BT-Drucksache 14/5408

Palast der Republik - Sachstand der Asbestsanierung und verbleibender Gebäudewert

Vom 27. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5408

14. Wahlperiode

27. 02. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Petra Pau, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Palast der Republik – Sachstand der Asbestsanierung und verbleibender
Gebäudewert

Die Asbestsanierung des Palastes der Republik sollte ursprünglich im Mai
2001 abgeschlossen werden. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass Verzöge-
rungen eintreten werden und ein Abschluss der Asbestsanierung nicht vor Jah-
resende 2001 erwartet wird.

Nach der Asbestsanierung wird der Baukörper des Palastes der Republik als
technischer Rohbau erhalten sein. In Anlehnung an allgemeine Kalkulations-
richtwerte im Bauwesen kann davon ausgegangen werden, dass damit noch rd.
50% des ursprünglichen Gebäudewertes vorhanden sein werden. Allerdings
sind bisher keine genaueren Untersuchungen darüber und über die künftige
Nutzbarkeit und ggf. Integrationsfähigkeit in ein neues städtebauliches Kon-
zept für das Schlossplatzareal bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird die Asbestsanierung des Palastes der Republik voraussichtlich
abgeschlossen werden?

2. Aus welchen Gründen sind Verzögerungen gegenüber der früheren Zeitpla-
nung eingetreten?

3. Wie hoch werden die Kosten der Asbestsanierung insgesamt real sein und
wie sind evtl. Abweichungen von den früheren Kostenrahmen zu begrün-
den?

4. Welche Untersuchungen, Gutachten o. ä. hat die Bundesregierung seit Be-
ginn der Asbestsanierung beauftragt oder geplant, um

a) den nach Asbestsanierung verbleibenden Gebäudewert im Hinblick auf
eine Weiterverwendung und Integration des Rohbaus in ein neues städte-
bauliches Ensemble bzw.

b) die Abrisskosten des verbleibenden Rohbaus bei Verzicht auf seine Wei-
ternutzung zu ermitteln?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Position, dass die Weiternutzung rele-
vanter Teile des Palastes der Republik nicht nur aus historisch-kulturellen
Gründen, sondern auch aus ökonomischen Gründen geboten ist, da die ent-
stehenden Abrisskosten den möglichen Anteil einer öffentlichen Finanzie-
rung an der Gesamtmaßnahme weiter senken würden und der Verlust des
verbleibenden Gebäudewertes ebenfalls negativ zu Buche schlagen würde?
Drucksache

14/

5408

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Auf welche Weise sichert die Bundesregierung die Chancengleichheit jener
Initiativen, die von der Weiter- und Umnutzung relevanter Teile des verblei-
benden Rohbaus ausgehen, dies aber wegen der fehlenden Untersuchungen
funktionell und kalkulatorisch nicht darstellen können?

Berlin, den 22. Februar 2001

Petra Pau
Roland Claus und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.