BT-Drucksache 14/6243

Erledigung der EALG-Ansprüche durch die Vermögensämter

Vom 30. Mai 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6243

14. Wahlperiode

30. 05. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Funke, Jörg van Essen,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Horst Friedrich
(Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Erledigung der EALG-Ansprüche durch die Vermögensämter

Aufgrund diverser Presseberichte in jüngster Zeit (zuletzt: FOCUS vom 2. April
2001, S. 106 f.) steht zu befürchten, dass die Landesämter zur Regelung offener
Vermögensfragen (LARoV) die Ansprüche nach dem Entschädigungs- und Aus-
gleichsleistungsgesetz (EALG) nicht rechtzeitig bis zum darin vorgesehenen
Ablauf der Bearbeitungsfrist am 31. Dezember 2003 erledigt haben werden.
Dies könnte – neben den rechtsstaatlichen Bedenken, die solchem Verwaltungs-
handeln entgegengebracht werden muss – zu nicht unerheblichen, f nanziellen
Belastungen des Fiskus durch Zinseszinsef fekte und Schadenersatzsansprüche
führen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wird die Abarbeitung der Entschädigungsansprüche wie im EALG vorgese-
hen bis Ende 2003 abgeschlossen sein?

2. Kann die Bundesregierung insoweit die Angaben der zuletzt veröffentlich-
ten Statistik des Bundesamts zur Regelung of fener V ermögensfragen
(BARoV) und die sich daraus er gebenden Bewältigungsperspektiven bestä-
tigen?

3. Gibt es derzeit Bestrebungen oder konkrete Planungen, das Personal aufzu-
stocken, um die Vorgaben des EALG zu erreichen?

Wie wird ggf. der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, seine Aufsicht
nach Artikel 84 Grundgesetz wahrnehmen?

4. Gibt es Überlegungen, eine Benachteiligung zu kompensieren, die für bisher
nicht beschiedene Anspruchsinhaber und Inhaber von Ansprüchen, die bis
zum Auslosungstermin keine Schuldverschreibung erhalten haben, gegen-
über Inhabern von Schuldverschreibungen besteht, da ihnen die Chance der
Auslosung genommen ist?
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5. Wenn Ansprüche nach 2004 beschieden werden, wird es dann eine rückwir-
kende Verzinsung ab 2004 geben, und wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein: W ie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten von
Amtshaftungsansprüchen gegen die betreffenden Landesbehörden?

6. Wenn Ansprüche erst nach 2008 beschieden werden, wie wird dann die Er-
füllung der Entschädigung aussehen?

Wird es hier eine Verzinsung – auch in Form von Zinseszinsen – geben?

Berlin, den 29. Mai 2001

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Rainer Funke
Jörg van Essen
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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