BT-Drucksache 14/5647

Bevorzugte Anrechnung von Wohnungen in Sanierungsgebieten auf die Privatisierungsquote im Sinne des Altschuldenhilfegesetzes

Vom 23. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5647

14. Wahlperiode

23. 03. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll,
Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS

Bevorzugte Anrechnung von Wohnungen in Sanierungsgebieten auf die
Privatisierungsquote im Sinne des Altschuldenhilfegesetzes

Nach vorliegenden Informationen hat der gemeinsame Lenkungsausschuss von
Bund und Ländern am 1 1. Mai 2000 empfohlen, die in förmlich festgelegten
Sanierungsgebieten liegenden W ohnflächen von ohnungsunternehmen und
Wohneigentümern, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben, in be-
sonderer Weise zu berücksichtigen, insbesondere bei der Berechnung der Quo-
ten für das Nichtvertretenmüssen bei der Veräußerung gemäß § 5 Abs. 1 und 2
des Altschuldenhilfegesetzes (AHG). Dabei sollten auch die in den Jahren nach
Antragstellung auf Altschuldenhilfe förmlich festgelegten Sanierungsgebiete in
Betracht kommen.

Die in Sanierungsgebieten liegenden W ohnflächen sollten im Hinblick auf di
Anrechnung als Privatisierung nach § 5 Abs. 1 AHG den Veräußerungen zwi-
schen dem 3. Oktober 1990 und dem 31. Dezember 1992 gleichgestellt werden,
d. h. grundsätzlich in die Quote der Veräußerungen direkt an Mieter einbezogen
werden. Auch die Erlösabführung sollte analog der in den Jahren 1990 bis 1992
geltenden Verfahrensweise geregelt werden. Zugrunde gelegt wurde der in den
Jahren 1990 bis 1992 durchschnittlich erzielte V erkaufserlös von 315 DM/qm
bei einer Erlösabführung von 20 %.

Wohnungsunternehmen, die ihre Privatisierungspf icht aber vorfristig erfüllten
und bereits vor dem 11. Mai 2000 einen bestandskräftigen Schlussbescheid von
der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhielten, haben diese Vergünstigungen bei
der Berechnung der Erfüllungsquote nicht angerechnet bekommen und auch
weit höhere Erlösabführungen bei V erkauf solcher W ohnungen an den Erb-
lastentilgungsfonds geleistet. Sie sind daher für ihre schnelle und gesetzestreue
Erfüllung des AHG bestraft worden und hinsichtlich der Höhe der Erlösabfüh-
rung gegenüber anderen W ohnungsunternehmen benachteiligt. Im Falle eines
Zwickauer W ohnungsunternehmens macht diese höhere Abführung eine
Summe von rund 15 Mio. DM aus. Diese Mittel könnte das Unternehmen, das
einen Großteil seiner Wohnungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
hat, dringend für die weitere Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung
dieser Bestände gebrauchen und einsetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Wohnungen, für die Wohnungs-
unternehmen und Wohnungseigentümer Altschuldenhilfe in Anspruch nah-
men, in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten liegen?
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2. Wie viele W ohnungsunternehmen (dif ferenziert nach Bundesländern und
Eigentumsformen), die ihre Privatisierungspf icht einschließlich der V er-
äußerungen im Jahr 1999 erfüllt bzw. übererfüllt haben, erhielten die Mög-
lichkeit, die Bestände in Sanierungsgebieten anstelle anderer V eräußerun-
gen zur Erreichung der 15 %-Quote im Bericht anzugeben und angerechnet
zu erhalten?

3. Wie vielen Wohnungsunternehmen (differenziert nach Bundesländern und
Eigentumsformen), die ihre 15-prozentige Privatisierungspficht einschließ-
lich der V eräußerungen bis Ende 1999 nicht bzw . noch nicht vollständig
erfüllt haben, ist ermöglicht worden, die Wohnungsbestände in Sanierungs-
gebieten in ihren jährlichen Berichten anzugeben und bevorzugt auf die
Quote der Erfüllung anzurechnen?

4. Wie viele W ohnungsunternehmen (dif ferenziert nach Bundesländern und
Eigentumsformen), die bereits vor dem Mai 2000 einen vorzeitigen Be-
scheid über das Nichtvertretenmüssen erhalten haben und die keiner Be-
richtspflicht zu Sanierungsgebieten unterlagen, haben ohnungsbestände in
Sanierungsgebieten angegeben, weil sich dies für sie positiv auswirkt, etwa,
weil an Stelle der weiteren durchgeführten Veräußerungen bis Ende 1999 die
Sanierungsgebiete im Hinblick auf die Erlösabführung günstiger sind?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von W ohnungsunterneh-
men, denen wegen vorzeitiger und gesetzestreuer Erfüllung ihrer Priva-
tisierungspflicht die Anrechnung von ohnungsbeständen in Sanierungs-
gebieten nicht (mehr) möglich ist, weil sie gerade wegen dieser geset-
zestreuen Veräußerung gegenüber anderen W ohnungsunternehmen durch
die Abführung z. T. deutlich höherer Erlöse benachteiligt sind?

6. Folgt die Bundesregierung der Auf fassung, dass die bevorzugte Anrech-
nung von Beständen in Sanierungsgebieten bei einem T eil der Wohnungs-
unternehmen letztlich eine V erletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
zur Folge hat und wie begründet sie ihren Standpunkt?

7. Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung zu der Auf fassung, dass
die Wohnungsunternehmen, die ihre Privatisierungspf icht vorzeitig und
gesetzestreu erfüllt haben, gegenüber jenen W ohnungsunternehmen, die
durch die bevorzugte Anrechnung von Beständen in Sanierungsgebieten
hinsichtlich der Erlösabführung besser gestellt wurden, insofern gleichge-
stellt werden müssen, dass ersteren die zuviel entrichtete Erlösabführung
rückerstattet wird und wie begründet sie ihren Standpunkt?

8. Welche Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die von W oh-
nungsunternehmen, denen der Schlussbescheid bereits vor dem 1 1. Mai
2000 erteilt wurde, nach der Regelung des Lenkungsausschusses vom Mai
2000 zuviel entrichteten Erlösabführungen?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen jener W ohnungsunterneh-
men, nach § 51 V erwaltungsverfahrensgesetz die W iederaufnahme des
Verfahrens zur Erteilung von Schlussbescheiden zu erreichen?

10. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, durch eine
weitere Empfehlung – beispielsweise des Lenkungsausschusses – für diese
Fälle eine Prüfung und Neufestsetzung des Schlussbescheides und damit
eine Rückzahlung von Erlösabführungen zu erwirken?

Berlin, den 15. März 2001

Christine Ostrowski
Heidemarie Ehlert
Dr. Barbara Höll

Dr. Uwe-Jens Rössel
Roland Claus und Fraktion

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