BT-Drucksache 14/5798

a) Gesetzenwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/5335- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes b) Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5654- Entwurf eines G des Staatsangehörigkeitgesetzes c) GE der Abg. Westerwelle, Schmidt-Jorzig, Stadler, FDP -14/4537- Entwurf eines GE zur Änderung des Staatsan. un des Ausländergesetzes d) Westerwelle, Sch-Jor. Stadler, FDP - 14/4414- Schlussoffensive für erleicherte Einbürgerung von Kindern

Vom 4. April 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5798
14. Wahlperiode 04. 04. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/5335 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5654 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
F.D.P.
– Drucksache 14/4537 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und
des Ausländergesetzes

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt-
Jortzig, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/4416 –

„Schlussoffensive“ für erleichterte Einbürgerung von Kindern

Drucksache 14/5798 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

A. Problem

Weitere Verbesserung der Integration der in Deutschland lebenden ausländi-
schen Kinder durch zusätzliche Erleichterungen bei der Einbürgerung, insbe-
sondere bei den nach dem 1. Januar 1990 und vor dem 1. Januar 2000 in
Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern.

B. Lösung

Bei den nach dem 1. Januar 1990 und vor dem 1. Januar 2000 in Deutschland
geborenen Kindern ausländischer Eltern Verlängerung der Frist für den Einbür-
gerungsantrag nach § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) um zwei
Jahre bis zum 31. Dezember 2002. Für die Einbürgerung minderjähriger aus-
ländischer Kinder nach dem StAG – einschließlich § 40b StAG – und den
§§ 85 ff. des Ausländergesetzes (AuslG) Senkung der Einbürgerungsgebühr
von grundsätzlich 500 Deutsche Mark auf einheitlich 100 Deutsche Mark.

a) Annahme des Gesetzentwurfs, zusammengeführt aus den Gesetzentwür-
fen zu a), b) und c), mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU.

b) Einvernehmliche Erledigung des Antrags zu d).

C. Alternativen

Ablehnung der Lösung durch die Fraktion der CDU/CSU.

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Nach Schätzungen aus den Ländern betragen die durchschnittlichen Verwal-
tungskosten bei Ländern und Gemeinden je Einbürgerung nach § 40b StAG
etwa 200 bis 250 Deutsche Mark, denen Einnahmen in Höhe von 100 Deutsche
Mark statt bisher grundsätzlich 500 Deutsche Mark gegenüberstehen werden.
Der Einbürgerungsanspruch nach § 40b StAG steht nach Verlängerung der An-
tragsfrist schätzungsweise maximal 250 000 Kindern zu. In wie vielen Fällen
von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden wird, lässt sich nicht vorhersa-
gen.

Eine Gebühr in Höhe von 100 Deutsche Mark für die Einbürgerung Minderjäh-
riger ist auch in den sonstigen Fällen der Einbürgerung nach dem StAG oder
dem AuslG regelmäßig nicht kostendeckend. Insofern können Einnahmeaus-
fälle in geringer Höhe bei Bund, Ländern und Gemeinden entstehen.

2. Vollzugsaufwand

Der Vollzugsaufwand für Einbürgerungen nach § 40b StAG und sonstige Ein-
bürgerungen Minderjähriger hängt von der Zahl der künftigen Anträge sowie
vom Prüfungsaufwand im jeweiligen Einzelfall ab und ist daher nicht genau
bezifferbar.

E. Sonstige Kosten

Kosten für soziale Sicherungssysteme können in Folge des Erwerbs der deut-
schen Staatsangehörigkeit durch Ausländer nur entstehen, soweit für deutsche
Staatsangehörige Leistungen zu erbringen sind, die Ausländern nicht zustehen.
Ausländer, die über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
verfügen, und ihre sich rechtmäßig im Inland aufhaltenden Kinder haben regel-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5798

mäßig die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie deutsche Staatsange-
hörige, so dass wesentliche Kosten für die sozialen Sicherungssysteme durch
vermehrte Einbürgerungen hier nicht zu erwarten sind.

Der Wirtschaft entstehen aufgrund des Gesetzes keine zusätzlichen Kosten.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Drucksache 14/5798 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 14/5335, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 14/5654 und den Gesetzentwurf der Abgeord-
neten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Max Stadler,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. auf Bundestagsdrucksache
14/4537 zusammenzuführen und in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung
anzunehmen.

b) folgender Entschließung zuzustimmen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Europäische Übereinkommen
über die Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 zu unterzeichnen und
dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen.

c) den Antrag auf Bundestagsdrucksache 14/4416 für erledigt zu erklären.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/5798

Anlage

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das
folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetz-
blatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten
bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 1
des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …), wird wie folgt geän-
dert:

1. In § 38 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „, das miteinge-
bürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des
Einkommensteuergesetzes hat,“ gestrichen.

2. In § 40b Satz 2 wird die Angabe „2000“ durch die An-
gabe „2002“ ersetzt.

Artikel 2

Änderung des Ausländergesetzes

In § 90 Satz 2 des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990
(BGBl. I S. 1354, 1356), das zuletzt durch Artikel 3 § …
des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …) geändert worden ist,
werden die Wörter „, das miteingebürgert wird und keine
eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes
hat,“ gestrichen.

Artikel 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.

