BT-Drucksache 14/5648

Stationierung von zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilte Soldaten des britischen Scot Regiments in Deutschland

Vom 23. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5648

14. Wahlperiode

23. 03. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Heidi Lippmann, Dr. Winfried Wolf, Roland Claus
und der Fraktion der PDS

Stationierung von zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilten Soldaten des
britischen Scot Guards Regiments in Deutschland

Im Jahre 1992 töteten zwei Angehörige der britischen Streitkräfte in Belfast
einen jungen Iren, obwohl sie nach einer gründlichen Durchsuchung wussten,
dass er unbewaf fnet war . Ein Zivilgericht verurteilte die Soldaten zu einer
jeweils lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Nach einer von der britischen Armee und einem Teil der englischen Presse ins-
zenierten Kampagne wurden beide nach drei Jahren aus der Haft entlassen. Am
3. November 1998 entschied der britische Armeerat, dem der Staatssekretär im
britischen Verteidigungsministerium, John Spellar , und der Kommandeur des
Parachute Regiment, General Michael Jackson, angehören, beide Soldaten wie-
der in ihr Regiment, die Scot Guards, aufzunehmen. Dies ist auch vor dem Hin-
tergrund zu beurteilen, dass seit 1995 über 1 400 Soldaten wegen Drogenmiss-
brauchs aus der britischen Armee entlassen worden sind.

Es gibt Hinweise darauf, dass die beiden Soldaten mittlerweile in Deutschland
stationiert sein sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass zwei wegen eines Tötungsdeliktes
verurteilte Soldaten bei der britischen Rheinarmee stationiert sind?

2. Falls nicht, ist die Bundesregierung willens, dieser Frage nachzugehen?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stationierung der beiden Soldaten in
Deutschland – sofern sie sich bewahrheiten sollte – vor dem Hintergrund,
dass wegen derartig schwerer Straftaten verurteilte Straftäter nicht zum
Dienst in den deutschen Streitkräften zugelassen werden und die Bundes-
regierung jüngst Überlegungen angestellt hat, bekannte Rechtsradikale vom
Wehrdienst auszuschließen?

4. Ist die Bundesregierung willens, der Regierung des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland deutlich zu machen, dass sie weder eine be-
reits erfolgte noch eine künftige Stationierung dieser Soldaten hinnehmen
wird?

5. Ist die Bundesregierung gewillt, den vorliegenden Fall zum Anlass zu
nehmen, mit den Verbündeten, die aufgrund der getroffenen Vereinbarungen
(Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, Eurokorps, D/NL Korps usw.)
Soldaten in Deutschland stationieren dürfen, in V erhandlungen einzutreten
mit dem Ziel, die betreffenden Abkommen um einen Passus zu ergänzen, der
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den Aufenthalt ihrer Soldaten auf deutschem Staatsgebiet auf Personen be-
schränkt, die nach deutschem Recht Wehrdienst leisten könnten und auch das
Streitkräfteaufenthaltsgesetz entsprechend zu ergänzen?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die durch die vorliegenden Fakten be-
legte T atsache, dass im dar gestellten Fall ein Mitglied der europäischen
Wertegemeinschaft das Tötungsdelikt an einem Bür ger Nordirlands gering-
fügiger einschätzt als ein Drogendelikt?

Berlin, den 23. März 2001

Heidi Lippmann
Dr. Winfried Wolf
Roland Claus und Fraktion

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