BT-Drucksache 14/6333

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5735- Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Auslieferung, Rechtshilfe sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen der BRD und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Durchgangsrechte

Vom 20. Juni 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6333

14. Wahlperiode

20. 06. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5735 –

Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit,
Auslieferung, Rechtshilfe
sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über
Durchgangsrechte

A. Problem

Mit dem am 27. April 1999 in Bern unterzeichneten deutsch-schweizerischen
Polizeivertrag wird das Ziel verfolgt, mit den Mitteln und Möglichkeiten ver-
tiefter grenzüberschreitender polizeilicher und justitieller Zusammenarbeit
grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Zuwanderung entgegenzutre-
ten. Dabei gehen beide Staaten davon aus, dass eine Beteiligung der Eidgenos-
senschaft im Schengen-Verbund begrüßenswert wäre, auf absehbare Zeit aber
nicht realisierbar ist. Um trotzdem mit dem Nachbarstaat Schweiz in ähnlicher
Weise kooperieren zu können, wurde mit ihr ein bilateraler Vertrag geschlos-
sen, der das Schengener Regelwerk zum Vorbild hatte, stellenweise aber deut-
lich über dieses hinausgeht. Die mit dem Polizeivertrag zusammen ausge-
handelten und am 8. Juli 1999 in Bern unterzeichneten Änderungs- und
Ergänzungsabkommen bzw. -verträge zu den Bereichen Auslieferung, Rechts-
hilfe und Durchgangsrechte dienen der Verfahrenserleichterung.

B. Lösung

Durch die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs sollen die Voraussetzun-
gen für die Ratifizierung des Vertrages vom 27. April 1999 und der drei Über-
einkünfte vom 8. Juli 1999 geschaffen werden. Sie bedürfen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Mitwirkung der gesetzgebenden Körper-
schaften in Form eines Bundesgesetzes.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die Stimmen der Frak-
tion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P.
Drucksache

14/

6333

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Aufgrund der vereinbarten Datenübermittlungen können Haushaltsausgaben
ohne Vollzugsaufwand entstehen, die derzeit nicht bezifferbar sind.

2. Vollzugsaufwand

Im Hinblick auf die Datenübermittlungen können Sach- und Personalkosten
entstehen, die zurzeit nicht bezifferbar sind.

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten entstehen nicht.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

6333

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/5735 anzunehmen.

Berlin, den 20. Juni 2001

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)

Vorsitzende
Günter Graf (Friesoythe)

Berichterstatter

Sylvia Bonitz

Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)

Berichterstatterin

Dr. Max Stadler

Berichterstatter
Ulla Jelpke

Berichterstatterin
Drucksache

14/

6333

– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe), Sylvia Bonitz,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

1. Der Gesetzentwurf wurde in der 167. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 10. Mai 2001 an den
Innenausschuss federführend und an den Rechts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

2. Der

Rechtsausschuss

hat in seiner 86. Sitzung am
20. Juni 2001 mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS
empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

3. Der

Innenausschuss

hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 62. Sitzung am 20. Juni 2001 abschließend
beraten und ihm mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/
CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei
Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P. zuge-
stimmt.

4. Auf die Begründung in Drucksache 14/5735 wird
Bezug genommen.

Berlin, den 20. Juni 2001

Günter Graf (Friesoythe)

Berichterstatter

Sylvia Bonitz

Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)

Berichterstatterin

Dr. Max Stadler

Berichterstatter
Ulla Jelpke

Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.