Vom 20. Juni 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
6333
14. Wahlperiode
20. 06. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5735 –
Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit,
Auslieferung, Rechtshilfe
sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über
Durchgangsrechte
A. Problem
Mit dem am 27. April 1999 in Bern unterzeichneten deutsch-schweizerischen
Polizeivertrag wird das Ziel verfolgt, mit den Mitteln und Möglichkeiten ver-
tiefter grenzüberschreitender polizeilicher und justitieller Zusammenarbeit
grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Zuwanderung entgegenzutre-
ten. Dabei gehen beide Staaten davon aus, dass eine Beteiligung der Eidgenos-
senschaft im Schengen-Verbund begrüßenswert wäre, auf absehbare Zeit aber
nicht realisierbar ist. Um trotzdem mit dem Nachbarstaat Schweiz in ähnlicher
Weise kooperieren zu können, wurde mit ihr ein bilateraler Vertrag geschlos-
sen, der das Schengener Regelwerk zum Vorbild hatte, stellenweise aber deut-
lich über dieses hinausgeht. Die mit dem Polizeivertrag zusammen ausge-
handelten und am 8. Juli 1999 in Bern unterzeichneten Änderungs- und
Ergänzungsabkommen bzw. -verträge zu den Bereichen Auslieferung, Rechts-
hilfe und Durchgangsrechte dienen der Verfahrenserleichterung.
B. Lösung
Durch die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs sollen die Voraussetzun-
gen für die Ratifizierung des Vertrages vom 27. April 1999 und der drei Über-
einkünfte vom 8. Juli 1999 geschaffen werden. Sie bedürfen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Mitwirkung der gesetzgebenden Körper-
schaften in Form eines Bundesgesetzes.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die Stimmen der Frak-
tion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P.
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C. Alternativen
Keine
D. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Aufgrund der vereinbarten Datenübermittlungen können Haushaltsausgaben
ohne Vollzugsaufwand entstehen, die derzeit nicht bezifferbar sind.
2. Vollzugsaufwand
Im Hinblick auf die Datenübermittlungen können Sach- und Personalkosten
entstehen, die zurzeit nicht bezifferbar sind.
E. Sonstige Kosten
Sonstige Kosten entstehen nicht.
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Drucksache
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Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/5735 anzunehmen.
Berlin, den 20. Juni 2001
Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende
Günter Graf (Friesoythe)
Berichterstatter
Sylvia Bonitz
Berichterstatterin
Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Drucksache
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Bericht der Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe), Sylvia Bonitz,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke
1. Der Gesetzentwurf wurde in der 167. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 10. Mai 2001 an den
Innenausschuss federführend und an den Rechts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.
2. Der
Rechtsausschuss
hat in seiner 86. Sitzung am
20. Juni 2001 mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS
empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
3. Der
Innenausschuss
hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 62. Sitzung am 20. Juni 2001 abschließend
beraten und ihm mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/
CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei
Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P. zuge-
stimmt.
4. Auf die Begründung in Drucksache 14/5735 wird
Bezug genommen.
Berlin, den 20. Juni 2001
Günter Graf (Friesoythe)
Berichterstatter
Sylvia Bonitz
Berichterstatterin
Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin