BT-Drucksache 14/5519

Quersubventionierung in der Elektrizitätswirtschaft unterbinden

Vom 7. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5519

14. Wahlperiode

07. 03. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Paul K. Friedhoff, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Cornelia Pieper,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Quersubventionierung in der Elektrizitätswirtschaft unterbinden

Mit der Novellierung des Ener giewirtschaftsgesetzes vom 24. April 1998 ist
für vertikal integrierte Ener gieversorgungsunternehmen die Verpflichtung ve -
bunden, im Rahmen des Jahresabschlusses für die Bereiche Erzeugung, Über-
tragung, Verteilung sowie ihre sonstigen Aktivitäten eine separate Bilanz sowie
Gewinn und V erlustrechnung auszuweisen. Ziel des so genannten „Unbund-
ling“ ist es, Monopol- und W ettbewerbsbereiche von vertikal integrierten Ge-
schäftsbereichen im Bereich des Jahresabschlusses zu trennen, um u. a. auch
mögliche mögliche Anhaltspunkte über Quersubventionen zwischen Monopol-
und Wettbewerbsbereichen zu erhalten.

Der Geschäftsbereich „Vertrieb“ ist sowohl im Rahmen des novellierten Ener -
giewirtschaftsgesetzes als auch in der zugrunde liegenden EU-Binnenmarkt-
richtlinie „Elektrizität“ nicht klar ausgewiesen. Eine geeignete Zuordnung des
Vertriebsbereiches zu den im Gesetz genannten Funktionen Erzeugung, Über-
tragung, Verteilung sowie den sonstigen Aktivitäten ist nicht erfolgt. Dies hat
in der Vergangenheit zu kontroversen Diskussionen zwischen der V ereinigung
Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) und dem Institut der W irtschaftsprüfer
(IDW) geführt.

Der Versuch einer Klarstellung durch die Bundesregierung erfolgt erstmals in
der Begründung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neureglung
des Energiewirtschaftsgesetzes, das unter Postulierung der Gleichstellung von
Gasversorgungsunternehmen und Stromversorgungsunternehmen ein Unbund-
ling im Gasbereich einführt und die Funktionen Vertrieb und Netz trennt.

Seit der Novellierung des Energiewirtschaftsrechtes im Jahr 1998 sind mehr als
zwei Jahre vergangen. Von jedem vertikal integrierten Stromversorgungsunter-
nehmen müsste heute zumindest ein „Unbundling-Abschluss“ vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Durch welche Maßnahmen sichert die Bundesregierung die Umsetzung der
bestehenden Unbundling-Vorschriften?
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2. Ist bei den vorliegenden Unbundling-Abschlüssen der Grundsatz der T ren-
nung des (Verteil-)Netzbereiches von den Vertriebsfunktionen gewahrt?

3. Liegen der Bundesregierung Informationen über Unternehmen vor , die die
Bereiche „Verteilungsnetz“ und „V ertrieb“ im Rahmen eines Unbundling-
Abschlusses unter der Funktion „Verteilung“ zusammenfassen?

4. Beabsichtigt die Bundesregierung die Auswertung und Evaluierung von
Unbundling-Abschlüssen zur Sicherstellung der Umsetzung des diskrimi-
nierungsfreien Netzzuganges?

5. Durch welche Maßnahmen sichert die Bundesregierung bzw . die ihr nach-
geordneten Behörden eine ausreichende Prüfung des Ansatzes und der Be-
wertung der für die Netznutzungsentgelte relevanten Kostenbestandteile?

6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Sicherung der Kosten-
transparenz der Netznutzungsentgelte bei allen Ener gieversorgungsunter-
nehmen, damit der Verbraucher an geeigneter Stelle klar erkennen kann, wie
hoch seine Netznutzungskosten sind?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen der neuen Stromanbieter , die
gestützt auf die existierenden Unbundling-Abschlüsse eine Quersubventio-
nierung der Vertriebsbereiche und der Netzbereiche vermuten?

Berlin, den 6. März 2001

Rainer Brüderle
Gudrun Kopp
Paul K. Friedhoff
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Dirk Niebel
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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