Berlin, den 4. April 2001

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Dr. Michael Bürsch
Berichterstatter

Thomas Strobl (Heilbronn)
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Drucksache 14/5798 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Bürsch, Thomas Strobl (Heilbronn),
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Petra Pau

I. Zum Verfahren

1. Die Vorlage zu a) wurde in der 161. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 29. März 2001 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss und
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung überwiesen. Die Vorlagen zu b), c) und
d) wurden in der 155. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 8. März 2001 an die gleichen Ausschüsse zur
Mitberatung überwiesen, allerdings die Vorlage zu d)
nicht an den Rechtsausschuss.

2. Mitberatende Stellungnahmen:

Der Rechtsausschuss hat in seiner 78. Sitzung am 4.
April 2001 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS bei Ent-
haltung der Fraktion der CDU/CSU die Annahme der
zusammengeführten Gesetzentwürfe auf den Bundes-
tagsdrucksachen 14/5654 und 14/5335 empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat weiter einstimmig empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 14/4537
für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner 61. Sitzung am 4. April 2001 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU bei Abwesenheit der Fraktion der PDS
Annahme der Gesetzentwürfe auf Bundestagsdruck-
sachen 14/5654 und 14/5335 empfohlen.

Er hat weiter mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS Ablehnung des Gesetz-
entwurfs auf Bundestagsdrucksache 14/4537 und des
Antrags auf Bundestagsdrucksache 14/4416 empfohlen.

3. Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 56. Sit-
zung am 4. April 2001 abschließend beraten. Er hat auf
Antrag der Fraktion der F.D.P. die Gesetzentwürfe zu a),
b) und c) zusammengeführt und dem Gesetzentwurf in
der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtli-
chen Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU ebenso zuge-
stimmt wie der von der Fraktion der PDS (Ausschuss-
drucksache 14/445, Nr. 5 des Antrags) beantragten Ent-
schließung.

Den Antrag zu d) hat der Ausschuss für erledigt erklärt.

II. Zur Begründung

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ha-
ben es unter Hinweis auf die Begründung der Gesetzent-
würfe zu a) und b) als sinnvollen Ansatz bezeichnet, jungen
Menschen die Einbürgerung zu erleichtern. Sie haben be-

tont, dass dies aber Hand in Hand mit einer sinnvollen
Integration gehen muss, die künftig zusammen mit der
Frage der Zuwanderung zu erörtern sei. Dabei appellieren
sie an den Bundesrat, der noch uneins sei, seine Zustim-
mung zu der Reform zu geben. Schließlich unterstützten die
Koalitionsfraktionen die Nummer 5 des Antrags der Frak-
tion der PDS (Ausschussdrucksache 14/445).

Seitens der Fraktion der CDU/CSU werden die Regelungen
der Gesetzentwürfe zu a), b) und c) als Stückwerk abge-
lehnt. Sie stellen nach ihrer Auffassung keine Verbesserung
dar, weil die effektiven Kosten bei der Einbürgerung, die in
Höhe von 250,00 DM anfielen, von den Kommunen bezahlt
werden sollen. Sie ist weiter der Meinung, dass diejenigen
Personen, die dem Gesetz gemäß 500,00 DM bereits bezahlt
und sich fristgerecht verhalten haben, dafür durch die er-
neute Änderung bestraft werden.

Die Fraktion der F.D.P. hat ihren Gesetzentwurf zu c) unter
Hinweis auf die Dauer der Beratungen dahin gehend modi-
fiziert, dass sie die Einbürgerungsfrist aus den Gesetzent-
würfen zu a) und b) übernommen hat. Damit sind die Ge-
setzentwürfe zu a), b) und c) inhaltsgleich. Ihren Antrag zu
d) hat die Fraktion der F.D.P. für erledigt erklärt, aber Wert
darauf gelegt, dass sie ihren Antrag sehr früh zu einem Zeit-
punkt gestellt hat, zu dem von einer Novellierung noch
nicht die Rede gewesen ist.

Die Fraktion der PDS hat den Inhalt der Gesetzentwürfe zu
a), b) und c) begrüßt. Sie vertritt die Auffassung, dass man
dem betroffenen Personenkreis so weit wie möglich entge-
genkommen soll, auch über die Fristverlängerung und die
Absenkung der Einbürgerungsgebühr hinaus, wie z. B. beim
Sprachunterricht.

Sie hat weiter begrüßt, dass der Ausschuss ihrem Antrag auf
Ausschussdrucksache 14/445 in seiner Nummer 5 folgt.

Seitens der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die
Kernpunkte der Reform greifen. Es liegen zurzeit noch
keine exakten Zahlen vor. 10 v. H. der Anspruchsberechtig-
ten (ca. 30 000) von ca. 350 000 Antragsberechtigten haben
bis heute von ihrer Einbürgerungsmöglichkeit Gebrauch ge-
macht. Sie weist aber darauf hin, dass wohl vielen Migran-
tenfamilien die Rechtslage nicht ganz verständlich gewesen
ist. Zudem muss der Betrag von 500,00 DM als ein hoher
Betrag bezeichnet werden. Die Bundesregierung hofft, dass
einige Länder, die heute für die Absenkung der Einwande-
rungsgebühr wenig Verständnis zeigen, noch einschwenken,
auch deshalb, weil diese Gebühren im Verhältnis zu späte-
ren Integrationskosten immer noch annehmbar sind.

Hinsichtlich des Europäischen Übereinkommens über die
Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997 äußert die
Bundesregierung ihre Bereitschaft, Unterzeichnung und
Ratifizierung weiter zu betreiben.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/5798

Berlin, den 4. April 2001

Dr. Michael Bürsch
Berichterstatter

Thomas Strobl (Heilbronn)
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

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