BT-Drucksache 14/6205

Deutsche Söldner in bewaffneten Konflikten

Vom 30. Mai 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6205
14. Wahlperiode 30. 05. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke, Heidi Lippmann, Roland Claus
und der Fraktion der PDS

Deutsche Söldner in bewaffneten Konflikten

Das Fernsehmagazin „Spiegel-TV“ hat in seiner Sendung vom 6. Mai 2001
über den Fall des im Kosovo verhafteten deutschen Söldners R. B. berichtet,
der für mindestens vier Terroranschläge im Kosovo verantwortlich gemacht
wird. Unter anderem wird vermutet, dass er an einem Massaker an serbischen
Männern, Frauen und Kindern am 16. Februar 2001 beteiligt war, bei dem min-
destens 10 Menschen getötet und eine große Zahl verletzt wurden.

Der nach Angaben von „Spiegel TV“ unehrenhaft aus der Bundeswehr entlas-
sene Ex-Fallschirmjäger habe, so das Magazin, bereits Mitte der neunziger
Jahre, zunächst auf kroatischer, dann auf muslimischer Seite, als Söldner im
jugoslawischen Bürgerkrieg gekämpft und sich später der albanischen UCK an-
geschlossen.

Nach gegenüber „Spiegel-TV“ gemachten eigenen Aussagen habe er für die
UCK eine „Spezialeinheit aufgebaut“, habe sich mit „der ganzen Minensache
beschäftigt“ und während des Krieges zahlreiche Serben erschossen. „Spiegel-
TV“ zitiert Ermittler der UNO mit der Vermutung, R. B. habe für die albani-
sche Seite die „Drecksarbeit“ im Kosovo erledigt und mit Sprengstoffanschlä-
gen missliebige Serben getötet.

Seit Ende des Kosovo-Krieges soll er in Mitrovica ein Sicherheitsunternehmen
mit dem Namen „Sucuir Kosova“ betrieben haben. Nach Informationen, die
„Spiegel TV“ vorliegen, stehe dieses Unternehmen jedoch für nicht anderes als
„für Terror und Schutzgelderpressung“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Verfügte die Bundesregierung bereits vor der Verhaftung von R. B. über In-
formationen, die auf seine Söldnertätigkeit, insbesondere für die UCK, hin-
wiesen, und wenn ja, wie ist sie damit verfahren?

2. Verfügte die Bundesregierung bereits vor der Verhaftung von R. B. über In-
formationen, die auf seine Verwicklung in Terroranschläge, insbesondere für
die UCK, hinwiesen, und wenn ja, wie ist sie damit verfahren?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über R. B.'s politische, militä-
rische bzw. terroristische Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland
bzw. im Ausland seit 1990?

4. Wie viele Söldner aus der Bundesrepublik Deutschland waren bzw. sind ge-
genwärtig nach Erkenntnissen der Bundesregierung noch für die UCK aktiv?

5. Wie viele Söldner aus der Bundesrepublik Deutschland sind nach Erkenntnis-
sen der Bundesregierung in den drei Kriegen in Ex-Jugoslawien im Einsatz
gewesen, und für welche Seite haben sie jeweils gekämpft?

Drucksache 14/6205 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Wie viele Söldner aus der Bundesrepublik Deutschland sind nach Erkennt-
nissen der Bundesregierung gegenwärtig in aller Welt im Einsatz und für
welche Staaten bzw. militärische Gruppierungen kämpfen sie?

7. Wie viele der deutschen Söldner, die seit 1990 entweder in den drei Jugos-
lawienkriegen oder in anderen Teilen der Welt im Einsatz waren bzw. sind,
waren vorher Angehörige der Bundeswehr bzw. der NVA?

a) Wie häufig gehörten sie militärischen Spezialeinheiten an?

b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

8. Wie viele der deutschen Söldner, die seit 1990 entweder in den drei Jugosla-
wienkriegen oder in anderen Teilen der Welt im Einsatz waren bzw. sind, ge-
hörten bzw. gehören der bundesdeutschen rechtsextremen Szene an bzw. sind
über Strukturen der rechtsextremen Szene als Söldner vermittelt worden?

9. Welche bundesdeutschen bzw. internationalen rechtsextremen Strukturen
haben seit 1990 deutsche Söldner in bewaffnete Konflikte vermittelt oder
dort sogar eigene Einheiten gebildet bzw. an der Bildung internationaler
rechtsextremer Einheiten mitgewirkt (bitte nach Organisation, Einsatzort
und -zeitraum und ggf. Größe und Zusammensetzung der gebildeten Söld-
nergruppe aufschlüsseln)?

10. Wie viele deutsche Staatsbürger, die seit 1990 in allen Teilen der Welt als
Söldner gekämpft haben, sind inzwischen in die Bundesrepublik Deutsch-
land zurückgekehrt (bitte nach Einsatzzeitraum und ehemaligem Einsatzort
aufschlüsseln)?

11. Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland zur Gruppe der professionellen, quasi berufsmäßigen Söldner,
und über welche formellen und informellen Kommunikationsstrukturen
verfügen sie?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdungslage, die durch zurück-
gekehrte professionelle bzw. zeitweilige Söldner entsteht, insbesondere in-
nerhalb des rechtsextremen politischen Spektrums, und welche Maßnah-
men hat die Bundesregierung diesbezüglich bisher ergriffen?

13. In wie vielen Fällen waren ehemalige Söldner seit 1990 in der Bundes-
republik Deutschland in kriminelle, rechtsextreme oder terroristische Akti-
vitäten bzw. Straftaten verwickelt (bitte nach Datum, Straftat und ehemali-
gem Einsatzort aufschlüsseln)?

14. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Söldner seit 1990
für Kriegsverbrechen bzw. terroristische Aktionen im Ausland verantwortlich
gemacht, angeklagt bzw. verurteilt wurden, und wenn ja, in welchen?

Gab es Verurteilungen für im Ausland begangene Taten in der Bundes-
republik Deutschland (bitte nach Datum, Land, Tat bzw. Tatvorwurf auf-
schlüsseln)?

15. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, nach denen Söldnergrup-
pen oder andere bewaffnete Gruppierungen, einschließlich reguläres Mili-
tär, deutsche Rechtsextremisten im Ausland in der Verwendung von Waffen
und Sprengstoff ausbilden und wenn ja, wo findet eine solche Ausbildung
statt und welche rechtsextremistischen deutschen Strukturen sind darin in-
volviert (bitte nach Zeitraum, Land, Söldnergruppe bzw. bewaffneter Grup-
pierung und rechtsextremer deutscher Organisation aufschlüsseln)?

Berlin, den 23. Mai 2001

Roland Claus und Fraktion

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