BT-Drucksache 14/5601

Organisation und Tätigkeit der Künstlersozialkasse

Vom 14. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

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5601

14. Wahlperiode

14. 03. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Ina Albowitz, Gerhard Schüßler, Ernst Burgbacher, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann
Otto Solms, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Organisation und Tätigkeit der Künstlersozialkasse

Am 7. Februar 2001 führten der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozial-
ordnung und der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
eine Anhörung zur Künstlersozialversicherung durch. Grundlage der Anhörung
waren (1.) der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur „Änderung des Künstler-
sozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ [14/5066]; (2.) der Antrag
der Fraktion der F .D.P. [14/4929 <neu>] „Reform der Künstlersozialversiche-
rung gerecht gestalten“ und (3.) der Antrag der Fraktion der PDS [14/5086]
„Für eine grundlegende Reform der Künstlersozialversicherung“. Als Sachver-
ständiger war auch ein Vertreter der Künstlersozialkasse geladen. Sein Beitrag
gibt Anlass, Fragen nach Organisation und Tätigkeit der Künstlersozialkasse zu
stellen.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie ist die Behördenstruktur der Künstlersozialkasse?

2. Welche Aufgaben hat die Künstlersozialkasse?

3. Welche Funktion hat der Beirat der Künstlersozialkasse, und wer sind des-
sen Mitglieder?

4. Welche Kompetenzen stehen der Künstlersozialkasse zur W ahrnehmung
dieser Aufgaben zur Verfügung?

5. Nach welchem Konzept erfasst die Künstlersozialkasse die abgabepf ichti-
gen Vertreter?

6. Inwieweit werden ausländische Vertreter erfasst?

7. Für den Fall, dass keine ausländischen V ertreter erfasst werden: W elche
Pläne hat die Künstlersozialkasse, den Kreis der Vertreter um diejenigen aus
dem Ausland stammenden, aber im Inland tätigen Vertreter zu erweitern?

8. Erachtet die Bundesregierung eine Abgabepf icht für ausländische Vertreter
als sinnvoll?
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9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der in
Deutschland tätigen ausländischen Vertreter?

10. Hält die Bundesregierung es für richtig, dass die Künstlersozialkasse seit
dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. April 1998 (B 3 KR 5/97 R.)
gegenüber gemeinnützigen Or ganisationen rückwirkend Bescheide erlas-
sen hat, mit denen zur Zahlung von Künstlersozialabgabe bis in fünfstelli-
ger Höhe aufgefordert wurde?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung in diesen Verfahren zu unter-
nehmen?

11. An Hand welcher Kriterien prüft die Künstlersozialkasse die Berechtigung
eines Antragstellers zur Aufnahme in die Künstlersozialversicherung?

12. Wie hat sich die Zahl der in der Künstlersozialversicherung V ersicherten
seit deren Gründung 1983 entwickelt?

13. Wie hat sich die W iedervereinigung Deutschlands auf den Kreis der V er-
sicherten ausgewirkt?

14. Inwieweit sind regional unterschiedliche Entwicklungen in Deutschland
festzustellen?

15. Wie sieht die Mitgliederstruktur der Künstlersozialversicherung derzeit
aus?

16. Welche rechtlichen Möglichkeiten besitzt die Künstlersozialkasse, V ersi-
cherte, die nicht mehr die Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der Künst-
lersozialkasse erfüllen, den Versicherungsschutz wieder zu entziehen?

17. Bestehen Pläne der Bundesregierung, wonach die Künstlersozialversiche-
rung in die allgemeine Sozialversicherung integriert werden soll, wenn ja –
welche?

Berlin, den 13. März 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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