BT-Drucksache 14/5630

Entschädigungszahlungen an die Verschleppten jenseits von Oder und Neiße

Vom 20. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5630

14. Wahlperiode

20. 03. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Evelyn Kenzler und der Fraktion der PDS

Entschädigungszahlungen an die Verschleppten jenseits von Oder und Neiße

Die Fraktion der CDU/CSU hat in ihrem Antrag „Den jenseits von Oder und
Neiße Verschleppten wirksam und dauerhaft helfen“ (Bundestagsdrucksache
14/3670) ausgeführt, dass sie eine verbesserte Einbeziehung in Entschädi-
gungs- und Ausgleichsleistungen für diejenigen Personen verlangt, die „aus
dem östlichen Reichsgebiet jenseits von Oder und Neiße (in den Grenzen 1937)
in die Sowjetunion als Zivilisten (Zivildeportierte)“ verschleppt worden waren.
In dem Antrag heißt es weiter: „Zehn Jahre nach der deutschen W iedervereini-
gung erscheint es dringend notwendig, die Leiden der Menschen, die in den
Gebieten des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 jenseits von Oder
und Neiße verschleppt und gefangen gehalten wurden, zu würdigen und ihre
Lage endlich nachhaltig zu verbessern. Dazu scheint es vor allem erforderlich,
Möglichkeiten zu finden, ihnen dauerhaft Hilfe zukommen zu lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Haben die in die Sowjetunion verschleppten Zivilpersonen aus dem östlichen
Reichsgebiet (in den Grenzen von 1937) in der alten Bundesrepublik
Deutschland bis 1990 Entschädigungen und Ausgleichszahlungen erhalten
und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

2. Wenn ja, wie viele Personen haben diese Zahlungen in welcher Höhe erhal-
ten (bitte nach Personenanzahl und Gesamtzahlungen pro Jahr auf isten)?

3. Welcher Personenkreis hat Ansprüche auf derartige Zahlungen?

Inwieweit spielt insbesondere die Dauer der V erschleppung, V erschlep-
pungsgrund, Art der erzwungenen Tätigkeit, Grad der gesundheitlichen Be-
einträchtigung etc. eine Rolle bei der Höhe der Entschädigung?

4. Wurden hohe Funktionsträger des NS-Staates und der NSDAP von diesen
Zahlungen ausgeschlossen und wenn nein, warum nicht?

5. Wie viele Personen aus den neuen Bundesländern erhalten bisher Zahlungen
als Zivildeportierte aus dem östlichen Reichsgebiet jenseits von Oder und
Neiße in den Grenzen von 1937 (bitte nach der Personenzahl, Gesamthöhe
der Entschädigungszahlungen und Jahren auf isten)?

6. Erhalten auch Personen diese Entschädigungszahlungen, die eine doppelte
Staatsbürgerschaft haben, und heute in osteuropäischen Ländern leben?

7. Wie viele Ablehnungen von Anträgen hat es bisher gegeben (bitte nach Jahr,
Bundesland und Begründung aufzählen)?

8. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Anspruchsberechtigten aus-
reichend über ihre Möglichkeit zur Antragstellung informiert sind?
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9. Wie aufwendig ist das Antragsverfahren nach Kenntnis der Bundesregie-
rung, und wie muss der Anspruch nachgewiesen werden?

10. Gibt es Ausschlussgründe für Entschädigungszahlungen an Personen, die
Positionen innerhalb der SED und/oder des Staatsapparates der DDR be-
kleidet haben?

11. Wie viel Zeit ver geht durchschnittlich zwischen Antragstellung und Zah-
lung?

12. Aus welchen Quellen werden die Mittel für die Entschädigungszahlungen
gespeist, und wie hoch sind die hierfür zur Verfügung gestellten Geldmittel
(bitte die Gesamtsumme nach Jahreszahlen aufführen)?

13. Trifft es zu, dass die Mittel aus einer Stiftung gezahlt werden, und wenn ja,
wer ist der Träger dieser Stiftung, und wie ist die Stiftung aufgebaut?

14. Wer kontrolliert die Tätigkeit dieser Stiftung?

15. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung im Interesse der V erschleppten
die Notwendigkeit einer Änderung des Verfahrens bzw. einer Aufstockung
der finanziellen Mittel

Berlin, den 15. März 2001

Petra Pau
Dr. Evelyn Kenzler
Roland Claus und Fraktion

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