Vom 16. Mai 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
6086
14. Wahlperiode
16. 05. 2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Klaus Haupt, Jürgen Türk, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/5640, 14/6063 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des
Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
(2. AAÜG-Änderungsgesetz – 2. AAÜG-ÄndG)
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Anpassungsvorschriften für Mitarbeiter in Hochschule und W issenschaft
der ehemaligen DDR erscheinen mit den V orgaben des Bundesverfassungs-
gerichts nicht vereinbar , wenn die Anpassung generell auf den 1. Juli eines
jeden Jahres beschränkt wird. Darüber hinaus sind die garantierten Zahlbeträge
mit den Anpassungsfaktoren (Ost) zu dynamisieren. Denn die vorgesehene
Anpassung auf Grundlage des 1992 gültigen aktuellen Rentenwertes (W est)
würde dazu führen, dass die Bestandsrentner insoweit von der allgemeinen
Entwicklung der Renten im Beitrittsgebiet abgekoppelt wären. Daher sollte
die Anpassung ab 1. Januar 1992 unter Berücksichtigung der Anpassungsfakto-
ren (Ost) nach den Grundsätzen der Rentenanpassung gemäß §§ 255a, 255b
SGB VI erfolgen.
Berlin, den 15. Mai 2001
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion