BT-Drucksache 14/5452

Stärkeres deutsches Engagement auf der 57. Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen

Vom 7. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5452
14. Wahlperiode 07. 03. 2001

Antrag
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Helmut Haussmann,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler,
Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Stärkeres deutsches Engagement auf der 57. Sitzung der Menschenrechts-
kommission der Vereinten Nationen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit Inkrafttreten des VN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und
der Wiener Menschenrechtsdeklaration stellt die Befassung mit Menschen-
rechtsverletzungen keine Einmischung in innere Angelegenheiten mehr dar.
Menschenrechtspolitik ist heute nicht mehr innere Angelegenheit der Staaten,
sondern Weltinnenpolitik. Menschenrechtsverletzer können sich nicht mehr
hinter dem Argument staatlicher Souveränität verstecken. Dies ist ein beacht-
licher Fortschritt. Dennoch sind zu Beginn des 21. Jahrhunderts gravierende
Menschenrechtsverletzungen in vielen Ländern der Erde immer noch an der
Tagesordnung. Menschen werden gefoltert und sterben an den Folgen von
Misshandlungen. Menschen sitzen in Gefängnissen, ohne jemals auch nur eine
Chance auf einen fairen Prozess zu haben. Menschen werden verhaftet, weil sie
ihre Meinung äußern. Menschen befinden sich in ständiger Lebensgefahr, wenn
sie einer bestimmten ethnischen Gruppe oder Religion angehören. Kinder wer-
den als Soldaten oder billige Arbeitskräfte missbraucht. Frauen werden syste-
matisch diskriminiert.

Obwohl sie die universelle Geltung der Menschenrechte anerkennen, versu-
chen viele Staaten immer wieder, ihre schon in Artikel 1 der UNO-Charta und
anderen völkerrechtlich verbindlichen Dokumenten niedergelegten Pflichten
unter Hinweis auf politische, wirtschaftliche oder kulturelle Eigenheiten zu un-
terlaufen. Einen „Kulturrabatt“ für Menschenrechtsverletzungen kann es je-
doch ebenso wenig geben wie einen Nachlass für Entwicklungsrückstände.
Freiheitsrechte und Menschenrechte sind unteilbar.

Besonders besorgniserregend sind die in jüngerer Zeit zunehmenden Men-
schenrechtsverletzungen infolge erodierender Staatsgewalt in vielen Teilen der
Welt. In Situationen, in denen Staatsmacht und Staatsstrukturen verfallen, wer-

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den Menschenrechte bedroht, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft
gezogen werden können.

Dem Recht des Stärkeren muss die Stärke des Rechts entgegengesetzt werden.
Die Schaffung des Amtes des Hohen VN-Kommissars für Menschenrechte, die
Errichtung von Gerichtshöfen zur Aufklärung von Kriegsverbrechen und Ver-
brechen gegen die Menschlichkeit in Ruanda und im früheren Jugoslawien und
mit der Errichtung des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes und auch
die Einrichtung des Ständigen Menschenrechtsgerichtshofes des Europarates
sind wichtige Schritte für eine wirksame Sanktionierung von Verstößen gegen
die Menschenrechte. Die weltweit zentrale politische Instanz für die Verurtei-
lung von Menschenrechtsverletzungen ist die Menschenrechtskommission der
Vereinten Nationen (MRK). Auf Grund ihrer völkerrechtlichen Legitimität,
aber auch auf Grund der Publizität ihrer Entscheidungen ist und bleibt die
MRK der geeignetste Ort, gravierende Menschenrechtsverletzungen anzupran-
gern und politischen Druck auf die betroffenen Staaten auszuüben, Missstände
abzustellen. Die hohe moralische Autorität der MRK und damit die politische
Wirkungskraft ihrer Entscheidungen setzt allerdings voraus, dass die Mitglied-
staaten Menschenrechtsverletzungen, wo immer sie auftreten, offen und unge-
achtet politischer Rücksichtnahmen verurteilen. Die westlichen Industriestaa-
ten, insbesondere die Mitglieder der Europäischen Union tragen hierfür eine
große Verantwortung.

Die MRK wird zu ihrer 57. Sitzung vom 19. März bis 27. April 2001 in Genf
zusammentreten. Auch in diesem Jahr stehen wieder eine große Zahl von län-
derspezifischen und sektorspezifischen Themen auf der Tagesordnung. Der Er-
folg der diesjährigen Sitzung wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingen
wird, bei den vielen der MRK vorliegenden Initiativen zur Verurteilung men-
schenrechtswidriger Zustände einen Konsens der Staatengemeinschaft zu erar-
beiten. Als größtem Land der Europäischen Union und als einem der maßgeb-
lichen Akteure in der Weltwirtschaft fällt der Bundesrepublik Deutschland hier
eine wichtige Rolle zu.

