BT-Drucksache 14/5948

Zahl der Entschädigungsanträge anch dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

Vom 4. Mai 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5948
14. Wahlperiode 04. 05. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Evelyn Kenzler und der Fraktion der PDS

Zahl der Entschädigungsanträge nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungs-
gesetz

Nach der geltenden Gesetzeslage läuft die Frist zur Antragstellung nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz am 31. Dezember 2001 aus. Eine
Rehabilitierung ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Rehabilitierung seit 1990 entwickelt
(auch unter Berücksichtigung des Rehabilitierungsgesetzes der DDR-Volks-
kammer vom 18. September 1990 und bitte nach Jahren auflisten)?

2. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Rehabilitierung seit 1990 bei

a) landesverräterischer Nachrichtenübermittlung,

b) staatsfeindlichem Menschenhandel,

c) staatsfeindlicher Hetze,

d) ungesetzlicher Verbindungsaufnahme,

e) ungesetzlichem Grenzübertritt,

f) Boykotthetze,

g) Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung,

h) Hochverrat, Spionage, Anwerbenlassen zum Zwecke der Spionage, lan-
desverräterische Agententätigkeit, Staatsverbrechen, die gegen einen ver-
bündeten Staat gerichtet waren, Unterlassung der Anzeige einer dieser
Straftaten, Geheimnisverrat entwickelt (bitte ebenfalls nach Jahren, An-
erkennungen und Ablehnungen auflisten)?

3. Wie hat sich die Zahl der Anerkennungen und Ablehnungen von Anspruchs-
berechtigten entwickelt (bitte jährlich nach Gesamtzahl der Antragsteller,
der Anerkennung und der Ablehnung auflisten)?

4. Wie hoch sind die Kosten, die durch das Rehabilitierungsgesetz entstanden
sind (bitte nach Jahren auflisten)?

5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Antragsberechtigte
beispielsweise wegen Informationslücken, bürokratischen Erschwernissen
etc. ihre Ansprüche nicht wahrnehmen konnten?

6. Was für eine Prognose hat die Bundesregierung bezüglich zu erwartender
Antragstellungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz?

Drucksache 14/5948 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Frist des Gesetzes erneut
zu verlängern, und wenn ja, wie begründet sie dies?

8. Was will die Bundesregierung tun, um potentielle Antragsteller zukünftig
besser zu informieren?

Berlin, den 24. April 2001

Petra Pau
Dr. Evelyn Kenzler
Roland Claus und Fraktion

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