BT-Drucksache 14/548

Nordseeküste schützen, Küstenwache einrichten, international besser zusammenarbeiten

Vom 16. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/548 vom 16.03.1999

Antrag der Fraktion der F.D.P. Nordseeküste schützen, Küstenwache
einrichten, international besser zusammenarbeiten =

16.03.1999 - 548

14/548

Antrag
der Abgeordneten Ulrike Flach, Birgit Homburger, Hildebrecht Braun
(Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K.
Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus
Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L.
Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-
Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Nordseeküste schützen, Küstenwache einrichten, international besser
zusammenarbeiten

Das Unglück des Holzfrachters "Pallas" vor Amrum hat gezeigt, daß die
politische Krisenbewältigung durch die Verantwortlichen bei der
Landesregierung Schleswig-Holstein und im Bund mangelhaft war. Dem
engagierten und kompetenten Einsatz der Bergungs- und
Rettungsmannschaften, der Feuerwehr und der Bevölkerung der betroffenen
Küstenregion stand ein völlig überforderter Landesumweltminister
Rainder Steenblock gegenüber. Minister Rainder Steenblock hat zu spät
und planlos gehandelt und damit eine Minimierung des Schadens
behindert. Hilfsangebote der speziell für solche Fälle ausgebildeten
Hamburger Berufsfeuerwehr, des Landesinnenministeriums oder des Bundes
wurden nicht eingefordert oder sogar abgelehnt. Das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat, obwohl absehbar war,
daß Minister Rainder Steenblock nicht in der Lage war, die Krise zu
meistern, von sich aus nicht eingegriffen.
Unfälle lassen sich nicht völlig ausschließen. Die Inkompetenz der
zuständigen Mitglieder der schleswig-holsteinischen Landesregierung hat
aber dafür gesorgt, daß der Schaden für Flora und Fauna der Nordsee,
für den Tourismus und für das Image des Landes Schleswig-Holstein
größer als das unvermeidbare Maß geworden ist.
Der Deutsche Bundestag zieht aus dem Unfall den Schluß, daß die
Koordination zwischen den unterschiedlichen Behörden verbessert werden
muß und eine eindeutige Kompetenzzuordnung erforderlich ist.
Der Deutsche Bundestag beschließt daher:
Der Schutz der Umwelt, der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Sicherung
der touristischen Attraktivität sind wichtige Ziele einer nachhaltigen
und integrierten Strategie für die Nordseeküste. Die Nordsee ist eines
der meist befahrenen Seegebiete der Welt und beherbergt gleichzeitig
die einzigartige Küstenformation des Wattenmeeres.
Die Einführung von generellen flaggengebundenen Fahrverboten in der
Nordsee widerspricht völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und
würde das Schiffahrtsland Deutschland international benachteiligen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verantwortlichkeiten
zwischen Bund und Ländern im "Gemeinsamen Ausschuß Küstenwache" zu
überprüfen und klare, für die betroffenen Gemeinden der Nordseeküste
und der Inseln eindeutig zu erkennende Ansprechpartner bei
Unglücksfällen zu benennen.
Zu diesem Ziel wird der Koordinierungsverband Küstenwache nach den von
der Bundesregierung im Februar 1997 aufgestellten Zielen einer
verbesserten Zusammenarbeit mit den Küstenländern, einer verbesserten
Datenvernetzung sowie einer Vereinheitlichung und Zusammenfassung der
dienstlichen Vorschriften umgestaltet.
Der Koordinierungsverband Küstenwache wird von einem von Bund und
Ländern zu ernennenden Kommandeur der Küstenwache geleitet. Der
Kommandeur der Küstenwache kann zur Bekämpfung von Unglücksfällen auf
Bundes- und Landesbehörden, Feuerwehren, Bergungs- und
Rettungsfachleute zurückgreifen, um ein optimales Krisenmanagement zu
gewährleisten. Neben den eigenen Einsatzkräften sollte er auch die
Möglichkeit erhalten, privatwirtschaftliche Ressourcen hinzuziehen zu
können.
Die Bundesregierung soll über die Ergebnisse der Umstrukturierung noch
1999 Bericht erstatten.
Dabei soll auch auf eine verbesserte Zusammenarbeit mit den
Küstenanrainerstaaten Dänemark und den Niederlanden gedrungen werden.
Die Bundesregierung muß in Kooperation mit den Nordseeanrainerstaaten
eine jederzeit ausreichende Notschleppkapazität der
Gewässerschutzschiffe sicherstellen und über weitere technische
Ausstattungen verfügen.
Dies kann kurzfristig durch Charterung eines Schleppers der Kapazität
der "Oceanic" durch die Bundesregierung geschehen. Mittelfristig
sollten die Bereitstellung und Finanzierung von ausreichender
Schlepperkapazität durch die Nordseeanrainerstaaten gemeinsam erfolgen.
Außerdem müssen die Ölbekämpfung und Strandreinigung technisch
verbessert und ggf. entsprechende Fahrzeuge angeschafft werden.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, das
internationale Abkommen über die Beschränkung der Haftung für
Seeforderungen von 1996 ratifizieren zu wollen, und fordert die
Bundesregierung auf, das Abkommen dem Parlament im 1. Halbjahr 1999
vorzulegen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem 1996 in
Kraft getretenen Bergungsabkommen von 1989 umgehend beizutreten, um die
Bergung von Schiffen, die zwischen verschiedenen Hoheitsgewässern
driften, zu verbessern und wirksame Hilfe leisten zu können, wenn der
Reeder dazu nicht in der Lage ist.
Die Bundesregierung soll an der Weiterentwicklung des MARPOL-Abkommens
(Convention on Marine Pollution) aktiv mitwirken, um insbesondere den
Schutz vor den ökologischen Folgen von Unfällen in internationalen
Gewässern zu optimieren.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer EU-
Präsidentschaft auf eine Verbesserung der Koordination der
Krisenbewältigung der Nordseeanrainerstaaten zu dringen. Insbesondere
soll eine bessere Abstimmung bei Bergung, Rettung und Schleppereinsatz
mit benachbarten Staaten wie Dänemark und den Niederlanden erreicht
werden. Dazu sind die mit Dänemark und den Niederlanden vereinbarten
bilateralen Notfalleinsatzpläne zu überprüfen und ggf. an die aktuellen
Erfordernisse anzupassen.
Bonn, den 16. März 1999
Ulrike Flach
Birgit Homburger
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

16.03.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.