Vom 16. Mai 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/6070
14. Wahlperiode 16. 05. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvQ 23/01
A. Problem
Die Bayerische Staatsregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht bean-
tragt, eine einstweilige Anordnung dahin gehend zu erlassen, dass das Gesetz
zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften:
Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) bis zur Ent-
scheidung über den Normenkontrollantrag einstweilen nicht in Kraft tritt, hilfs-
weise, dass der Vollzug dieses Gesetzes einstweilen ausgesetzt wird. Das
Bundesverfassungsgericht gibt dem Deutschen Bundestag Gelegenheit zur
Stellungnahme in diesem Verfahren.
B. Lösung
Der Rechtsausschuss empfiehlt,
1. in diesem Verfassungsstreitverfahren einschließlich des angekündigten Ver-
fahrens in der Hauptsache Stellungnahmen abzugeben,
Einstimmigkeit im Ausschuss
2. den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Bodo Pieroth mit der Prozessvertretung
zu betrauen.
Mehrheitliche Entscheidung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/
CSU, F.D.P. und PDS
C. Alternativen
Verzicht auf die Abgabe einer Stellungnahme.
D. Kosten
Kosten für die Prozessvertretung.
Drucksache 14/6070 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
1. in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 1 BvQ 23/01 sowie in dem ange-
kündigten Verfahren in der Hauptsache Stellungnahmen abzugeben,
2. den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Bodo Pieroth, Münster, mit der Prozess-
vertretung zu betrauen.
Berlin, den 16. Mai 2001
Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender und Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6070
Bericht des Abgeordneten Dr. Rupert Scholz
Die Bayerische Landesregierung hat mit Schreiben vom
25. April 2001 beim Bundesverfassungsgericht einen An-
trag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dahin gehend
beantragt, dass das Gesetz zur Beendigung der Diskriminie-
rung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspart-
nerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) bis zur
Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antrag-
stellerin einstweilen nicht in Kraft tritt, hilfsweise, dass der
Vollzug dieses Gesetzes einstweilen ausgesetzt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundes-
tag die Antragsschrift mit Schreiben vom 10. Mai 2001 zu-
geleitet und Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 82. Sitzung am 16. Mai
2001 die Verfassungsstreitsache beraten und einstimmig be-
schlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, in dem
verfassungsgerichtlichen Verfahren 1 BvQ 23/01 sowie in
dem angekündigten Verfahren in der Hauptsache eine Stel-
lungnahme abzugeben. Der Ausschuss hat weiterhin mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU,
F.D.P. und PDS beschlossen, den Präsidenten zu bitten,
Prof. Dr. Bodo Pieroth, Münster, als Prozessbevollmäch-
tigen zu bestellen.
Berlin, den 16. Mai 2001
Dr. Rupert Scholz
Berichterstatter