Die Bundesregierung hat bei ihrem Amtsantritt den weltweiten Einsatz für
Menschenrechte zu einer der obersten Prioritäten deutscher Politik erklärt. Sie
hat, nachdem es ihr 1999 anlässlich der 55. MRK im Rahmen ihrer EU-Rats-
präsidentschaft nicht gelungen ist, die EU-Partner auf gemeinsame Resolutio-
nen in zentralen menschenrechtlichen Fragen zu verpflichten und nachdem sie
auch im vergangenen Jahr bei der 56. MRK keine richtungsweisenden eigenen
Initiativen entfaltet hat, nunmehr Gelegenheit, ihren Ankündigungen Taten fol-
gen zu lassen. Dabei sollte sie neben ihrem Engagement für länderspezifische
Resolutionen insbesondere in folgenden Bereichen Initiativen entfalten:

 Trotz der Ratifizierung des VN-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kul-
turelle Rechte und trotz der Zeichnung des VN-Paktes über bürgerliche und
politische Rechte hat sich die Menschenrechtssituation in China nicht ver-
bessert. Jegliche Form von Opposition wird unterdrückt, Folter und Miss-
handlungen sind im ganzen Land verbreitet, Gefangenenlager, staatliche
Umerziehung, Morde im Strafvollzug sowie die Verfolgung von Meditati-
onsbewegungen und unabhängigen Kirchen sind ebenso an der Tagesord-
nung wie die systematische Zerstörung der tibetischen Kultur und Religion.
Jahr für Jahr werden in China mehr Todesurteile gefällt und Hinrichtungen
vorgenommen als in allen anderen Ländern der Erde zusammen. Die
57. Menschenrechtskommission muss eindeutig zu diesen massiven Men-
schenrechtsverstößen im größten Land der Welt Stellung beziehen.

 Obwohl nicht mehr im Zentrum der Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit,
wird der Tschetschenien-Krieg mit unverminderter Härte fortgesetzt. Die
Zahl der bei den täglichen russischen Kampfhubschraubereinsätzen getöte-
ten Soldaten und Zivilisten steigt stetig. Die Zahl der Flüchtlinge ist inzwi-

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schen auf über 400 000 gestiegen. Willkürliche Festnahmen sind an der
Tagesordnung. Nach Angaben von „Human Rights Watch“ wurden im ver-
gangenen Jahr mindestens 130 Zivilisten bei „Säuberungsaktionen“ der
russischen Armee exekutiert. Die Menschenrechtskommission muss doku-
mentieren, dass sie nicht bereit ist, die fortgesetzten massiven Menschen-
rechtsverletzungen in Tschetschenien hinzunehmen und die Regierung der
russischen Föderation auffordern, umgehend ihre Pflichten aus der VN-
Menschenrechtsdeklaration, dem VN-Pakt über bürgerliche und politische
Rechte und der Menschenrechtskonvention des Europarates wahrzunehmen.

 Die Weltorganisation gegen die Folter (OMCT) hat in einer vor kurzem vor-
gelegten Studie belegt, dass ungeachtet der Kinderkonvention der Vereinten
Nationen Kinder und Minderjährige immer häufiger Opfer von Folter und
schweren Misshandlungen sind. Diese erschütternde Bilanz sollte Anlass für
die Verabschiedung einer MRK-Resolution gegen die Kinderfolter sein, in
deren Mittelpunkt die Forderung nach massiven Sanktionen gegen solche
Staaten stehen sollte, die keine hinreichenden Maßnahmen zur Verhinderung
derartiger menschenverachtender Praktiken durchführen. Hierzu gehören
auch Maßnahmen zur effektiven Unterbindung des in Teilen Afrikas und
Asiens verbreiteten Handels mit Kindern und der Zwangsrekrutierung von
Minderjährigen für militärische Einsätze.

 Nach übereinstimmenden Berichten des Internationalen Komitees des Roten
Kreuzes, Amnesty International und anderen Nichtregierungsorganisationen
haben sich die Haftbedingungen in letzter Zeit weltweit weiter dramatisch
verschlechtert. Unmenschliche, erniedrigende Behandlung, katastrophale
hygienische Verhältnisse, zunehmende Gewalt und systematische Folter
sind in vielen Ländern an der Tagesordnung. Die 57. MRK sollte auch dieses
Thema zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeiten machen.

 Die 57. Sitzung der MRK sollte ebenfalls Anlass sein, die Aufmerksamkeit
der Weltöffentlichkeit auf das Elend der weltweit steigenden Zahl so ge-
nannter Binnenflüchtlinge zu lenken. Während für den Schutz zwischen-
staatlicher Flüchtlinge ein gewisser völkerrechtlicher Mindeststandard vor-
gesehen ist, sind die weltweit 20 bis 25 Millionen Binnenvertriebenen
massiven Menschenrechtsverletzungen oft schutzlos ausgesetzt.

