BT-Drucksache 14/573

Sportförderung durch die Bundesregierung

Vom 16. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/573 vom 16.03.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Sportförderung durch die
Bundesregierung =

16.03.1999 - 573

14/573

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Riegert, Friedrich Bohl, Peter Letzgus, Walter
Link (Diepholz), Dr. Klaus Rose, Norbert Barthle, Georg Brunnhuber,
Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Reinhard Göhner, Erwin Marschewski, Wilhelm
Josef Sebastian, Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU
Sportförderung durch die Bundesregierung

Der Sport und die ihn tragenden Sportorganisationen erbringen für unser
freiheitliches Gemeinwesen Leistungen, die unverzichtbar sind und die
herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports
unterstreichen. Der Sport steht für Leistung, Wettbewerb und Fair play,
er übermimmt wesentliche Aufgaben in der Gesundheitserziehung und -
vorsorge, er vermittelt in hohem Maße soziale Kompetenz, erleichtert
Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, schafft
Identifikation mit dem Gemeinwesen und vermittelt Grundwerte und
Grundüberzeugungen, die unser Gemeinwesen stärken.
Die Bundesregierung hat bisher -- in verfassungsrechtlicher Kompetenz -
- den Hochleistungssport gefördert. Diese Förderung hat -- unter
Wahrung der Autonomie des Sports -- die Chancengleichheit deutscher
Sportlerinnen und Sportler im internationalen Vergleich auf der
Grundlage eines manipulationsfreien und sauberen Hochleistungssports
gesichert. Unsere Leistungssportlerinnen und Leistungssportler sind
Vorbilder für jung und alt und setzen entscheidende Impulse für die
Weiterentwicklung des Sports in seiner ganzen Breite. Insofern kommt
der verläßlichen Förderung des Spitzensports durch die Bundesregierung
eine große Bedeutung zu, der die bisherige Bundesregierung in hoher
Verantwortung gerecht geworden ist.
Die jetzige Bundesregierung hat in den Koalitionsvereinbarungen u. a.
eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für den Sport, die
Stärkung der Sportwissenschaften, eine Mitwirkung der
Sportorganisationen im Rahmen des Naturschutz- und Baurechts zugesagt
und ein Sonderfördergramm Sportstätten Ost nach den Kriterien des
"Goldenen Planes Ost" angekündigt, und sie will -- abweichend von der
bisher verfassungsrechtlich gesicherten Praxis -- neben dem
Spitzensport den Breitensport gleichermaßen fördern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Beabsichtigt die Bundesregierung die in der Koalitionsvereinbarung
enthaltene Ankündigung, es werde gleichermaßen auf die Förderung des
Breitensports wie des Spitzensports gesetzt, durch zusätzliche Mittel
zu erreichen oder durch Kürzung der Mittel für den Spitzensport?
In welcher Größenordnung sollen zusätzliche Mittel eingesetzt werden
bzw. ist an eine Umschichtung der Mittel vom Spitzen- zum Breitensport
geplant?
2. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Mittel für die Förderung
des Breitensports in den Haushalt 1999 eingestellt?
3. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie ungeachtet der
Koalitionsvereinbarungen den Haushaltsentwurf Sport Einzelplan 06 der
alten Bundesregierung übernommen hat?
Wenn nein, wo sieht sie die substantiellen und materiellen Änderungen?
4. Hat die Bundesregierung die Ankündigungen der
Koalitionsvereinbarungen im Bereich des Sports in den Haushalten 2000
bis 2003 in ihrer Finanzplanung realisiert?
Wenn ja, mit welchem finanziellen Volumen sollen die in den
Koalitionsvereinbarungen angekündigten Maßnahmen im einzelnen
ausgestattet werden?
5. Ist die Bundesregierung bereit, den Olympischen Sportverbänden zur
Vorbereitung auf die olympischen Sommerspiele 2000 und die Olympischen
Winterspiele 2002 in den Haushalten 1999, 2000, 2001 und 2002
zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
6. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die in den
Koalitionsvereinbarungen zugesicherte Stärkung der Sportwissenschaften
voranzubringen, und in welchem Ausmaß ist dies durch den Haushalt 1999
erfolgt?
7. Welche Maßstäbe gedenkt die Bundesregierung zu entwickeln, um die
Arbeit des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BiSp), des Instituts
für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) und des Instituts für
Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) zu bewerten?
Gibt es Überlegungen, die Arbeit von BiSp, IAT und FES je für sich und
zusammen effizienter zu gestalten?
8. Gedenkt die Bundesregierung den seit geraumer Zeit bekannten
Personalmangel beim BiSp zu beheben oder trotz gewachsener Aufgaben zu
belassen oder zu reduzieren?
9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit das
Bundesinstitut für Sportwissenschaften mehr Forschungsvorhaben für den
Spitzen-, den Breiten- und Behindertensport initiieren kann, um den
gewachsenen nationalen und internationalen Ansprüchen gerecht werden zu
können, und ist die Bundesregierung bereit, das Bundesinstitut für die
sportwissenschaftliche Koordinierung in Europa auszubauen?
10. In welchem Zeitraum und mit welchen zusätzlichen Mitteln wird die
Bundesregierung die erforderlichen Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen bei den Forschungseinrichtungen IAT und FES in
den neuen Ländern durchführen?
11. Kann die Bundesregierung mitteilen, ob sich die Länder Berlin und
Sachsen an der Finanzierung von IAT und FES beteiligen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und hält sie dies für ausreichend?
12. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den 9. Sportbericht
vorzulegen?
Bonn, den 16. März 1999
Klaus Riegert
Friedrich Bohl
Peter Letzgus
Walter Link (Diepholz)
Dr. Klaus Rose
Norbert Barthle
Georg Brunnhuber
Dirk Fischer (Hamburg)
Dr. Reinhard Göhner
Erwin Marschewski
Wilhelm Josef Sebastian
Benno Zierer
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

16.03.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.