BT-Drucksache 14/590

Konsequenzen aus der Unterzeichnung der Aarhus-Konvention (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) für das bundesdeutsche Recht

Vom 17. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/590 vom 17.03.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Konsequenzen aus der
Unterzeichnung der Aarhus-Konvention für das bundesdeutsche Recht =

17.03.1999 - 590

14/590

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Evelyn Kenzler und
der Fraktion der PDS
Konsequenzen aus der Unterzeichnung der Aarhus-Konvention
(Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die
Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang
zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) für das bundesdeutsche Recht

Mit der Unterzeichnung der Aarhus-Konvention (Übereinkommen über den
Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten) durch die Bundesrepublik Deutschland im Dezember
1998 hat sich die Bundesrepublik Deutschland zu weitreichenden
Partizipationsrechten im Umweltschutz verpflichtet. Da eine ganze Reihe
von Gesetzen seit 1990 Beteiligungsrechte abgebaut haben, fragen wir
die Bundesregierung:
1. Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung, die
Aarhus-Konvention zu ratifizieren, und welche Schritte unternimmt sie
zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der Konvention in
innerstaatliches Recht?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umsetzung der Aarhus-
Konvention mit dem Reformvorhaben der Schaffung eines einheitlichen
Umweltgesetzbuches zu koppeln?
3. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Verbandsklage im
Naturschutzrecht auf Bundesebene eingeführt werden muß?
4. Wenn ja, welche Auffassung besteht seitens der Bundesregierung
hinsichtlich des Regelungsumfangs und der Regelungstiefe von
Verbandsklagerechten?
5. Sieht die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Aarhus-
Konvention auch einen Bedarf, die im Zuge der "Beschleunigungsgesetze"
(Investionserleichtungs- und Wohnbaulandgesetz,
Planungsvereinfachungsgesetz, 6. Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung) verkürzten Beteiligungs- und Klagerechte
der Öffentlichkeit zurückzunehmen?
6. Was will die Bundesregierung unternehmen, um für eine angemessene
Verbreitung der Ergebnisse der Aarhus-Konvention zu sorgen?
Bonn, den 12. März 1999
Eva-Maria Bulling-Schröter
Dr. Evelyn Kenzler
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

17.03.1999 nnnn

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