Vom 4. April 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
5808
14. Wahlperiode
04. 04. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Meinrad Belle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
– Drucksache 14/4529 –
Familienzusammenführung sachgerecht regeln – EU-Richtlinienvorschlag
ablehnen
A. Problem
Für die antragstellende Fraktion ist von auschlaggebender Bedeutung, dass der
jetzige EU-Richtlinienvorschlag zur Familienzusammenführung nicht so um-
gesetzt wird. Eine Umsetzung dieser Richtlinie würde ihrer Ansicht nach einem
nicht unerheblichen, ungesteuerten Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland
Vorschub leisten.
Entscheidend wäre eine Beschränkung der Familienzusammenführung auf die
Kernfamilie. Deshalb werde die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der
Schaffung EU-weit geltender gemeinsamer Einreise- und Aufenthaltsvoraus-
setzungen für den Bereich der Familienzusammenführung für sachgerechte Re-
gelungen einzusetzen und den V orschlag für eine Richtlinie des Rates betref-
fend das Recht auf Familienzusammenführung (KOM (1999) 638 – C5-0077/
2000 – 1999/0258(CNS)) abzulehnen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags.
Ablehnung gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F .D.P. und
PDS
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache
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5808
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/4529 abzulehnen.
Berlin, den 3. April 2001
Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende
Rüdiger Veit
Berichterstatter
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter
Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
5808
Bericht der Abgeordneten Rüdiger Veit, Erwin Marschewski (Recklinghausen),
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke
I. Zum Verfahren
1. Die Vorlage wurde in der 143. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 18. Januar 2001 an den Innenausschuss
federführend sowie an den Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union und den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitbera-
tung überwiesen.
2. Der
Ausschuss für die Angelegenheiten der Eur opäi-
schen Union
hat in seiner 66. Sitzung am 28. März 2001
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Enthaltung der Stimmen der
Fraktion der F.D.P. die Ablehnung des Antrags empfoh-
len.
3. Der
Ausschuss für Familie, Senior en, Frauen und
Jugend
hat in seiner 60. Sitzung am 28. März 2001 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.
4. Der
Innenausschuss
hat den Antrag in seiner 55. Sit-
zung am 28. März 2001 abschließend beraten und ihn
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion mit
den Stimmen der Fraktionen im Übrigen abgelehnt.
II. Zur Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU hat ihren Antrag auf Bundes-
tagsdrucksache 14/4529 ausführlich begründet. Mit Nach-
druck hat sie in den Beratungen des Innenausschusses zur
Migrationsproblematik ein Gesamtkonzept auf EU-Ebene
gefordert.
Die Fraktion der F.D.P. hat den Antrag abgelehnt. Der Frak-
tion der F .D.P. sei nicht bekannt, dass der Richtlinienent-
wurf in jedem einzelnen Punkt von der Bundesregierung be-
fürwortet werde. Aus der Begründung des Antrags der
CDU/CSU ergebe sich zudem, dass diese die Familienzu-
sammenführungsrichtlinie insgesamt zu negativ bewerte.
Die Begründung sei zu undifferenziert. Auch sei darauf hin-
zuweisen, dass die Kirchen diese Richtlinie begrüßen wür -
den.
Die Fraktion der PDS hat den Antrag ebenfalls abgelehnt.
Ein Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung sei
richtig. Die Ermessenswillkür der Ausländerbehörden
würde dadurch ausgeschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen begrüßen grundsätzlich den V or-
schlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Rates
betreffend das Recht auf Familienzusammenführung vom
1. Dezember 1999 in der geänderten Fassung vom 10. Okto-
ber 2000. Die Intention der Richtlinie, den Zuzug von
Familienangehörigen als Rechtsanspruch auszugestalten,
sei ebenso richtig wie die von der Richtlinie intendierte An-
hebung des Zuzugsalters von Kindern von bisher 16 Jahren
nach geltendem deutschen Recht auf 18 Jahre (V olljährig-
keit). Dafür , dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
(Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nach § 16a
GG und § 51 AuslG als Flüchtling anerkannt worden sind)
die Möglichkeit haben sollen, ihre Eltern und weitere zu-
mindest minderjährige Geschwisterpaare nachkommen zu
lassen, spricht neben humanitären Gesichtspunkten u. a.
auch, dass andernfalls diese Kinder in der Regel zu extrem
hohen Kosten in Jugendhilfeeinrichtungen unter gebracht
werden müssten. Zutref fend sei es ebenfalls, grundsätzlich
den sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt für die Familien-
angehörigen des Zusammenführenden zu ermöglichen.
Auch die in der Diskussion immer wieder behaupteten dra-
matischen Zuzugszahlen aufgrund dieses Richtlinienvor -
schlags würden sich durch seriöse Schätzungen und histori-
sche Parallelen nicht belegen lassen.
Berlin, den 4. April 2001
Rüdiger Veit
Berichterstatter
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter
Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Ulla Jelpke
Berichterstatterin