 Die MRK sollte sich in Anlehnung an die „Global Compact“-Initiative des
VN-Generalsekretärs Kofi Annan in Genf ebenfalls für neue Formen der Zu-
sammenarbeit mit weltweit operierenden Wirtschaftsunternehmen bei der
Eindämmung von Menschenrechtsverletzungen einsetzen. So haben sich
beispielsweise Partnerschaften zwischen Entwicklungsländern und Unter-
nehmen und freiwillige Verhaltenskodizes für einen Kampf gegen Kinder-
arbeit oder gegen Korruption gut bewährt und sollten ausgebaut werden.

 Die Genfer MRK-Sitzung sollte darüber hinaus einen Konsens darüber erar-
beiten, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Verwirklichung der
Menschenrechte das Fundament für nachhaltige wirtschaftliche, soziale und
ökologische Entwicklung im Mittelpunkt aller Entwicklungsbemühungen
stehen muss. Dabei sollte zwischen den auch in Genf vertretenen Geber- und
Nehmerländern staatlicher Entwicklungshilfe Übereinstimmung erzielt wer-
den, dass jede entwicklungspolitische Maßnahme zukünftig daraufhin zu
überprüfen ist, inwieweit sie geeignet ist, rechtsstaatliche Strukturen und die
Achtung der Menschenrechte zu fördern.

 Schließlich sollte sich die 57. MRK erneut vorrangig dem Thema der welt-
weiten Abschaffung der Todesstrafe widmen. Die Abschaffung dieser inhu-
manen Strafform muss zum weltweit anerkannten menschenrechtlichen
Mindeststandard rechtsstaatlicher Ordnungen gehören. Deshalb sollte die

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MRK die Staatengemeinschaft auffordern, sich der VN-Resolution zur Ab-
schaffung der Todesstrafe anzuschließen.

 Ferner sollte sich die diesjährige MRK in Anlehnung an den von Amnesty
International veröffentlichten Bericht „2001 UN-Commission Human
Rights bridging the gap between rights and realities“ in ihrer länderspezifi-
schen Arbeit vorrangig den in jüngster Zeit besonders alarmierenden Ent-
wicklungen der Menschenrechtslage in Kolumbien, Indonesien, Saudi Ara-
bien und Sierra Leone widmen.

– Trotz der Bemühungen um nationale Aussöhnung hat sich die Menschen-
rechtssituation in Kolumbien durch den an Brutalität ständig zunehmen-
den Bürgerkrieg weiter verschlechtert. Es ist daher dringend erforderlich,
dass die MRK einen Kolumbien-Sonderberichterstatter benennt und zur
Aufklärung der Verantwortlichkeiten für die zum Teil exzessiven Men-
schenrechtsverstöße nach Kolumbien entsendet.

– Die MRK muss sich ferner dringlich den in Indonesien, insbesondere in
Aceh und in Papua auftretenden Menschenrechtsverletzungen annehmen
und die indonesische Regierung auffordern, unverzüglich die für die
Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Militärangehörigen vor
Gericht zu stellen und internationale Standards bei den Gerichtsverfahren
anzuwenden.

– Die MRK kann nicht länger hinnehmen, dass bis heute die Verantwortli-
chen des indonesischen Militärs und der Milizen aus Ost-Timor für die
schweren Menschenrechtsverletzungen in Ost-Timor im Jahre 1999 nicht
zur Verantwortung gezogen worden sind. Die einjährige Frist, die auf der
56. MRK der indonesischen Regierung zur justitiellen Aufarbeitung der
Menschenrechtsverletzungen gesetzt wurde, ist ohne einen einzigen
ernsthaften Schritt, indonesische Militärangehörige in Indonesien anzu-
klagen, verstrichen. Es führt deshalb an der Einrichtung eines internatio-
nalen Ad-hoc-Strafgerichtshofes in der Region kein Weg vorbei.

– Obwohl Saudi Arabien anlässlich der 56. MRK Verbesserungen der
Menschenrechtslage zugesagt hatte, sind willkürliche Verhaftung und
Verfolgung von Oppositionellen, Diskriminierung von Frauen und Miss-
handlung von Strafgefangenen nach wie vor an der Tagesordnung. Saudi
Arabien sollte aufgefordert werden, den VN-Pakt über bürgerliche und
politische Rechte und andere VN-Menschenrechtspakte zu unterzeichnen
und der Entsendung eines MRK-Sonderberichterstatters zuzustimmen.

