BT-Drucksache 14/5563

zu dem a) GE der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2.02.2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959 und die Erleichterung seiner Anwendung -14/5011 b) GE der BREG Entwurf eines Vertrages vom 02.02.2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des EU Auslieferungs-Übereinkommen vom 13.12.57 u d

Vom 14. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5563
14. Wahlperiode 14. 03. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5011 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2000 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe
in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5012 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2000 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik
über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung

A. Problem

Grundlage des Rechtshilfeverkehrs in strafrechtlichen Angelegenheiten zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik ist das
Europäische Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in
Strafsachen. Danach ist es den Unterzeichnerstaaten gestattet, zur Ergänzung
des Übereinkommens oder zur Erleichterung seiner Anwendung bilaterale Ver-
einbarungen über die Rechtshilfe in Strafsachen zu schließen. Mit dem Ziel der
Ausweitung der Rechtshilfebeziehungen und der Verfahrensbeschleunigung
sollen ergänzende Regelungen getroffen werden.

Grundlage des Auslieferungsverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Tschechischen Republik ist das Europäische Auslieferungsüber-
einkommen vom 13. Dezember 1957. Zur Ergänzung des Übereinkommens
und zur Erleichterung seiner Anwendung ist es den Vertragsparteien gestattet,
bilaterale Vereinbarungen zu schließen. Um den umfangreichen Auslieferungs-
verkehr zwischen beiden Staaten zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen
ergänzende Regelungen getroffen werden.

Drucksache 14/5563 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Durch beide Gesetzentwürfe sollen darüber hinaus jeweils Fragen des Daten-
schutzes geregelt werden, um den Anforderungen des Volkszählungsurteils des
Bundesverfassungsgerichts von 1983 gerecht zu werden.

B. Lösung

Durch die Verträge vom 2. Februar 2000 werden die erforderlichen Regelungen
getroffen. Nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 GG sind sie ratifizierungsbedürftig.
Mit den vorgelegten Gesetzen sollen die Gesetzgebungsorgane den Verträgen
vom 2. Februar 2000 zustimmen.

Einstimmige Annahme bei Enthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5563

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/5011 – anzunehmen.

b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/5012 – anzunehmen.

Berlin, den 7. März 2001

Der Rechtsausschuss

Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Hedi Wegener
Berichterstatterin

Norbert Geis
Berichterstatter

Drucksache 14/5563 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hedi Wegener und Norbert Geis

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf den
Bundestagsdrucksachen 14/5011 und 14/5012 in seiner
143. Sitzung vom 18. Januar 2001 in erster Lesung beraten
und zur federführenden Beratung dem Rechtsausschuss und
zur Mitberatung dem Innenausschuss und dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 53. Sitzung
vom 7. März 2001 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS beschlos-
sen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe anzunehmen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat die Vorlagen in seiner 63. Sitzung vom
7. März 2001 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU, F.D.P. und
PDS beschlossen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe anzu-
nehmen.

III. Beratung im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner 75. Sitzung
vom 7. März 2001 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
F.D.P. bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS beschlos-
sen zu empfehlen, die Gesetzentwürfe anzunehmen.

Berlin, den 7. März 2001

Hedi Wegener
Berichterstatterin

Norbert Geis
Berichterstatter

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