweltleistungen im Sinne von
sauberem Trinkwasser, Ruhe, biologischer Vielfalt sowie als Erholungsgebiet
reduziert.

Es ist wichtig für die Glaubwürdigkeit der Politik nicht die Anliegen der Bevöl-
kerung der städtischen Gebiete gegen die der Bewohner des ländlichen Raumes
auszuspielen. Um den gesellschaftlichen Konsens nicht zu gefährden, müssen
die Belange aller Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt berücksichtigt wer-
den. Die Solidarität erfordert es, dass Leistungen, welche die Freiheit des Ein-
zelnen einschränken nicht willkürlich eingefordert werden dürfen. Wenn, auf-
grund gesamtgesellschaftlicher Anliegen, Einschränkungen vorgenommen
werden müssen, dann muss auch ein entsprechender Ausgleich erfolgen. Es
darf keine Politik der Mehrheit auf dem Rücken einer Minderheit geben. Der
ländliche Raum muss auch in Zukunft lebenswert, aber auch lebensfähig sein.

Berlin, den 19. Juni 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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