– Trotz der Schlichtungsbemühungen der Vereinten Nationen kommt es im
Bürgerkrieg in Sierra Leone durch die Rebellenbewegung „RUF“ zu
Menschenrechtsverletzungen in erschreckendem Umfange. Wahllos wer-
den Tausende von Kindern und Jugendlichen von RUF-Anhängern er-
mordet oder verstümmelt. Die MRK muss dringend an die im Sierra
Leone-Konflikt involvierten internationalen Instanzen, insbesondere an
UNAMSIL appellieren, alles zu tun, um diese menschenverachtenden
Praktiken zu unterbinden. Ferner sollte die MRK sich für die Einrichtung
eines Ad-hoc-Gerichtshofes zur Verfolgung der im Bürgerkrieg begange-
nen Verbrechen einsetzen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union, mit den Ver-
einigten Staaten von Amerika und anderen westlichen Partnern mit Nach-
druck für die Verabschiedung einer gemeinsamen Resolution der 57. MRK

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zur Menschenrechtssituation in China einzusetzen, in der die chinesische
Regierung u. a. aufgefordert wird, den VN-Pakt über wirtschaftliche, sozi-
ale und kulturelle Rechte umzusetzen und den VN-Pakt über bürgerliche
und politische Rechte zu ratifizieren,

2. sich ebenfalls gemeinsam mit den Partnern in der EU, den Vereinigten
Staaten sowie anderen interessierten Miteinbringern die Verabschiedung
einer Tschetschenien-Resolution zu betreiben, mit der die Regierung der
Russischen Föderation aufgefordert wird, ihren Pflichten aus der VN-Men-
schenrechtsdeklaration, dem VN-Pakt über bürgerliche und politische
Rechte, der Genfer Konventionen von 1949 und der Menschenrechtskon-
vention des Europarates nachzukommen und sicherzustellen, dass das völ-
kerrechts- und menschenrechtswidrige Verhalten der russischen Streit-
kräfte in Tschetschenien beendet wird,

3. zusammen mit den EU-Partnern gegenüber den in Genf vertretenen Dele-
gationen auf die Einbringung einer gemeinsamen Resolution zur Unterbin-
dung der Folter an Kindern, des Kinderhandels und der Zwangsrekrutie-
rung von Minderjährigen zum Militärdienst hinzuwirken,

4. im Rahmen der 57. MRK eine Initiative zur Einhaltung und Umsetzung
des in Artikel 10 des VN-Paktes für bürgerliche und politische Rechte ent-
haltenen völkerrechtlich kodifizierten Gebotes einer menschenwürdigen
Behandlung von Strafgefangenen zu ergreifen,

5. die 57. MRK darüber hinaus mit dem Thema des Menschenrechtsschutzes
für Binnenvertriebene mit dem Ziel der Verabschiedung einer Resolution
durch die VN-Generalversammlung auf der Grundlage der 1998 vorgeleg-
ten Leitlinien einer völkerrechtlich bindenden Grundlage für den Umgang
mit Binnenvertriebenen zu befassen,

6. dafür Sorge zu tragen, dass das Thema der Zusammenarbeit mit transnatio-
nalen Unternehmen bei der Verbesserung der weltweiten Rahmenbedin-
gungen für den Menschenrechtsschutz auf die Tagesordnung der Men-
schenrechtskommission gesetzt wird,

7. gegenüber den in Genf vertretenen maßgeblichen Geberländern öffent-
licher Entwicklungshilfe darauf hinzuwirken, die bilaterale entwicklungs-
politische Zusammenarbeit von der Einhaltung menschenrechtlicher Min-
deststandards abhängig zu machen und bei der Evaluierung zukünftiger
entwicklungspolitischer Projekte menschenrechtliche Kriterien anzulegen,

8. im Rahmen der 57. MRK insbesondere gegenüber denjenigen Ländern, die
noch an der Todesstrafe festhalten, für eine möglichst baldige Verabschie-
dung einer UNO-Resolution zur weltweiten Ächtung dieser menschen-
rechtswidrigen Strafe zu werben,

9. gegenüber der 57. MRK darauf zu drängen, sich in ihrer diesjährigen län-
derspezifischen Arbeit maßgeblich an den Empfehlungen von Amnesty
International und anderen namhaften Nichtregierungsorganisationen zu
orientieren,

10. dabei insbesondere auf die Benennung von Sonderberichterstattern der
Menschenrechtskommission für Kolumbien, Sierra Leone, Saudi Arabien
und Indonesien und deren baldige Entsendung in diese Länder zu drängen,

11. sich auf der 57. MRK wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen in
Ost-Timor für eine baldige Einrichtung eines internationalen Ad-hoc-Straf-
gerichtshofes in der Region einzusetzen,

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12. sich hinsichtlich der im Bürgerkrieg in Sierra Leone begangenen Verbre-
chen für eine baldige Einrichtung eines Ad-hoc-Strafgerichtshofes der Ver-
einten Nationen einzusetzen.

Berlin, den 6. März 2001

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dr. Helmut Haussmann
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach,
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
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