BT-Drucksache 14/5568

Einsetzung eines Ausschusses für Verbraucherfragen

Vom 14. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5568
14. Wahlperiode 14. 03. 2001

Antrag
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Ulrike Flach, Gisela Frick, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-
Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Wolfgang
Gerhardt und Fraktion der F.D.P.

Einsetzung eines Ausschusses für Verbraucherfragen

Der Bundestag wolle beschließen:

Gemäß § 54 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages wird als weiterer ständiger Ausschuss ein Ausschuß für
Verbraucherpolitik mit 26 Mitgliedern eingesetzt.

Berlin, den 13. März 2001

Gudrun Kopp
Rainer Brüderle
Paul K. Friedhoff
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Günther-Friedrich Nolting
Detlef Parr
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 14/5568 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung
Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die alle politischen Bereiche
umfasst. Die willkürliche Bündelung von Verbraucherpolitik und Landwirt-
schaftspolitik in einem erweiterten Landwirtschaftsausschuss ist zu kurz ge-
griffen und orientiert sich ausschließlich an den aktuellen Krisen. Hinzu
kommt, dass das Spannungsfeld zwischen Landwirtschafts- und Verbraucher-
politik in einem Ausschuss, der traditionelle Brancheninteressen verfolgt, nur
unzureichend aufgelöst werden kann.

Um die verbraucherpolitischen Anliegen effektiv verfolgen zu können, bedarf
es deshalb eines eigenständigen, neu zu gründenden Verbraucherausschusses.
Denn nur so können die Themen unabhängig von Brancheninteressen gebün-
delt werden. Damit ist gewährleistet, dass eine anbieterunabhängige, wissen-
schaftlich gesicherte parlamentarische Wahrnehmung der Verbraucherpolitik
erfolgt, die verbraucherpolitische Themen umfassend und neutral aufarbeitet
und damit die notwendige Stärkung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Teilhabe der Verbraucher stattfinden kann.

Zum Aufgabenbereich des neu zu gründenden Verbraucherausschusses gehö-
ren alle Politikbereiche. Im Vordergrund der parlamentarischen Arbeit steht
die Befassung mit Themen, die der größeren Marktübersicht, der Aufklärung
über Marktzusammenhänge, der verbesserten Verbraucherbildung sowie einer
starken Rechtsposition des Verbrauchers dienen.

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