BT-Drucksache 14/6235

Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Bausektor im Hinblick auf die Osterweiterung der Europäischen Union

Vom 31. Mai 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6235

14. Wahlperiode

31. 05. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Walter Hirche, Hans-Michael Goldmann, Dirk Niebel,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther
(Plauen), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita
Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Bausektor im Hinblick auf
die Osterweiterung der Europäischen Union

Die Erweiterung der Europäischen Union wird hinsichtlich der Auswirkungen
auf den Arbeitsmarkt insbesondere von der Bauwirtschaft in Deutschland viel-
fach auch mit Sor ge betrachtet. Gefordert werden u. a. Übergangszeiten und
Schutzregelungen. Aus gewerkschaftlicher Sicht wird z. B. als Ziel genannt, für
alle auf dem deutschen Baumarkt Tätigen einheitliche gesetzliche und tarifver -
tragliche Regelungen zu garantieren. Dabei wird vielfach auf die negativen
Wirkungen illegaler Beschäftigung hingewiesen, aber auch darauf, dass die gel-
tenden Regelungen selbst zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Welche bundes- und landesgesetzlichen V ergabebedingungen gelten bei
einem Bauunternehmen aus einem EU-Land, das in Deutschland tätig wird,

a) bei den Löhnen (Heimattarif? Deutscher T arif, soweit für allgemeinver -
bindlich erklärt? Mindestlohn?)

b) bei den Sozialabgaben

c) bei den Steuern

aa) der Arbeitnehmer

bb) des Unternehmens

(Abführung nach Heimatrecht im Heimatland? Abführung nach deut-
schem Recht in Deutschland?)

d) bei der Bauberufsgenossenschaft

e) bei evtl. anderen beitragspflichtigen Einrichtungen der Bauwirtschaft
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2. Will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die unterschiedlichen
Vergabebedingungen innerhalb der Bundesländer auf ein bundeseinheitli-
ches Niveau zu bringen?

3. Macht es hinsichtlich dieser Bedingungen einen Unterschied, ob ein EU-
Unternehmen in Deutschland als direkter Auftragnehmer oder als Sub-
unternehmer tätig wird?

4. Welche Regelungen gelten entsprechend, wenn das Unternehmen einen
Sitz in Deutschland hat?

5. Ist die Über gangszeit, während der entsandte Arbeitnehmer eines EU-
Unternehmens bei der Heimatsozialversicherung versichert bleiben, in den
EU-Staaten unterschiedlich geregelt?

6. Welche Fristen für den Verbleib in der Heimatsozialversicherung gelten in
den einzelnen EU-Staaten?

7. Ist hier an eine Vereinheitlichung gedacht?

8. Welche Unterschiede gibt es zwischen den in Deutschland und den in ande-
ren EU-Staaten geltenden Regelungen zur Einbeziehung von Beschäftigten
aus anderen EU-Staaten in das jeweilige tarif iche Regelwerk?

9. Gelten für Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land, die bei einem deut-
schen Bauunternehmen beschäftigt sind, andere Konditionen als für deut-
sche Mitarbeiter

a) bei den Löhnen (Deutscher Tarif? Mindestlohn?)

b) bei den Sozialabgaben

c) bei den Steuern

d) bei der Bauberufsgenossenschaft

e) bei evtl. anderen beitragspflichtigen Einrichtungen der Bauwirtschaft

10. Gelten für ein deutsches Bauunternehmen, das eine Niederlassung in einem
EU-Nachbarstaat gründet und im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von
dieser Niederlassung aus Aufträge in Deutschland ausführt, die gleichen
Regelungen wie für ein EU-Unternehmen aus diesem Staat, oder gibt es
Unterschiede

a) bei den Löhnen

b) bei den Sozialabgaben

c) bei den Steuern

d) bei der Bauberufsgenossenschaft

e) bei evtl. anderen beitragspflichtigen Einrichtungen der Bauwirtschaft

11. Welche anderen sozial-, arbeits-, tarifrechtlichen oder sonstigen Vorschrif-
ten bewirken nach Ansicht der Bundesregierung Unterschiede in den Wett-
bewerbschancen zwischen deutschen Unternehmen und Unternehmen aus
EU-Nachbarstaaten auf dem deutschen Bausektor , und sind hier Änderun-
gen geplant?

12. Ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung Wettbewerbsnachteile aus
den Unterschieden im Regelwerk oder aus dessen Umgehung?

13. Sind Lücken in Vollzug und bei Kontrolle der Regeln mitverantwortlich für
eine solche Entwicklung?

14. Sind Veränderungen der Kontrollmechanismen geplant?
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15. Ist durch die Anwendung des acquis communautaire in den osteuropäi-
schen Beitrittsstaaten eine V eränderung der dortigen Arbeitskosten und
damit eine Beeinflussung der jeweiligen Ausgangslage im ettbewerb zu
erwarten und welche Elemente des acquis communautaire wirken sich
hierbei aus?

16. Welche Wettbewerbswirkungen sind zu erwarten, wenn bei der EU-Ost-
erweiterung Übergangszeiten bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, nicht aber
bei der Dienstleistungsfreiheit eingeführt werden?

Berlin, den 31. Mai 2001

Walter Hirche
Hans-Michael Goldmann
Dirk Niebel
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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