BT-Drucksache 14/5502

Umsetzung der Beschlüsse der Föderalismuskommission

Vom 6. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5502
14. Wahlperiode 06. 03. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten der Abgeordneten Günter Nooke, Ulrich Adam, Hartmut Büttner
(Schönebeck), Kurt-Dieter Grill, Manfred Grund, Norbert Hauser (Bonn),
Josef Hollerith, Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Paul Krüger, Dr. Michael Luther,
Hans Michelbach, Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Hans-Peter
Repnik, Dr. Rupert Scholz, Gerhard Schulz, Margarete Späte, Michael Stübgen
und der Fraktion der CDU/CSU

Umsetzung der Beschlüsse der Föderalismuskommission

Am 27. Mai 1992 hat die Unabhängige Föderalismuskommission von Deut-
schem Bundestag und Bundesrat eine Reihe von Vorschlägen für eine ausgegli-
chene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der
neuen Länder beschlossen. Zehn Jahre nach Wiederherstellung der deutschen
Einheit ist es an der Zeit, eine Bilanz über die Umsetzung dieser Beschlüsse zu
ziehen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund aktueller Strukturreformen wie
bei Bundeswehr und Bundesfinanzverwaltung, die insbesondere auch für die
neuen Länder von weitreichender Bedeutung sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der Beschlüsse der Unabhängigen
Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 in Bezug auf die danach zu er-
folgenden Verlagerungen von Bundesinstitutionen in die neuen Länder?

2. Worin liegen die Probleme bei den Verlagerungsmaßnahmen begründet, die
bislang noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten, und wann ist
mit einem Vollzug zu rechnen?

3. Bei welchen Maßnahmen haben sich die mit den Beschlüssen verbundenen
Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der verlagerten bzw. neu entstandenen
Arbeitsplätze erfüllt und bei welchen nicht?

4. Wie viele der Arbeitsplatzinhaber sind mit den verlagerten Institutionen in
die neuen Länder umgezogen, und wie viele Arbeitsplätze werden von
Bediensteten aus der jeweiligen Region besetzt?

5. Welche neuen Bundeseinrichtungen und -institutionen sind gemäß dem Be-
schluss der Föderalismuskommission, neue Einrichtungen vorrangig in den
neuen Ländern anzusiedeln, seitdem in den neuen Ländern angesiedelt wor-
den?

6. Bei welchen seitdem neu geschaffenen Bundeseinrichtungen und -institu-
tionen ist eine Ansiedlung in den neuen Ländern nicht erfolgt, und wenn
nicht, aus welchen Gründen?

7. Zeichnet sich eine Ansiedlung neuer Einrichtungen des Bundes in den neuen
Ländern für die Zukunft ab, und wenn ja welcher?

Drucksache 14/5502 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
8. Welche institutionell geförderten Zuwendungsempfänger des Bundes mit
technologischer oder innovativer Aufgabenstellung sind gemäß einer
entsprechenden Empfehlung der Föderalismuskommission nach Meck-
lenburg-Vorpommern verlagert worden, und sind noch weitere Verlage-
rungsmaßnahmen geplant?

9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bereits eine annähernd ausge-
wogene Verteilung von Bundeseinrichtungen und -institutionen auf alle
Länder erreicht ist, und gegebenenfalls welche Maßnahmen sind zum Er-
reichen dieses Zieles notwendig und geplant?

10. Wie ist das Verhältnis der Verteilung von Bundeseinrichtungen und -institu-
tionen auf die neuen Länder zu der auf die alten Länder?

11. Wo sind in den letzten Jahren Standorte von Bundeseinrichtungen in den
neuen Ländern geschlossen worden bzw. steht deren Schließung in abseh-
barer Zeit bevor?

12. Welche Standorte der Bundesfinanzverwaltung in den neuen Ländern,
insbesondere der Zollverwaltung, sind nach dem aktuellen Stand der Pla-
nung im Rahmen der vom Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel,
betriebenen Neustrukturierung der Bundesfinanzverwaltung von der
Schließung oder Zusammenlegung bedroht?

13. Auf welche Weise wird bei den beabsichtigten Neustrukturierungsmaßnah-
men den Beschlüssen und Empfehlungen der Föderalismuskommission
Rechnung getragen, und gibt es konkrete Beispiele für beabsichtigte Stand-
ortentscheidungen, an denen sich eine Präferenz für die neuen Länder jen-
seits von Fach- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten festmachen lässt?

14. Verändert sich das Verhältnis der Verteilung von Bundeseinrichtungen auf
neue und alte Länder durch die im Rahmen der Neustrukturierung der Bun-
desfinanzverwaltung vorgesehenen Maßnahmen?

Berlin, den 6. März 2001

Günter Nooke
Ulrich Adam
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Kurt-Dieter Grill
Manfred Grund
Norbert Hauser (Bonn)
Josef Hollerith
Dr.-Ing. Rainer Jork
Dr. Paul Krüger
Dr. Michael Luther
Hans Michelbach
Christa Reichard (Dresden)
Katherina Reiche
Hans-Peter Repnik
Dr. Rupert Scholz
Gerhard Schulz
Margarete Späte
Michael Stübgen
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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