BT-Drucksache 14/5619

zu der Unterrichtung der Bundesregierung -14/3576 Nr. 2.37- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur siebten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über kosmetische Mittel - KOM (00) 189 end.; Ratsdock. 07716/00

Vom 20. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5619
14. Wahlperiode 20. 03. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/3576 Nr. 2.37 –

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur siebten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
KOM (00) 189 endg.; Ratsdok. 07716/00

A. Problem

Die mehrfach geänderte Richtlinie des Rates 76/768/EWG betrifft die umfas-
sende Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften über kosmetische
Mittel. Neben dem vorrangigen Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit,
das die toxikologische Prüfung der Bestandteile kosmetischer Mittel erfordert,
bezweckt die Richtlinie auch die Abschaffung diesbezüglicher Tierversuche.
Die Richtlinie in der Fassung der Richtlinie des Rates 93/35/EWG vom 14. Juni
1993 („sechste Änderung“) sah deshalb das Verbot des Inverkehrbringens kos-
metischer Mittel vor, die ab dem 1. Januar 1998 im Tierversuch getestete Be-
standteile oder Kombinationen von Bestandteilen enthalten. Mangels wissen-
schaftlich validierter alternativer Versuchsmethoden, die ein gleichwertiges
Schutzniveau für den Verbraucher gewährleisten, wurde das Inkrafttreten des
Verbots mit der Richtlinie der Kommission 97/18/EG vom 17. April 1997 bis
zum 30. Juni 2000 verschoben. Angesichts der weiterhin sehr zögerlichen Fort-
schritte bei der Entwicklung, Validierung und rechtlichen Anerkennung alterna-
tiver Versuchsmethoden soll die Richtlinie 76/768/EWG nunmehr nochmals
geändert werden und bis zur Verabschiedung und Umsetzung dieser Änderung
das Datum des Inkrafttretens des Verbots des Inverkehrbringens kosmetischer
Mittel mit im Tierversuch getesteten Bestandteilen durch eine Richtlinie der
Kommission erneut verschoben werden.

In Deutschland sind Tierversuche zur Prüfung der Unbedenklichkeit der in
Kosmetika enthaltenen Chemikalien für die menschliche Gesundheit bereits
verboten.

B. Lösung

Der Ausschuss für Gesundheit befürchtet, dass bei Verabschiedung der vorge-
schlagenen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie des Rates 76/768/EWG – KOM (00) 189 endg.; Rats-

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dok. 07716/00 – und einer Verschiebung des Inkrafttretens des genannten Ver-
bots des Inverkehrbringens in Deutschland vorübergehend wieder Tierversuche
zur Sicherheitsüberprüfung der in kosmetischen Mitteln enthaltenen Chemika-
lien zugelassen werden müssten. Daher beschloss der Ausschuss für Gesund-
heit, die Bundesregierung aufzufordern, auf europäischer Ebene eine Ergän-
zung des Richtlinienvorschlags anzustreben, die es den Mitgliedstaaten
ermöglicht, ein bestehendes einzelstaatliches Verbot von Tierversuchen für den
Bereich der Kosmetika beizubehalten.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur siebten Änderung
der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel – KOM (00) 189 endg.;
Ratsdok. 07716/00 – (Anlage 1) zur Kenntnis zu nehmen und

2. folgende Entschließung anzunehmen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene auf
Einfügung einer Vorschrift in den Richtlinienvorschlag hinzuwirken, die es
den Mitgliedstaaten erlaubt, ein bereits bestehendes Verbot von Tier-
versuchen zur Entwicklung von Kosmetika beizubehalten.

Berlin, den 15. März 2001

Der Ausschuss für Gesundheit

Klaus Kirschner
Vorsitzender

Detlef Parr
Berichterstatter

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Bericht des Abgeordneten Detlef Parr

I. Überweisung

Die EU-Vorlage – KOM (00) 189 endg.; Ratsdok. 07716/00 –
(Anlage 1) wurde gemäß § 93 Abs. 1 GO-BT mit Sammel-
überweisung vom 9. Juni 2000 auf Bundestagsdrucksache
14/3576 Nr. 2.37 dem Ausschuss für Gesundheit zur alleini-
gen Beratung überwiesen.

