BT-Drucksache 14/5550

Struktrurpolitische Verantwortung für Bundeswehrstandorte übernehmen, die die Bundesregierung schließen oder verkleinern will

Vom 13. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5550

14. Wahlperiode

13. 03. 2001

Antrag

der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Christian Schmidt (Fürth), Wolfgang Börnsen
(Bönstrup), Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Susanne Jaffke, Ulrich Adam,
Ilse Aigner, Dietrich Austermann, Sylvia Bonitz, Klaus Brähmig, Paul Breuer,
Hansjürgen Doss, Albrecht Feibel, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz,
Dr. Jürgen Gehb, Dr. Wolfgang Götzer, Kurt-Dieter Grill, Manfred Grund, Ernst
Hinsken, Klaus Hofbauer, Siegfried Hornung, Georg Janovsky, Irmgard
Karwatzki, Eckart von Klaeden, Ulrich Klinkert, Eva-Maria Kors, Hartmut
Koschyk, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg), Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Werner Lensing, Ursula Lietz,
Eduard Lintner, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Dr. Gerd Müller, Elmar Müller
(Kirchheim), Bernd Neumann (Bremen), Franz Obermeier, Friedhelm Ost, Eduard
Oswald, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Hans Raidel, Helmut Rauber, Hans-
Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose,
Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag,
Dietmar Schlee, Horst Seehofer, Bernd Siebert, Werner Siemann, Johannes
Singhammer, Margarete Späte, Carl-Dieter Spranger, Max Straubinger, Gunnar
Uldall, Andrea Voßhoff, Dr. Theodor Waigel, Matthias Wissmann, Benno Zierer
und der Fraktion der CDU/CSU

Strukturpolitische Verantwortung für Bundeswehrstandorte übernehmen,
die die Bundesregierung schließen oder verkleinern will

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Durch die von der Bundesregierung geplante Reduzierung der Bundeswehr
um über 100 000 Soldaten und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
gravierende Folgen für die wirtschaftliche und soziale Lage der betroffenen
Kommunen zu erwarten.

2. Diese Standortschließungen und -reduzierungen erfolgen vorwiegend in
strukturschwächeren Räumen. Kriterien wie W irtschaftskraft und Arbeits-
markt haben keine erkennbare Berücksichtigung gefunden.

3. Die Folgen für die von Standortschließungen und -reduzierungen betroffe-
nen Kommunen und Regionen sind gravierend. Mit dem Abbau bei Streit-
kräften und Bundeswehrverwaltung ist ein erheblicher V erlust an Kaufkraft
verbunden. Wohnungsleerstand und Arbeitslosigkeit werden die Folge sein.

4. Die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den Standortgemeinden ist in der Re-
gel stark auf die Bundeswehr ausgerichtet. Die Gemeinden haben in die ört-
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liche Infrastruktur , Ver- und Entsor gungseinrichtungen, Schulen usw . im
Vertrauen auf den dauerhaften Bestand des jeweiligen Standortes investiert.
Diese Einrichtungen werden nach der Standortschließung bzw. -reduzierung
nicht mehr ausgelastet sein.

5. Deshalb muss der Bund Verantwortung für die Folgen übernehmen, die sich
aus dem Abbau für die betroffenen Gemeinden und Regionen ergeben. Er ist
gefordert, einen entscheidenden Beitrag dazu zu leisten, dass die bislang
einseitig auf das Militär ausgerichtete Struktur dieser Kommunen und Regi-
onen ohne schwere wirtschaftliche und soziale V erwerfungen in eine auch
ohne die Präsenz der Bundeswehr lebensfähige W irtschafts- und Sozial-
struktur überführt werden kann.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

ein Konversionsprogramm aufzulegen, das die Schaf fung neuer Arbeitsplätze
in den betrof fenen Kommunen und Regionen unterstützt, eine auskömmliche
Finanzausstattung der betrof fenen Gemeinden trotz des Bundeswehrabbaus
sichert und sinnvolle Folgenutzungen aufgegebener Standorte erleichtert.

Dazu gehört die verbilligte Abgabe der aufgelassenen Liegenschaften an die
betroffenen Kommunen oder an ansiedlungswillige Unternehmen sowie die
vollständige Sanierung der Altlasten. Die V erfahren zur Freigabe der Liegen-
schaften durch die Bundesvermögensverwaltung bzw . durch die Gesellschaft
für Entwicklung, Beschaf fung und Betrieb (GEBB) des Bundesministeriums
der Verteidigung sind zu beschleunigen.

Der Bund muss Finanzierungshilfen für Investitionen in die Schaffung und Er -
haltung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Räumen gewähren, die vom
Truppenabbau besonders betrof fen sind. Ein solches Standortinvestitionspro-
gramm muss ausreichend dotiert sein, um Investitionen in strukturschwache
Bundeswehrstandorte umzulenken, welche sich nicht aus eigener Kraft helfen
können. Diese Finanzhilfen müssen auch den Ausbau der wirtschaftsnahen
Infrastruktur umfassen, z. B. den Ausbau der Verkehrswege und die Umwand-
lung von Bundeswehrgelände in Gewerbegebiete.

Der Bundesminister der Verteidigung muss seiner Fürsorgepflicht für die Ange
hörigen der Bundeswehr nachkommen. Reduzierungsbedingte Kündigungen
darf es ebenso wenig geben wie unzumutbare V ersetzungen. Für Zivilbediens-
tete sind Umschulungsmaßnahmen anzubieten und Ausbildungskräfte, -plätze
und -kapazitäten bereitzustellen.

Bei der Ausgestaltung des Konversionsprogramms und der Festlegung der kon-
kreten Maßnahmen muss sich der Bund in erster Linie mit den betroffenen
Kommunen, aber auch mit den jeweiligen Landesregierungen abstimmen und
deren Vorschläge und Planungen soweit wie möglich berücksichtigen.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen darf weder zu Lasten des V erteidigungs-
haushalts gehen noch sich in einer bloßen Umlenkung der vom Bund für die
Förderung der regionalen W irtschaftsstruktur bereitgestellten Mittel erschöp-
fen, sondern muss durch Umschichtungen im Rahmen des Gesamthaushalts
ermöglicht werden.

Berlin, den 13. März 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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