II. Inhalt der EU-Vorlage

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Richtlinie 76/768/
EWG des Rates, die mit einer Kommissionsrichtlinie zur
Verschiebung des Datums (derzeit: 30. Juni 2000) des In-
krafttretens des Verbots des Inverkehrbringens kosmetischer
Mittel, die im Tierversuch getestete Bestandteile oder Kom-
binationen von Bestandteilen enthalten, verbunden werden
soll, werden vier wesentliche Ziele verfolgt:

 Einführung eines dauernden und endgültigen Verbots der
Durchführung von Tierversuchen für kosmetische Fer-
tigerzeugnisse im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU,

 Einführung eines Verbots der Durchführung von Tierver-
suchen für Bestandteile und Kombinationen von Bestand-
teilen von kosmetischen Mitteln (Inkrafttreten: drei Jahre
nach Umsetzung der vorliegenden Richtlinie durch die
Mitgliedstaaten, bei unzureichenden Fortschritten bei der
Entwicklung alternativer Versuchsmethoden höchstens
zwei Jahre später) und die obligatorische Anwendung
alternativer Versuchsmethoden zur Überprüfung der Be-
standteile kosmetischer Mittel, sobald solche Methoden
verfügbar werden,

 Beseitigung einer möglichen Verletzung der Regeln
der Welthandelsorganisation (WTO) durch Abänderung
des – unabhängig vom Land der Erzeugung – nach dem
30. Juni 2000 in Kraft tretenden Verbots des Inverkehr-
bringens kosmetischer Mittel, die im Tierversuch getes-
tete Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen
enthalten; begleitet von Bemühungen der Kommission
um die rechtliche Anerkennung validierter alternativer
Methoden durch die Organisation für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie um bila-
terale Vereinbarungen mit Drittländern über die gegen-
seitige Anerkennung der Versuchsmethoden und -daten,

um dem Tierschutz weltweit Anerkennung zu verschaf-
fen,

 Zulassung von Werbebehauptungen, denen zufolge für
ein kosmetisches Mittel auf Tierversuche verzichtet
wurde; ergänzt durch Leitlinien der Kommission über
den Gebrauch solcher Aussagen, um einer Irreführung
der Verbraucher vorzubeugen.

III. Beratung im Ausschuss für Gesundheit

Der Ausschuss für Gesundheit beriet die EU-Vorlage in
seiner 62. Sitzung am 11. Oktober 2000.

Die Ausschussmitglieder begrüßten übereinstimmend die
Initiative der Kommission der Europäischen Gemeinschaf-
ten zur Einführung eines endgültigen Verbots von Tier-
versuchen für den Anwendungsbereich der Richtlinie. Das
vorgesehene schrittweise Inkrafttreten der Regelungen
dürfe jedoch nicht dazu führen, dass derartige in Deutsch-
land bereits verbotene Tierversuche hier vorübergehend
wieder zugelassen werden müssten. Die Bundesregierung
wurde aufgefordert, dies durch eine geeignete Ergänzung
des Richtlinienvorschlags zu verhindern.

Die Mitglieder der Fraktion der SPD hoben hervor, dass
die Kosten der Nutzung teurer US-Patente die Entwicklung
alternativer Versuchsmethoden hemmten. Gleichzeitig be-
tonten sie die potentielle Gefährlichkeit von Kosmetika als
Chemikaliengemischen für die menschliche Gesundheit.

Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU verwiesen auf
die nur langsamen Fortschritte bei der Entwicklung, Vali-
dierung und rechtlichen Anerkennung alternativer Ver-
suchsmethoden, die das geringe Interesse der Wissenschaft
an der Thematik erkennen ließen. Sie baten die Bundes-
regierung um Prüfung der Möglichkeiten eines verstärkten
Einsatzes von Forschungsmitteln in diesem Bereich.

Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
baten um nähere Auskünfte der Bundesregierung über die
derzeit in der Entwicklung befindlichen alternativen Ver-
suchsmethoden.

Einstimmig nahm der Ausschuss für Gesundheit die EU-
Vorlage zur Kenntnis und beschloss die vorstehend abge-
druckte Beschlussempfehlung aller Fraktionen.

Berlin, den 15. März 2001

Detlef Parr
Berichterstatter

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